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Dienstag, 3. Oktober 2023

Brandmauerland

Brandmauer AfD
Die alte Mauer ist weg, die neue Mauer ist da und Deutschland feiert trotzdem. Am Tag der Deutschen Einheit im Jahre 2023 gibt keine deutsche Einheit mehr, denn quer durch Deutschland zieht sich eine Brandmauer. In der Architektur gibt es Brandmauern, die das Übergreifen von Feuer verhindern sollen. Die Brandmauer, die Deutschland aktuell teilt, ist eine politische Brandmauer. Sie soll den parteipolitischen Einfluß der AfD auf ein Minimum reduzieren und die AfD innerhalb des deutschen Parteienspektrums isolieren. Diese Brandmauer soll undurchlässig sein und jede Form der Kooperation mit der AfD auf europäischer, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ausschließen.

Wie bei einer physischen Brandmauer scheint die Angst vor einer Bedrohung Antrieb für die Mauer eines totalen Kooperationsverbots zu sein. Es ist die Angst vor der AfD, die man regelmäßig schon den Schlagzeilen der Presselandschaft entnehmen kann, wenn von neuen "katastrophalen" Wahlprognosen zu Gunsten der AfD die Rede ist. Wovor haben die anderen Parteien so große Angst, wenn es ihrer Ansicht nach der totalen Ausgrenzung der AfD bedarf? Ist es die Angst davor, dass die Kooperation mit der AfD Deutschland in eine rechtsextreme und europafeindliche Diktatur führen würde oder fürchten Parlamentarier die Bedrohung ihrer eigenen politischen und damit auch wirtschaftlichen Zukunft?

Da eine Partei, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, vom Bundesverfassungsgericht gem. Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz als verfassungsfeindlich eingestuft und verboten werden kann, sollte der erneute Weg in eine Diktatur schon deshalb verrsperrt sein und jedenfalls im gesetzgebenden Parlament keine Angst auslösen.

Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass der Versuch der umfassenden Ausgrenzung der AfD und deren pauschalen Verunglimpfung als Nazi-Partei vorrangig das Ziel hat, die jahrzehntelang bestehende Hackordnung der Parteien und deren Finanzierung möglichst aufrecht zu erhalten und eine starke Konkurrenz mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verdrängen. AfD-Politiker vom Format des Fraktionsvorsitzenden der AfD Thüringen machen es anderen Parteien verhältnismäßig leicht, die Klaviatur des NS-Vergleichs zu bedienen, wenn selbst die Justiz der Ansicht ist, Björn Höcke durfte als Nazi und Faschist bezeichnet werden. Das Kalkül der AfD-Gegner: "Wer mit Faschisten sympathisiert, ist nun mal selber einer. Ganz einfach."

Dennoch war die Flucht in die Brandmauertaktik von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil eine Kooperation aller anderen Parlamentarier mit den demokratisch gewählten Vertetern der AfD schon in dem Moment begann, als man zusammen in einem Parlament saß, die Sitzordnung im Plenarsaal akzeptierte und in Parlamentssitzungen gemeinsam abstimmte. Nur ein Beispiel: Am 07. April 2022 stimmten im Bundestag 176 Abgeordnete der CDU/CSU, 79 Abgeordnete der FDP, 76 Abgeordnete der AfD, 29 Abgeordnete der Linken, 9 Abgeordnete der SPD und 6 Abgeordnete der Bündnis90/Grüne gegen die Corona-Impfpflicht für Menschen ab 60 Jahren.

Insgesamt stimmten 296 Abgeordnete mit "Ja" und 378 Abgeordnete mit "Nein", so dass der Gesetzesentwurf scheiterte und von einer Brandmauer war keine Rede. Ersichtlich gab es stets nur den von Konkurrenzdenken geprägten Wunschtraum einer funktionierenden Brandmauer zwischen den Parteien, die parteipolitische Realität sah immer anders aus. Das werbewirksam inszenierte Brandmauerspielchen diente nur der Stigmatisierung der AfD und verschaffte den anderen Parteien eine willkommene Möglichkeit, sich nicht mit den politischen Argumenten der AfD auseinandersetzen zu müssen.

