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Samstag, 16. Juli 2022

Hurra, hurra, der Fürst hat einen Orden!

Seine Untertanen hatten Tränen in den Augen und ganz Schaumburg-Lippe fiel in einen kollektiven Freudentaumel, als der wahre Herrscher des kleinen Landes, Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, am vergangenen Donnerstag das Verdienstkreuz 1. Klasse des Niedersächsischen Verdienstordens von Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler, überreicht bekommen hat. 

Auch im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur kannte die Glückseligkeit keine Grenzen und so wurde Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe angesichts des freudigen Ereignisses in einer feierlichen Pressemeldung gleich auch zum "Fürst zu Schaumburg-Lippe" verwandelt, wohl um dem Volk in Niedersachsen zu demonstrieren, dass es sich in unsicheren Zeiten wie dieser auf eine starke Führungspersönlichkeit verlassen kann.

Vergessen sind nun die Querelen der Vergangenheit, als sich die Landesregierung von Schaumburg-Lippe mit Schreiben vom 14.04.1936 beim Reichs- und Preußischen Minister des Innern, Wilhelm Frick, über den Großvater des nun geehrten Ordensträgers, Ernst Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe, beschwerte, weil dessen Selbstbezeichnung "Fürst zu Schaumburg-Lippe" nicht dem Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens vom 30.04.1928 entspreche.

Endlich ist keine Rede mehr von dem lästigen Wikipedia-Eintrag, wonach Großvater Wolrad nach dieser Beschwerde an den damaligen preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring schrieb und am 07.05.1936 darum bat, sich - entgegen den Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung zur Abschaffung der Vorrechte des Adels (WRV Artikel 109, Abs. 2) - Fürst nennen zu dürfen, worauf ihn Göring zurück an den Reichs- und Preußischen Minister des Innern verwies, der dann mit Schreiben vom 13.08.1936 feststellte, dass Opa Wolrad das Recht zur Führung des Namens "Fürst zu Schaumburg-Lippe" gar nicht zustand.

Schwamm über das unerfreuliche Wikipedia-Gerücht, wonach Großvater Ernst Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe sodann am 01.09.1936 einen Rückdatierungsantrag für die Aufnahme in die NSDAP stellte, der am 07.12.1936 von Rudolf Heß befürwortet und daraufhin der Eintritt in die NSDAP auf das Jahr 1928 rückdatiert wurde, so dass die rechtswidrige Bezeichnung "Fürst" anschließend wohl keine große Rolle mehr spielte.

Heute wird mit dem Adelstitel "Fürst" zum Glück etwas entspannter umgegangen. Opas NSDAP ist längst Geschichte und den Sturz der Monarchie durch die Novemberrevolution von 1918/19 mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919, mit welcher die öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes aufgehoben wurden, kennen durchschnittliche Politiker heute nicht einmal mehr aus dem Fernsehen.

Über hundert Jahre nach der Abschaffung des Adels kann man sich als Landespolitiker schon einmal mit innerlicher Demut an Wolrads Enkel Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe heranpirschen, ihm den Verdienstorden des Landes Niedersachsen in der Ordensstufe "Verdienstkreuz 1. Klasse" umbinden und schließlich durch eine devote Pressemittelung mit achtfacher Anbiederung als "Fürst zu Schaumburg-Lippe" den Bauch pinseln.

Ob die Ehrwürdigkeit des Verdienstkreuzträgers als selbständige und auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl unter Zurückstellung eigener Interessen vom Land Niedersachsen auch darin gesehen wurde, dass er dem unseligen Zeitgeist zuwider das traditionelle Erbe nur an den erstgeborenen Sohn Donatus und nicht an seine Töchter Felipa und Philomena weitergeben will oder auf die Zustimmung zur Sanierung seines Schlosses Bückeburg mit 350.000,- Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes, bleibt unklar.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur findet jedenfalls an der Erhaltung des privaten Eigentums des Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe durch ihn selbst auch unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel einen besonderen Gefallen: "Kulturdenkmale wie Schloss Bückeburg, die fürstlichen Mausoleen oder der Wilhelmstein sind kein bequemer Luxus, sondern eine Verpflichtung." Deshalb sei die Auszeichnung mit dem Verdienstorden auch eine Anerkennung dafür, dass Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe diese Verpflichtung lebe. Hurra!

