Montag, 13. Juni 2016

Keine Solidarität mit Gina-Lisa Lohfink

Als fleißiger BILD-Leser stolpert man immer wieder über die Namen von jungen Frauen, die keine Aufmerksamkeit verdienen und deren banale Lebensinhalte man daher auch ohne Verlustrisiko ignorieren kann. Dazu gehören jedenfalls Daniela Katzenberger, Sophia Thomalla, Micaela Schäfer und eben auch Gina-Lisa Lohfink.

Manchmal schwappt der Schwachsinn dann aber doch über die Ränder des Boulevards gar bis hin zu lawblogs und weckt mein Interesse über das unvermeidlich Wahrnehmbare hinaus. Dazu gehört nun auch der Fall von Gina Lisa-Lohfink, die sich derzeit wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin verantworten muss. Sie hatte dort Einspruch gegen einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu je 400,- Euro eingelegt. Juristisch gesehen ein alltäglicher Vorgang, der in diesem Fall von hohem medialen Interesse begleitet wird, weil die angeblich falsche Verdächtigung eine angebliche Vergewaltigung eines chirurgisch aufgepeppten C-Promis betrifft.

Dass die angebliche Vergewaltigung keine Vergewaltigung war, wurde rechtskräftig durch freisprechende Urteile entschieden und ist Voraussetzung für die strafrechtliche Verfolgung von Frau Lohfink. Es muss nach den Freisprüchen geklärt werden, ob sie die beiden vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochenen Männer vorsätzlich falsch verdächtigt hat. Ein Vorgehen, dass nicht nur der juristischen Logik des Gesetzes folgt, sondern auch für die in diesem Fall Solidarität mit der Angeklagten fordernde Masse der juristischen Laien nachvollziehbar sein sollte. Wer andere bewusst mit dem falschen Vorwurf einer schweren Straftat konfrontiert, muss selbst bestraft werden.

Tatsächlich richtet sich der Zorn der Unwissenden wohl eher gegen das strafrechtliche Prinzip "in dubio pro reo", das immer dann zur Anwendung kommt, wenn ein Gericht Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ führte nämlich zum Freispruch der beiden jungen Männer, die sich des Vorwurfs der Vergewaltigung von Gina-Lisa Lohfink ausgesetzt sahen. Das Entscheidende an diesem Fall ist, dass die Videos von der angeblichen Vergewaltigung bis heute noch auf verschiedenen Porno-Portalen zu sehen sind und sich die Betrachter der von den Freigesprochenen angefertigten Videos in der Lage wähnen, die Umstände der Tat juristisch bewerten zu können.

Fest steht, dass man sieht, wie Lohfink auf dem Rücken liegend und auch leicht benebelt in die Kamera lächelnd von den beiden Männern abwechselnd durchgevögelt wird. Man kann auch hören, wie sie während des Geschlechtsverkehrs sagt "Hör auf", als sich ihr Partner an ihrem Hals abstützt und noch einmal, als er ihr seinen Schwanz in den Mund steckt. Aus diesen Worten den zweifelsfreien Schluss ziehen zu wollen, das gesamte Treiben vor der Kamera sei eine Vergewaltigung gewesen, die eine Verurteilung der männlichen Akteure hätte nach sich ziehen müssen, ist offensichtlich verfehlt.

Genauso verfehlt könnte die Verurteilung von Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung sein, wenn ihre Strafanzeige nicht vorsätzlich falsch war. Dies wird nun im Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten zu klären sein und ist aus meiner Sicht kein Grund, Solidarität gerade mit dieser Angeklagten zu fordern. Sie wird sich schlicht einem Strafverfahren stellen müssen, in dem der Grundsatz "in dubio pro reo" auch für sie gelten wird.

13 Kommentare:

  1. Wie heißt es so schön: Schuster bleib bei Deinen Leisten.

    In ihrem Fall wäre das wohl das IT-Recht.

    Mit dem Freispruch für die beiden Männer steht keinesfalls fest, dass die angebliche Vergewaltigung keine Vergewaltigung war.

    Damit steht lediglich fest, dass den beiden Angeklagten eine Vergewaltigung nicht mit der zu einer Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

    Vielleicht sollten Sie Inhalt und Grenzen des Zweifelssatzes selbst noch einmal nachlesen ...