Damit hat die Angst der lange etablierten Parteien und deren ständig propagierter Wunsch einer umfassenden AfD-Ausgrenzung eine Brandmauer in der Bevölkerung Deutschlands geschaffen, die sich nun auch am Jahrestag der Wiedervereinigung nicht mehr wegfeiern läßt. Auf der einen Seite stehen die "Demokraten", auf der anderen Seite die "Nazis". In einer Demokratie sollten sich allerdings die besseren Argumente durchsetzen und keine Boykottpflicht. Wer unabhängig von politischen Inhalten das Verbot einer parlamentarischen Zusammenarbeit mit der AfD propagiert, grenzt bundesweit zwischen 10 und 30 Prozent des Wahlvolks aus und gibt diesen Wählern zu verstehen, dass man ihre Ansichten pauschal und ohne jede Anhörung ablehne und alles erdenklich mögliche unternehmen werde, dass ihr durch die Wahl erklärter Wille keinesfalls ernst genommen werde.

Deshalb haben sich alle Parteien, die eine Brandmauer gegen die AfD befürworten, als Demokratiefeinde entlarvt, denn das Wesen einer Demokratie ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität verknüpft, in welcher die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und dessen Stimme nach den Wahlen durch die von ihm gewählten Vertreter immer zu hören und soweit mehrheitsfähig auch zu berücksichtigen ist. Ganz einfach.

Dienstag, 13. Dezember 2022

"Adel" gegen Deutschland

Die stets präsenten und regelmäßig offen agierenden Feinde des demokratischen Rechtsstaats werden von der deutschen Presse trotz der offensichtlichen Beteiligung von Heinrich Prinz Reuß als angeblich Adligen an dem geplanten Angriff auf demokratische Institutionen und staatliche Repräsentanten in Deutschland nicht genannt, denn die staatsfeindliche Haltung des ehemaligen Adels in Deutschland wird selbst im Moment der Verhinderung eines Staatsstreichs durch rund 3000 polizeiliche Einsatzkräfte nicht in ihrem vollen Umfang erkannt. Sie füttern das Volk auf harmlosen Festen mit Kultur, Keksen und Glühwein, schmeicheln sich bei Lokalpolitikern mit großzügigen Gesten gegenüber der lokalen Wirtschaft ein und warten doch nur auf den Moment, um den demokratischen Rechtsstaat mit Waffengewalt abzuschaffen.

Anstatt sich endlich der über ein Jahrhundert währenden Untergrabung demokratischer Strukturen durch den deutschen Pseudo-Adel und dessen Taktik zu widmen, mittels andauernder Irreführung der Öffentlichkeit dem längst abgeschafften Adelskult das Überleben zu sichern, verbeugt sich die bundesdeutsche Presse noch im Moment eines verhinderten Staatsstreichs vor den ewiggestrigen Demokratiefeinden und lässt den Schein-Adel in aller Breite zu Wort kommen, als gäbe es im Jahre 2022 in Deutschland oder Österreich noch Fürsten und Hauschefs: "Wir waren 850 Jahre lang ein tolerantes, weltoffenes Fürstentum in Ostthüringen. Jetzt stehen wir in der ganzen Welt als Terroristen und Reaktionäre da. Es ist ganz fürchterlich", wird der sich selbst als Heinrich XIV. Fürst Reuß, Hauschef des ehemaligen Ostthüringer Herrscherhauses, titulierende Prahlhans in der „Bild“ zitiert. Dabei läge die Welt nicht ganz falsch, wenn man den Scheinadel in Deutschland unmissverständlich als Verfassungsfeind brandmarken würde. Es ist jetzt an der Zeit, in aller Deutlichkeit auszusprechen, dass jeder, der sich in Deutschland noch als Fürst, Hauschef oder Erbprinz bezeichnet, ein lupenreiner Antidemokrat ist, der durch sein scheinbar harmloses Adelsgehabe den Boden für Reichsbürger, Neofaschisten und Verschwörungstheoretiker bereitet, die Willens sind, der Bundesrepublik Deutschland den Todesstoß zu versetzen.