Freitag, 31. Dezember 2021

Zwei Prinzen im Würgegriff von Corona

Selbst der in Deutschland sehr beliebte und hoch angesehene Adel leidet unter der Corona-Krise. Denn natürlich leben die Blaublüter in ihren Schlösschen und Villen nicht nur von Luft und Liebe und dem Glanz vergangener Tage, sondern auch von den Einnahmen der von ihnen betriebenen Etablissements. Alexander Prinz von Anhalt und Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe sind prominente Beispiele dafür, wie die Pandemie auch in höchsten gesellschaftlichen Kreisen wütet. Knapp 10 Jahre lang betrieb Alexander Prinz von Anhalt seinen Swinger-Club "Villa Palazzo" in Dorsten-Wulfen, bevor er die Villa bedingt durch die Corona-Krise schließen musste. Der beliebte Swingerzauber in luxuriöser Kulisse fällt nun auf Dauer aus, denn der Einnahmen-Verlust wegen der Corona-Maßnahmen war zu groß. Der Wohlstand von Alexander Prinz von Anhalt, Herzog zu Sachsen und Westfalen, Graf von Askanien, schien gefährdet: „Die Politik lässt uns keine andere Wahl. Ich kann nicht zusehen, wie der Laden weiterhin Staub ansetzt.“

Auch Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe ließ aufgrund der weiterhin unsicheren Lage rund um die Pandemie den jährlich auf Schloss Bückeburg stattfindenden Weihnachtszauber zum zweiten Male absagen. Seit dem 1. Dezember 2021 sind jetzt auch Schloss- und Führungsbetrieb sowie das Marstall-Museum der Fürstlichen Hofreitschule und der Schloss-Shop bis auf weiteres geschlossen. "Der Weihnachtszauber ist ein jährliches Highlight für Besucher aus Nah und Fern, das vor allem von der gemütlichen Atmosphäre und dem vielseitigen, anspruchsvollen Rahmenprogramm lebt. Ebendies lässt sich leider nicht mit den aktuellen Auflagen vereinen", erklärte Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe. Es täte ihm im Herzen weh, den Weihnachtszauber nach langer Planungszeit und Vorfreude absagen zu müssen und die Entscheidung sei sehr schwergefallen. Die Familie Prinz zu Schaumburg-Lippe und das gesamte Organisationsteam hoffen aber, alle Besucher im kommenden Jahr wieder auf Schloss Bückeburg begrüßen zu können.

Donnerstag, 9. Februar 2017

Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe nimmt Gegenanwalt auf die Schippe

Ein böser Text, ein freches Bild, auf Facebook ist das nicht so wild. Und auch Durchlauchtens Advokat hat Lästereien schnell parat. Es feixt vor Glück die Facebook-Meute, denkt nicht an morgen, nur an heute. Doch Bildnisrechte sind geschützt, trotzdem das zunächst gar nichts nützt. Erst bei Gericht wird dann belehrt, mein lieber Fürst, das war verkehrt. Das Urteil Mobbern dann erhellt, solch´ schlechte Scherze kosten Geld.

Den Hintergrund für dieses kleine Gedicht bildet der Umstand, dass es kein Privileg von Unterschichten ist, über andere Leute auf Facebook herzuziehen, sondern Cybermobbing auch in Kreisen verbreitet ist, die sich elitär und nebenher betont freiheitlich und rechtstreu geben, solange sie sich im Fokus der Öffentlichkeit bewegen.

Ein Paradebeispiel für den grundsätzlich gelungenen Versuch, auf Facebook mit moralischer Güte und politischer Korrektheit zu glänzen, ist das Profil von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, der es mit seiner öffentlichen Reputation zumindest geschafft hat, als prominentes Mitglied der 16. Bundesversammlung am 12. Februar 2017 den neuen Bundespräsidenten wählen zu dürfen. Auf seinem Facebookprofil ist dem niedersächsischen Unternehmer allerdings auch der entlarvende Fauxpas unterlaufen, eine Kampagne durch die Verbreitung eines den Gegenanwalt im Gericht zeigenden Fotos zu starten, was erst durch das Landgericht Hannover zum Aktenzeichen 6 O 400/15 Ende 2016 rechtskräftig unterbunden wurde.

Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe wurde wegen des Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00 oder Ordnungshaft zu unterlassen, im Internet, insbesondere bei Facebook im Bereich der Bundesrepublik Deutschland das besagte Foto des Gegenanwalts zu veröffentlichen und diesen von vorgerichtlichen Abmahnkosten durch entsprechende Zahlung freizustellen. Dass sich auch der Anwalt des Bückeburger Schlossherrn an der herabsetzenden Facebook-Kampagne beteiligt hatte, ist nur eine Nuance des unrühmlichen Gerichtsverfahrens. Der Rechtsanwalt hatte nämlich auch das Foto geliefert und war sich sicher, dass das Kollegen-Bashing via Facebook dem Opfer nicht zur Kenntnis gelangen würde. Eine klassische Fehleinschätzung.

