Samstag, 10. November 2012

www.mega-einkaufsquellen.de und www.melango.de unter Beschuss?

Der deutschen Verbaucher liebste Widerrufs-Websites sind zur Zeit nur noch sehr begrenzt erreichbar. Während melango.de den "Fehler: Netzwerk-Zeitüberschreitung" meldet und erklärt wird, "Der Server unter www.melango.de braucht zu lange, um eine Antwort zu senden.", ist bei mega-einkaufsquellen.de neuerdings eine "Authentifizierung erforderlich". Angezeigt wird "http://www.mega-einkaufsquellen.de verlangt einen Benutzernamen und ein Passwort. Ausgabe der Website: "Auth"".

In letzter Zeit machte die Melango GmbH ohnehin einen müden Eindruck und ließ d.i.v.e.r.s.e Versäumnisurteile über sich ergehen. Allerdings war mega-einkaufsquellen.de erst kürzlich ins Leben gerufen worden, um nicht nur Gewerbetreibende von überflüssigen Euro-Scheinen zu befreien, so dass die ungezügelte Verbreitung der überaus pfiffigen Geschäftsidee der Melango GmbH derzeit möglicherweise nicht ganz freiwillig unterbleibt.      

7 Kommentare:

  1. Sehr interessanter Artikel.
    Besonders toll finde ich die im letzten Absatz hinterlegten Urteile, wenn man die einzelnen Buchstaben des Wortes d.i.v.e.r.s.e anklickt.

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  2. Hallo, bin auch reingefallen. Wie verhalte ich mich? Habe denen schon geschrieben das ich keinen Vertrag ersehen konnte und das ich Pivat Person bin. Interessiert die nicht ...weitere Zahlungsaufforderung erhalten.
    Brauche Rat ...

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  3. Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom tt.mm.jjjj. Sie machen einen Rechnungsbetrag der Firma “Firmenname” vom tt.mm.jjjj aus “Dienstleistungsname” in Höhe von insgesamt xxx,xx Euro inklusive Nebenforderungen, Zinsen, Inkassovergütung und Auslagen geltend. Ich werde dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Die Forderung Ihrer Mandantschaft besteht nicht.

    1. Ich fordere Sie auf, den Nachweis zu erbringen, für die Firma “Firmenname” handeln zu dürfen.
    2. Eine Forderung bezüglich der von Ihnen bezeichneten “Dienstleistungsname” besteht NICHT.

    I. Ich widerrufe gem. § 312 BGB fristgerecht “Dienstleistungsname” bei der Firma “Firmenname”
    II. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung von “Dienstleistungsname” wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB
    III. Somit liegt kein wirksamer Vertrag zwischen Ihrer Mandantschaft und mir vor.

    Weiterhin weise ich Sie darauf hin, dass mir ein außerprozessualer Kostenerstattungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 2 BGB ff. bezüglich der Abwehr einer Inanspruchnahme zusteht. (aktuelles Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010, Az: 91 C 981/09)

    Sollte ich weitere Schreiben von Ihnen erhalten, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die mir zustehende außerprozessuale Kostenerstattung bei Ihnen einfordern. Darüber hinaus werde ich negative Feststellungsklage erheben, dass vor Gericht festgestellt wird, dass kein Vertrag zwischen Ihrer Mandantschaft und mir besteht.

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  4. Hallo,
    bei mir lief es ähnlich und weil mir das Unternehmen kulant erschien habe ich leider 240,00€ überwiesen. Wie kann/sollte ich mich nun verhalten um der Online-Falle zu entgehen und mein Geld zurückbekomme?

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  5. Wieso müssen hier soviele Leute betrogen werden bis entlich die Wirtschaftskammer gegen solche Verbrecher etwas unter nimmt?!
    Es muss hier die Wirtschaftskammer uns Unternehmer schützen.

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  6. Haben Sie einen Link zu der Satzung Ihrer Wirtschaftskammer?

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  7. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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