Ihrer Aufgabe, den bundesdeutschen Adelsschwindel als großangelegtes Täuschungsmanöver zu entlarven, kann selbst die Qualitätspresse in der Regel gar nicht nachkommen, denn mangels grundlegender historischer Kenntnisse ist die Mehrheit der Journalisten, die sich lieber an schlichten Feindbildern wie Corona-Leugnern und Klimaklebern abarbeitet, dazu gar nicht in der Lage. Weil schon die grundsätzliche Information, dass die Preußische Landesversammlung am 23. Juni 1920 mit dem "Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen" die Abschaffung des Adels beschloss und anschließend mit einem Adelstitel keine Rechtsfolgen mehr verbunden waren, so dass Adelstitel fortan nur noch als Teil des bürgerlichen Namens galten, dem Durchschnittsschreiber unbekannt ist, lässt er sich leicht vom Scheinadel instrumentalisieren. Wer nicht über die Kenntnis verfügt, dass auch das "Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen" des Freistaats Schaumburg-Lippe am 30. April 1928 den Adelstitel "Prinz" zum bloßen Namensbestandteil degradierte, wird weiter von Adelsmärchen berichten, wie man zahlreichen Überschriften dieser Tage entnehmen kann:

"Jetzt spricht die Adelsfamilie des Reichsbürger-Anführers" (Focus), "Nach Putsch-Plänen des Prinzen: Das Mini-Reich der Reußen" (MOPO), "Jetzt spricht die Adelsfamilie des Terror-Prinzen" (BILD), "Razzia bei Reichsbürgern Die Putschpläne des Prinzen" (TAZ), "Prinz, Richterin und KSK-Soldat planten Putsch in Deutschland" (BZ), "Terrorismus: Der Prinz, der Putsch und der Pöbel" (SZ). All diesen Zeitungsmeldungen ist gemein, dass sie unterstellen, es gäbe in Deutschland noch Adel und damit auch Prinzen. Es mangelt bereits an dem schlichten Wissen, dass das Adelsprädikat "Prinz" nach Art. 109 Weimarer Reichsverfassung nur noch ein Teil des Nachnamens ist. Mehr nicht. Würde der Gymnasiallehrer Achim Bäcker einen Bankraub begehen, wäre am nächsten Tag auch nicht die Überschrift zu lesen, "Bäcker überfällt Bank". So ist dann auch die Einordnung der Putsch-Beteiligung von Herrn Heinrich Prinz Reuß als "Prinz" schlicht irreführend.

Obwohl doch bekannt ist, dass wegen der Abschaffung des Adels in der Weimarer Republik und des damit verbundenen Verlusts des Rechts auf eigene Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit viele ehemals adlige Familien die neue demokratische Staatsform ablehnten, wird bis heute vielfach verschwiegen, dass der in dieser Zeit aufkommende Nationalsozialismus dem vom weiteren sozialen Abstieg bedrohten ehemaligen Adel eine politische Heimat und Möglichkeiten zur Erlangung neuer Privilegien bot. Es scheint heute fast vergessen, dass Friedrich Christian Wilhelm Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe Ministerialrat im Propagandaministerium und Stellenleiter bei der Reichsleitung der NSDAP war und für seine großen Verdienste um die Partei das goldene Ehrenabzeichen der NSDAP von Adolf Hitler verliehen bekam. Auch Philipp von Hessen und sein Bruder Christoph machten während der Nazi-Zeit Karriere. Philipp von Hessen wurde Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau und Christoph von Hessen leitete als SS-Offizier des Forschungsamt im Reichsluftfahrtministerium.

Vollkommen verdrängt von der Öffentlichkeit scheint bis heute die Tatsache zu sein, dass Ernst Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe seit 1937 das Amt eines Sturmführers in der Reiterstandarte der SA in Detmold inne hatte und ab 1940 im Generalgouvernement in Krakau und Lemberg tätig war und eine im Bundesarchiv aufbewahrte Liste von NSDAP-Mitgliedern weist nach, dass mindestens 270 Angehörige ehemals fürstlicher Familien von den Hohenzollern und Habsburgs über die Sachsen-Coburg-Gothas und Sachsen-Meiningens bis hin zu den Löwensteins, Hohenlohes und Sayn-Wittgensteins sowie Thurn und Taxis dort gelistet sind. Wer von einem Zufall spricht, dass jetzt ein Mann aus einer ehemals adligen Familie als Staatsoberhaupt im Zuge des geplanten Reichsbürgerputsches vorgesehen war, irrt. Die Nachfahren des deutschen Adels stehen seit der Weimarer Republik bereit, in ein sich bietendes Machtvakuum vorzustoßen.