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    1. Juristisch gesehen steht fest, dass es keine Vergewaltigung gab, denn das Vorliegen einer Vergewaltigung im juristischen Sinne setzt eine Verurteilung wegen einer Vergewaltigung voraus. Voraussetzung für eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung ist die objektive, tatsächliche Unwahrheit der hervorgebrachten Verdächtigung. Unwahrheit = Vergewaltigung, Wahrheit = keine Vergewaltigung.

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    2. Eine Vergewaltigung im rechtlichen Sinne setzt keine Verurteilung wegen Vergewaltigung voraus.
      Vielmehr ergeht eine Verurteilung gerade in Folge einer Vergewaltigung.
      Dass eine Vergewaltigung sich im vorliegenden Fall nicht zweifelsfrei nachweisen lässt, scheint vorliegend an der Person des Opfers zu liegen.
      Jedoch sollte die Tatsache, dass es sich bei dem vermeintlichen Opfer, um einen "chirurgisch aufgepeppten C-Promi" handelt, die Entscheidungsfindung nicht beeinflussen.
      Außerdem sollten Sie auf Ihre Ausdrucksweise achten.
      Nur weil es sich bei dem "Beweismittel" um eine pornografische Aufnahme handelt, muss man gewisse Ausdrücke nicht unbedingt in einem sonst fachlichen Beitrag benutzen.
      Ihre Ausdrucksweise zeichnet ein negatives Bild von Ihnen selbst und schickt sich einfach nicht für einen akademisch gebildeten, erwachsenen Mann.

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  2. Ja,ja, die Juristen in Robe haben die letzte Entscheidungsgewalt.

    In der DDR waren das die Stasi-Mitarbeiter.

    Alle anderen haben den Mund zu halten, sind doofer als doof.

    Helfen kann nur Mama und konnte nur Papa Honni. Denen sind und waren aber auch die Hände gebunden. Sie brauchen die Juristen in Robe bzw. die Stasi.

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    1. So sieht es - aus Ihrer Sicht leider - aus. Das ist wie jede Unterordnung im Ergebnis oft unangenehm, aber wohl unvermeidbar. Sich zu diesen Ergebnissen zu äußern, ohne das dahinter stehende System berücksichtigen zu können, wirkt tatsächlich oft doof.

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  3. Die Behauptung, es folge der "juristischen Logik des Gesetzes", nach einem Freispruch nunmehr gegen den Anzeigeerstatter des ursprünglich angezeigten Tatvorwurfs einen Strafbefehl zu beantragen, ist grober Unfug. Mag ja sein, dass der Strafbefehl zu recht ergangen ist. Aber dann aufgrund von Gründen, die in der Berichterstattung nicht erwähnt wurden.

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  4. Den eigentlichen Knackpunkt des Falles lassen Sie bei Ihrer ansonsten ganz gelungenen Anaylse leider aus: Die Frage um "Nein heißt nein", also den Streit um die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen gegen den Willen aber ohne Drohung und Gewalt. Die meisten sehen dort eine Schutzlücke. Auch Thomas Fischer hat sich dazu wiedermal eingelassen, diesmal nicht klug (50% Quote) sondern allein polemisch und selbstgefällig (die anderen 50%)(z.T. aber amüsant).

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    1. Die Frage um "Nein heißt nein" wurde doch hier konkret im Zusammenhang mit "Hör auf" angesprochen. "Hör auf" oder "nein" kann durchaus auch nur auf einen kleinen Teil des Gesamtgeschehens bezogen sein und nicht auf den Geschlechtsakt insgesamt.

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  5. Das Plausibelste ist, dass sich "Hör auf!" auf das Filmen bezieht, nicht auf den Geschlechtsakt.

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  6. Was Gina-Lisa passiert ist, ist ganz normal in Deutschland. Zeigt man Vergewaltiger oder Kinderschänder an, geschieht denen gar nichts, aber die Anzeigende bekommt eine Verleumdungsklage an der Hals und wird zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Lest mal: MORD VERJÄHRT NICHT 2.0 und, falls ihr dann noch könnt, auch: 30 Jahre Justizterror. Bei FB.

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  7. ach so, dann werden in Deutschland Vergewaltiger und Kinderschänder nie angezeigt und verurteilt? In welchem Wahrnehmungshorizont leben ie eigentlich? Groß kann der jedenfalls nicht sein.

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    1. Geschlechtsakt gehört verboten! Die Menschheit sollte sich nur noch im Reagenzglas fortpflanzen dürfen!

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    2. Ein sehr schöner Ansatz. Nur noch fortgepflanzt werden schafft bessere Kontrolle. Und der reine Spaßakt wird unter Strafe gestellt.

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