Dienstag, 30. Juni 2015

Schloss Bückeburg in den Klauen des Burgfräuleins

Eine juristisch eher uninteressante Geschichte, dafür aber eine mit vorzüglichem Trash-Faktor meldet die Hauspostille des Fürstentums Schaumburg-Lippe. Die Zutaten der Schaumburg-Lippischen Landeszeitung erinnern ein wenig an den dritten Teil der Tanz-der-Teufel-Trilogie, "Armee der Finsternis": Ein Burgfräulein, ein Fürst, ein altes Handy und drei durchtriebene Angeklagte, denen das Wohlergehen des ohnehin von mangelndem Respekt gebeutelten deutschen "Hochadels" nicht so sehr am Herzen liegt, wie es bei guten Untertanen eigentlich sein sollte.

Im Zentrum des Dämonenthrillers um ein Handy mit möglicherweise intimen Inhalten steht auf der Seite des Guten der aus Funk und Fernsehen bekannte "Fürst" Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, der wieder einmal heldenhaft gegen Besudler des von ihm mit harter aber gerechter Hand geführten Fürstenhauses Schaumburg-Lippe ankämpft.

Auf der Seite des Bösen drei Angeklagte, denen der Hang zu vorkonstitutionellem Deutschtum nachgesagt wird und die sich der Anklageschrift nach im Besitz eines Handys befanden, auf dem 1000 SMS gespeichert sein sollen, welche eine mehr als zehn Jahre zurückliegende Liebesbeziehung eines „Burgfräuleins“ mit seiner Durchlaucht "Fürst" Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe in schamesröteüberstrahlenden Farben illustrieren könnten.

Kern des Vorwurfs: Das jedenfalls bitterböse und eventuell rechtsradikale Trio soll es gewagt haben, den in Bückeburg auf seinem Schloss residierenden "Fürsten" um 235.000,- Euro zu bitten, damit er höchstselbst das Schicksal seiner persönlichen Botschaften bestimmen könne und diese nicht etwa in die Hände der nach wollüstigen Geschichten geifernden Boulevardpresse gelängen. Selbstredend ging der hochwohlgeborene Edelmann aus Bückeburg nicht auf das niederträchtige Angebot ein, sondern verständigte die fürstlichen Reitertruppen, im Volksmund "Staatsanwaltschaft" genannt.

Diese wollen den Spitzbuben nun vor dem Landgericht Paderborn das Handwerk legen und haben sich dazu die Vorschriften zur Sühne einer versuchten Erpressung ganz genau angeschaut.

Dienstag, 9. Juni 2015

Schnauze voll vom "Adel"?

Die meisten Leser werden abwinken und der Meinung sein, dass ihnen der Adelszauber in den Medien gleichgültig ist, weil das Ganze ohnehin belanglos sei, denn wer liest schon BUNTE, BILD oder DAS NEUE BLATT? Kann sein, sicher gibt es auch wichtigere Themen. Aber seit ich mich beruflich mit einem Bückeburger Bürger befassen muss, der sich der restlichen Welt permanent als „Fürst“ verkaufen möchte und mit seiner diesbezüglichen Kampagne durchaus erfolgreich ist, habe ich einen Blick hinter die Kulissen geworfen und festgestellt, dass es nicht um bloße Eitelkeit geht, sondern um handfeste Vorteile. Seit sich das Landgericht Bückeburg weigerte, im Rubrum den bürgerlichen Namen „seiner Durchlaucht“ zu verwenden und trotz eindeutiger Auskunft des Standesamtes auf dem Adelsprädikat „Fürst“ beharrte, weiß ich, dass ein neutrales Urteil gegen den „Hauschef“ in Bückeburg nicht zu erwarten ist und die Schaumburg-Lipper Adelskampagne in Niedersachsen längst metastasiert. Erst gestern machte mich eine Mandantin auf eine Nachricht beim NDR unter dem Titel „Meyer fordert höhere EU-Mittel für Kleinbauern“ aufmerksam, in dem auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Titel „Fürst“ - diesmal in der kuriosen Variante „Fürst Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe“ - verliehen wurde.

Ich erinnere mich noch an einen Fernsehbeitrag in „DAS!“ vom November 2013, in welchem „Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe“ Gast gewesen war und die im Interview insoweit intellektuell überforderte Moderatorin Inka Schneider den Gast aus dem Schloss der 250 Zimmer mit den ehrfürchtig glänzenden Augen eines Schulmädchens fragte: „Prinz Harry, kennen sie sich, kennt man sich so in Adelskreisen?“ Och Inka, Du kleines Dummerchen, natürlich nicht. Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe ist doch gar nicht adelig und sein Gefasel vom Auftrag, das Schaumburger Land nach außen zu vertreten, kann man doch nicht ernst nehmen.