Erst die andauernde konzertierte Irreführung der Öffentlichkeit über das Bestehen von Adelshäuern, Fürsten, Prinzen und die durch die Täuschung der Medien verbreite Idee des Fortbestehens feudaler Strukturen in Deutschland hat bei anderen Demokratiefeinden wie Nazis und Reichsbürgern die Vorstellung wecken können, dass eine Alternative zum bestehenden Rechtsstaat leicht zu installieren sei. Nur die jahrzehntelange mediale Erhöhung angeblich adeliger Familien, deren Privileg auch darin besteht, sich bis heute von dem Grundbesitz ernähren zu können, den ihre Vorfahren durch systematische Unterdrückung des Volkes zusammengerafft haben, konnte dazu führen, dass ein Antidemokrat Deutschland regieren sollte. Es ist daher an der Zeit, den noch 2020 von der SPD abgelehnten Juso-Antrag zur Änderung des deutschen Namensrechts ins Parlament zu tragen und dem Adelsspuk ein Ende zu bereiten: "Zukünftig muss es untersagt sein, als Namensbestandteile geführte Titulierungen und Prädikate an die nächste Generation weiterzugeben. Alle Titulierungen und Prädikate im Namen sind endgültig abzuschaffen."

Mittwoch, 7. Dezember 2022

Putsch der Reichsbürger in Deutschland


Als ich heute morgen meine Lieblingszeitung las, habe ich mich ganz doll erschrocken und meine Gebeine schon im Bückeburger Folterknast vermodern sehen. Da stand doch tatsächlich als Schlagzeile in der BILD: "REICHSBÜRGER SOLLEN PUTSCH IN DEUTSCHLAND GEPLANT HABEN Dieser Prinz sollte das neue Staatsoberhaupt werden". Mir fiel sofort ein Zitat aus einem SPIEGEL-Artikel des Jahres 1999 mit dem Titel "Aristokratischer Feinsinn" ein, das da lautet: "Es wird nichts unversucht gelassen, um die Exklusivität ehemaliger Adelsprädikate zu erhalten, auszubauen und zu steigern. Rücksichtslos werden dabei verfassungsrechtliche Grundsätze übergangen. Nicht ohne Hintergedanken. Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein." Mit Schweißperlen auf der Stirn und fiebriger Hast klickte ich auf den Artikel und konnte nach kurzer Recherche beruhigt in den Sessel zurücksinken. Denn nicht mein Lieblingsprinz, der immer so gerne Fürst sein will, wollte sich den Reichsapfel in unserer schönen Republik unter den Nagel reißen, sondern irgendein anderes armes Fürstchen aus Hessen.

Irgendwie hätte so ein Putsch in Deutschland auch nicht zu Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe gepasst, der ein ganz großer FDP-Fan ist, gerne auf Promi-Events rumtingelt und sich neulich sogar von seiner Inselfestung Wilhelmstein eine kleine Kanone hat klauen lassen. Eine Miniaturkanone, die nach den Worten des Inselherrschers einen unersetzlichen historischen und enormen ideellen Wert darstellt. So enorm, dass der Beklaute ganze 2.000 Euro Rückgabeprämie ausgelobt hat. Na ja, irgendwie alles nicht staatstragend, erst recht nicht revolutionär sondern eher provinziell. Wobei man fairerweise sagen muss, dass sich Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe gerne mit stolzgeschwellter Brust als Mitglied der Bundesversammlung zur Verfügung stellt, die immerhin den Bundespräsidenten wählen darf. Ein Akt der Gehorsamkeit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der jedem Reichsbürger als Todsünde erscheinen dürfte. Kurz gesagt: Der Bückeburger Schlossherr hat mit dem Reichsbürgerputsch nicht das geringste zu tun, ich darf mich weiterhin ungestraft als Feind des deutschen Pseudoadels generieren und die Presse in Deutschland fantasiert weiter von Prinzen und Adel, als hätte Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) keinerlei Bedeutung mehr.

