Montag, 25. Juni 2012

Amtsgericht Hannover: Der aufmerksame Justizwachtmeister

Nach einer Strafverhandlung im Amtsgericht Hannover wollte ich noch Fotos des Gerichts machen. Von der Fassade des Gebäudes versteht sich. Diese Tätigkeit entging einem aufmerksamen Beamten des Justizwachtmeisterdienstes nicht, denn seine Tätigkeit ist vielseitig und verantwortungsvoll.

Zu den Aufgaben eines Justizwachtmeisters gehört nämlich nicht nur die Überwachnung des Post- und Aktenverkehrs und die Tätigkeit als Dienstkraftwagenfahrer und Hausmeister. Ein wichtiger Bestandteil seiner Aufgaben ist auch der Sicherheits- und Ordnungsdienst in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Als ein Teil dieser Aufgabe wird der aufmerksame Justizwachtmeister das von ihm initiierte Gespräch verstanden haben:

Haben Sie eine Genehmigung?
Brauche ich nicht.
Aber Sie waren doch eben auch im Gebäude?
Ja.
Haben Sie da auch Fotos gemacht?
Nein.
Sind Sie sicher?
Ja.

Die Unterhaltung war kurz, die Rechtslage eindeutig und den Gesprächspartnern war bekannt, welche Bedingungen (nicht nur) im Amtsgericht Hannover bei Ton- und Filmaufnahmen gelten:

Foto- Film- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung sind gem. § 169 S. 2 GVG ausnahmslos verboten. Ein Verstoß kann in der Revision zur Urteilsaufhebung führen. Innerhalb des Sitzungssaals aber außerhalb einer Gerichtsverhandlung können Aufnahmen von der Pressestelle genehmigt werden, wenn der oder die Gerichtsvorsitzende einverstanden ist. Die Genehmigung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Fotografen oder Kameraleute während der Verhandlung ihre Aufnahmegeräte auf den Richtertisch legen oder nur verpackt in Besitz behalten. Aufnahmen außerhalb einer Gerichtsverhandlung im Gebäude des Amtsgerichts Hannover sind verboten, wenn nicht zuvor eine Ausnahmegenehmigung durch die Pressestelle erteilt worden ist. Derartige Genehmigungen werden in der Regel nur mit der Auflage erteilt, dass die Aufnahmen in Anwesenheit des Pressesprechers oder eines Beauftragten und nach vorheriger Einwilligung aller aufgenommenen Personen gemacht werden.

Ausserhalb des Amtsgerichts Hannover darf das Gebäude ohne Einschränkung fotografiert werden.

4 Kommentare:

  1. Ohje! Vor wenigen Wochen war ich wieder mal am LG Berlin (Littenstraße) und habe von innen die imposante Eingangshalle und ein Detail einer Säule geknipst und beide Bilder bei facebook gepostet. Da habe ich mich ja wohl rechtswidrig verhalten! Zum nächsten Berliner Termin nehme ich lieber gleich eine Zahnbürste mit...

    AntwortenLöschen
  2. @cepag: Wohl besser noch einen wirklich guten Rechtsanwalt....

    AntwortenLöschen
  3. Die Gerichtsdiener und Richter handhaben es mit der Fotoerlaubnis unterschiedlich streng und locker.

    Das ist wie mit den Urteilen. Diese werden frei und unabhängig gefällt.

    Ralf Möbius hat recht und zugleich unrecht.

    AntwortenLöschen
  4. Ich habe es gewagt, die Fassade des Amtsgerichts Frankfurt zu fotografieren, denn über den Fenstern sind üble Teufelsfratzen. Das habe ich dann auf www.dirtycop.de ins Netz gestellt und stehe dazu.
    Ich verstehe bedingt wenn Bilder während der Verhandlung oder im Gericht gemacht werden, kämpfe für digitale Prozessbeobachtung, um den Beweis zu haben, daß alles in der Verhandlung mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir leben im 21. Jahrhundert und protokollieren noch wie zu Kaises Zeiten die Verhandlung. Ein Protokoll, welches im Nachhinein geschönt(gefälscht?) werden kann.

    AntwortenLöschen