Allerdings geht nicht nur der NDR „seiner hochfürstlichen Durchlaucht“ andauernd auf den Leim, sondern auch RTL oder SAT1 und die gedruckte Presse. Und längst nicht nur dem Bückeburger, denn das Land ist voll von Ewiggestrigen, denen von unfähigen Journalisten der hochwohlgeborene Pöter gepudert wird. Lange Rede kurzer Sinn: Wer nun von der Dummheit der freien Presse die Schnauze voll hat oder des Huldigens feudaler Strukturen überdrüssig ist, kann dem deutschen Presserat ab jetzt mit einem gegen das Adelsgewinsel der bundesdeutschen Presse gerichteten Beschwerdeformular (Muster) auf das mangelnde Demokratieverständnis der Medienlandschaft hinweisen und vielleicht so das Bewusstsein in den Redaktionen dafür schärfen, was korrekte Berichterstattung getreu der Maßstäbe des Pressekodex im Hinblick auf den in Deutschland längst abgeschafften Adel bedeutet.

Donnerstag, 5. März 2015

Landgericht Bückeburg - Fürstentreu!

Wir befinden uns im Jahre 2015 nach Christi. Ganz Niedersachsen wird von Demokraten geführt. Ganz Niedersachsen? Nein! Ein von unbeugsamen Vasallen bevölkerter Landstrich hört nicht auf, der bürgerlich-demokratischen Freiheitsbewegung Widerstand zu leisten. Zentrum der politischen Restauration ist die Residenzstadt Bückeburg mit dem fürstlichen Landgericht, das die juristischen Geschicke Schaumburg-Lippes leitet. Ein fürstentreues Volk, vom Schutzmann bis zum Richter.

Und einer dieser Richter schreibt allen Ernstes: „Nicht dem Kläger ist in diesem Verfahren nach der Zivilprozessordnung die Befugnis zur Führung des Namensbestandteiles Fürst abzuerkennen, sondern dem Beklagten in diesem Verfahren sein darauf gerichtetes Begehren.“

Anlass für das offene Bekenntnis eines niedersächsischen Richters zu vorkonstitutionellen Herrschaftsverhältnissen ist ein Rechtsstreit, den ich als Beklagter vor dem Landgericht Bückeburg gegen Herrn Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe führe. Weil dieser sich gegenüber dem Landgericht Bückeburg als Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe ausgab und im Rubrum eines Beschlusses auch so geführt wird, beantragte ich aus meiner naiven bürgerlich-rechtlichen Perspektive eine Rubrumsberichtigung gem. § 319 ZPO auf den tatsächlichen Namen des Klägers.

Daraufhin unterstellte mir der fürstentreue Richter sogar die hoheitliche Stellung des Klägers anzuerkennen, weil ich angeblich - wie er schreibt - meine „der Kläger dürfe den Namenszusatz „Fürst“ nicht führen, sich nicht als Fürst bezeichnen, denn er sei kein Fürst, schon sein Großvater habe den Titel nicht führen dürfen. Darauf habe die Landesregierung Schaumburg Lippe mit Schreiben vom 14. April 1936 den Reichsminister des Innern hingewiesen. Der Kläger sei lediglich ein Prinz.“

Nein, werter Herr Vorsitzender. Ich meine nicht, der Kläger sei lediglich ein Prinz. Er ist weder ein Prinz noch ein Fürst und ich meine nur, der Kläger müsse mit seinem bürgerlichen Nachnamen „Prinz zu Schaumburg-Lippe“ im Rubrum geführt werden. Doch das Landgericht Bückeburg schlägt die Hacken zusammen und lehnt die Rubrumsberichtigung ab. Schloss Bückeburg ist groß, das Städtchen ist klein und bei den 9 Richtern des Landgerichts dürfte es auch recht familiär zugehen.

Eine Gerichtsposse um einen rückwärts gewandten Kläger, die vielleicht mit der Geisteshaltung „seines Völkchens“ zu erklären ist. Denn noch am 19. Januar 1975 stimmten die Schaumburg-Lipper mittels Volksentscheid für die Wiederherstellung des Landes Schaumburg-Lippe. Weil die Bundesrepublik Deutschland daraufhin mit dem "Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Art. 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes" bestimmte, dass beide Gebiete bei Niedersachsen verbleiben müssen, endete der Traum eines eigenen Landes mit Bückeburg als Hauptstadt.

Bis heute scheinen viele Zwangsniedersachsen aus der Region Bückeburg dem Fürstentum und der verpassten Separation nachzutrauen und huldigen deshalb den Nachkommen der Fürsten zu Schaumburg-Lippe - im Zweifel auch als Richter und gegen geltendes Recht.