Sonntag, 4. Dezember 2022

Deutsche Staatsbürgerschaft, wie man sie los wird

Die aktuelle Regierung der Bundesrepublik Deutschland, im Volksmund Ampel-Koalition genannt, möchte das Staatsangehörigkeitsrecht derart ändern, dass es für in Deutschland lebende Ausländer leichter wird, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Nach dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft dürfen die Neubürger wählen, können bei strafrechtlichen Verurteilungen nicht mehr in ihr Herkunftsland abgeschoben werden und haben vollumfänglich und dauerhaft Anspruch auf sämtliche Sozialleistungen. Allein in Berlin haben von rund 3.000.000 erwachsenen Einwohnern 700.000 keine deutsche Staatsbürgerschaft. Der rot-grün-rote Berliner Senat möchte durch die Schaffung eines zentralen Landeseinbürgerungszentrums möglichst vielen ausländischen Einwohnern die deutsche Staatsbürgerschaft vermitteln. Vermutlich würden die zahlreichen Berliner Neubürger kaum dazu neigen, in Zukunft konservative Parteien zu wählen, die sich in der Vergangenheit mehrheitlich gegen eine Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und die Ausweitung von staatlichen Sozialleistungen gewandt haben. Dieser Rückschluss dürfte prinzipiell auch für das restliche Bundesgebiet gelten und könnte zu einer Verfestigung der bestehenden politischen Verhältnisse führen.

Daher gibt es auch Stimmen in der Politik, die fordern, dass die deutsche Staatsbürgerschaft "nicht zur Ramschware verkommen" darf. Vor allem die AfD hält es für eine Illusion, zu glauben, ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte Deutschlands Arbeitsmarktprobleme lösen. Denn die deutsche Migrationspolitik locke mit laxen Regeln, fehlenden Kontrollen und den großzügigsten Sozialleistungen aller EU-Länder vor allem Armutsmigranten an und lade zur Einwanderung in die Sozialsysteme ein. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte dagegen Visaverfahren und die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse in unserer "vielfältigen Einwanderungsgesellschaft" beschleunigen. Alle Migrantinnen und Geflüchteten sollen von Anfang an das Recht auf kostenfreie Sprach- und Integrationskurse sowie den unterschiedslosen Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen als auch zu Kitas, Bildungseinrichtungen, Ausbildung und Arbeit haben. Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse wird es wahrscheinlich dazu kommen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer in Zukunft deutlich leichter erhältlich sein wird.

Pessimisten unter den Altbürgern, die nicht an einen nennenswerten Zuzug von Fachkräften glauben, steigende Krankenkassenbeiträge verfluchen und sich vor höheren Steuerabgaben zur Finanzierung der Einwanderungspolitik fürchten, reicht es oftmals nicht, nur einmal alle vier Jahre ein Kreuzchen zu machen, um anschließend die Ideen des neu gewählten deutschen Parlaments zu finanzieren. Pessimisten verneinen auch die unhinterfragte Behauptung von der dringenden Notwendigkeit der Zuwanderung qualifizierter Facharbeiter mit dem Hinweis darauf, dass das Märchen fortdauernden Wirtschaftswachstums durch klimaschädliche Industrien ohnehin ein Anachronismus sei. Sie denken darüber nach, die sich wandelnde Solidargemeinschaft in Deutschland einfach zu verlassen und nicht mehr auf eine Trendwende zu hoffen. Politikverdrossene sammeln sich in Gruppen auf Internetportalen wie Facebook unter dem Namen "Auswandern - Kontakte - Hilfe - Erfahrungen", "Auswandern aus Deutschland" oder "Jetzt auswandern! Noch ist Zeit", um ihren Ausstieg vorzubereiten. Weil das in Deutschland geltende "Welteinkommensprinzip" grundsätzlich auch für das weltweit erzielte Einkommen eines Deutschen unabhängig von dessen Wohnsitz gilt und finanzkräftige Menschen eine weitere Verschärfung der Wegzugsbesteuerung fürchten, denken viele Deutsche sogar an einen Vollausstieg.

Doch ganz so einfach wird man die deutsche Staatsbürgerschaft gar nicht los. § 17 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) regelt die Fälle des Verlusts der deutschen  Staatsangehörigkeit. Nach § 17 StAG geht die Staatsangehörigkeit entweder durch Entlassung, durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, durch Verzicht, durch Annahme als Kind durch einen Ausländer, durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland, durch Erklärung oder durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes verloren. Außerdem wird ein Deutscher nach § 18 StAG auf seinen Antrag hin aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat. Nach § 26 StAG kann ein Deutscher auf seine Staatsangehörigkeit auch verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Damit dürfte für die Mehrheit der unzufriedenen Steuerzahler ein kompletter Ausstieg aus der Finanzierung der deutschen Politik unter den Einschränkungen des § 25 Absatz 1 Satz 2 StAG nur über den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines solchen Staates erfolgen können, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz ist und der auch keinen völkerrechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland nach § 12 Abs. 3 StAG abgeschlossen hat. Bis heute wurde kein solcher Vertrag geschlossen.

Freitag, 10. Dezember 2021

Scheinadeliger Hochstapler muss in Haft

Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wurde gestern ein 25-Jähriger aus Neuss vom Landgericht Mönchengladbach verurteilt, der sich als "Earl of Bristol" ausgegeben und zwischen November 2018 und August 2020 in 64 Fällen unter falschem Namen Luxusautos gebucht und Häuser oder Appartements angemietet hatte. In erster Instanz war der mehrfach vorbestrafte Hauptschulabbrecher vom Amtsgericht Mönchengladbach wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein noch zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ein Geständnis in der zweiten Instanz hatte dem Scheinadligen immerhin noch einen beachtlichen Strafnachlass eingebracht.

In zahlreichen Fällen hatte sich der kriminelle Hochstapler die in Deutschland weit verbreitete Demutshaltung gegenüber angeblich adligen Personen zu Nutze gemacht und den getäuschten Vertragspartnern mit dem Namen "Earl of Bristol" eine tatsächlich nicht vorhandene gesellschaftliche Stellung vorgegaukelt, durch welche sie auf eine ebenfalls nicht bestehende Zahlungsfähigkeit schlossen. Leider wissen die wenigsten Menschen in Deutschland, dass seit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 die republikanische Staatsform eingeführt und durch den bis heute geltenden Art. 109 Abs. 3 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung der Adel durch die Aufhebung seiner öffentlich-rechtlichen Vorrechte rechtswirksam abgeschafft wurde.

Immer wieder fallen schlecht informierte Bürger auf angeblich adelige Betrüger herein, weil auch die deutsche Presse mit der falschen Darstellung eines tatsächlich abgeschafften Standes nahezu einheitlich vorspiegelt, dass der Adel bis heute in Deutschland existiert. Kleine Betrüger wie der "Earl of Bristol" sind dabei nur die Spitze des Eisbergs, denn die weit verbreitete Unkenntnis über die Abschaffung des Adels in Deutschland gereicht landauf, landab öffentlich agierenden Hochstaplern zum Vorteil, indem sie der Allgemeinheit, vertreten durch untertänige Volksvertreter, ruinöse Schrottimmobilien andrehen oder öffentliche Mittel für sanierungsbedürftige Baudenkmäler ergattern und es dabei gleichzeitig schaffen, eine Diskussion über den offensichtlich eigenen Vorteil nahezu auszublenden. Die Unterwürfigkeit der umschmeichelten Politik kostet den Steuerzahler in solchen Fällen Millionen.

So schwirren in ganz Deutschland falsche Fürsten, Grafen, Prinzen und angebliche Erbprinzen weitgehend unbehelligt durch die Promi- und Presselandschaft und sonnen sich dabei in der Idiotie einer Gesellschaft, die sich von dem geschickt agierenden Fake-Adel gebauchpinselt fühlt. Bisweilen bröckelt die Fassade des deutschen Scheinadels, wenn es um Alkohol- oder Drogeneskapaden geht oder der vom Größenwahn besoffene Pseudoadel jegliche Vorsicht im Rechtsverkehr außer acht lässt und sich dann doch vor bürgerlichen Gerichten verantworten muss. Das geht bisweilen soweit, dass sogar die Strafjustiz einschreiten muss, wenn nach gesellschaftlicher Anerkennung süchtige Blender den Hals nicht vollkriegen können und unbefugt gem. § 132a StGB geschützte Berufsbezeichnungen benutzen. Das ist nämlich - im Gegensatz zur rechtlich unbeachtlichen Nutzung eines falschen Adelstitels - tatsächlich verboten.

Montag, 16. August 2021

Kabul

Rechtzeitig zur Bundestagswahl im September 2021 haben die Taliban die afghanische Hauptstadt Kabul eingenommen und damit ein weiteres Kapitel der Fremdherrschaft in dem islamischen Land beendet. Der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 begonnene Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Jahre 2002 endete im Juni 2021 mit über 12 Milliarden Euro Kosten und 59 toten deutsche Soldaten. Wie man angesichts der kriegerischen Gesichte von Afghanistan in Deutschland darauf kommen konnte, in dem 5000 Kilometer entfernten Land der Paschtunen irgendetwas militärisch ausrichten zu können, nachdem dort bereits die Engländer und Russen in den vergangenen Jahrhunderten empfindliche Niederlagen hinnehmen mussten, bleibt unklar.

Andererseits sind Machtgeilheit und Profilierungssucht von Politikern ein internationales Phänomen, dass die Bevölkerung bezahlt und Staatsbedienstete ausbaden müssen, so dass nicht einzusehen wäre, warum ausgerechnet Deutschland nicht davon betroffen sein sollte. Die solidarische Geste gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika unter dem Vorwand der Verteidigung der deutschen Freiheit am Hindukusch endete mit der erfolgreichen Aufrüstung der Taliban, die sich durch die Übernahme Afghanistans mit modernsten Waffen im Werte von mehreren Milliarden Euro auf Dauer dort werden etablieren können.

Da der Islam bekanntlich zu Deutschland gehört, sollte man auch der strengen Auslegung des Korans in Afghanistan durch die Taliban nicht mit einer grundsätzlichen Abwehrhaltung gegenübertreten, sondern der Neuordnung der Machtverhältnisse in Afghanistan positiv gegenüberstehen. Die überhebliche Haltung westlicher Demokratien, Staaten mit vollkommen anderen historischen und kulturellen Hintergründen die Vorzüge einer tatsächlich vorwiegend an materiellen Werten ausgerichteten Gesellschaft nahebringen zu wollen, musste insbesondere in Afghanistan scheitern.

Schließlich ist laut der afghanischen Verfassung der Islam die Staatsreligion Afghanistans. Artikel 2 der Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan vom Januar 2004 legt die "heilige Religion des Islam" als Religion Afghanistans fest. Gemäß Artikel 3 dieser Verfassung darf kein Gesetz in Widerspruch zu den Lehren und Vorschriften des Islam stehen. Das sollte auch hier als unproblematisch erkannt werden, denn wie die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. richtungsweisend ausführt, ist es Ziel des Islam, "den Menschen ein Leben in Frieden und Eintracht zu bescheren, wozu er die Menschen gemahnt, den Frieden und die Gerechtigkeit auf Erden zu etablieren. Auch seiner Wortbedeutung nach ist und bringt der Islam “Frieden” und “Sicherheit”. Ein “Muslim” ist demnach jemand, der Frieden und Sicherheit erlangt hat und dieses zum Ziel hat."

Auch ohne die Herrschaft der Taliban war bei Männern die Abkehr vom Islam mit Enthauptung und bei Frauen mit lebenslanger Haft zu bestrafen, sofern die Betroffenen keine Reue zeigen. Das Strafrecht der Scharia sieht nämlich grundsätzlich die Todesstrafe für erwachsene zurechnungsfähige Männer vor, die den Islam freiwillig verlassen haben und weil diese Rechtsauffassung seit langem für die schiitisch-dschafaritische als auch für die in Afghanistan dominierende sunnitisch-hanafitische Rechtsschule gilt, sollte man nicht so tun, als ob sich durch die Machtergreifung der Taliban Grundsätzliches ändern würde, was für die politischen Führungen der westlichen Welt tatsächlich von Interesse wäre.

Angesichts der kampflosen Übergabe auch der Hauptstadt Kabul, sollte klar sein, dass es auch für die weit überwiegende Mehrheit der Soldaten der geflohenen Regierung keine nachvollziehbaren Gründe gab, irgendetwas zu verteidigen. Die Taliban haben den lang andauernden Krieg beendet und werden einen Staat errichten, dessen Existenz für Deutschland nur dann eine Bedrohung darstellt, wenn man das in Deutschland geltende Recht und die damit verbundenen Werte nicht ähnlich engagiert verteidigt, wie es die Taliban in Afghanistan mit der Durchsetzung ihrer Auslegung des Koran vormachen. Der deutsche Wähler hat es nun in der Hand, die Quittung für einen vollkommen sinnlosen Bundeswehreinsatz auszustellen und damit im Bundestag für eine Korrektur der Verfehlungen der vergangenen Jahre zu sorgen.

Mittwoch, 23. Juni 2021

Deutschland, Fußball, Regenbogen

Ein Gesetzesentwurf der Fidesz-Partei des ungarischen Regierungschefs Viktor Orbán ist am Dienstag vergangener Woche im Parlament verabschiedet worden, der nach Presseberichten ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Medien vorsieht, in denen Kindern und Jugendlichen Inhalte zugänglich gemacht werden, die von einer heterosexuellen Orientierung abweichen. Werbung, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil der Normalität erscheinen, wird demnach verboten. Außerdem soll das Gesetzespaket strengere Strafbestimmungen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie ein „Pädophilen-Register“ vorsehen. Der Gesetzesentwurf soll hier abrufbar sein. 

Leider kann ich kein ungarisch und erspare mir angesichts schlechter Erfahrungen mit Berichterstattungen über juristische Sachverhalte ein vorschnelles Urteil über den Regelungsgehalt des vielfach kritisierten Gesetzes. Eine verlässliche Übersetzung des in Rede stehenden Gesetzes habe ich bislang nämlich nicht gefunden. Die Kritik an der UEFA, welche die Bitte des Münchener Oberbürgermeisters, wegen der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes das Stadion in München beim kommenden Gruppenspiel der UEFA Europameisterschaft zwischen Deutschland und Ungarn in Regenbogenfarben beleuchten zu dürfen, abgelehnt hat, halte ich auch deshalb für falsch.

Die Begründung der UEFA, die bei ihrer Stellungnahme für die ablehnende Entscheidung auf ihre Rolle als politisch und religiös neutrale Organisation verweist, ist angesichts des politischen Kontextes der speziellen Anfrage als Reaktion auf die Entscheidung des ungarischen Parlaments dagegen nachvollziehbar. Sich als neutraler Sportverband grundsätzlich nicht in politische Entscheidungen parlamentarischer Demokratien einzumischen, sollte selbstverständlich sein. Politiker und Parteien, die gerade nicht den Anspruch haben, neutral zu sein, können dagegen auch ohne verlässliche Quellen und Informationen Kampagnen starten, die ihrem Ansehen bei den Wählern nützlich sind. Es ist geradezu ein taktisches Gebot, schnell auf sich bietende Gelegenheiten zur Selbstdarstellung zu reagieren. Ungarisch muss man dafür auch nicht verstehen.

Samstag, 11. April 2020

Rückgabe der Anwaltszulasssung

In einer Zeit, wo sich Rechtsanwälte ob der anschwellenden Zahl der Corona-Mandate mit den rechtlichen Folgen dieser Krise befassen, hat die nunmehr ehemalige Rechtsanwältin Beate Bahner* ihre Anwaltszulassung zurückgegeben, weil es ihr nicht gelungen sei, "den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen  Etablierung der menschenverachtendsten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat." Frau Bahner hatte am 08. April 2020 einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland eingereicht und diesen anschließend noch ergänzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Antrag gestern abgelehnt und im Wesentlichen auf formale Aspekte gestützt. 

Tatsächlich ist es nicht ganz so einfach, die Hürden der Verfassungshüter zu überspringen. Denn das Bundesverfassungsgericht verlangt zunächst, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar von einem Akt der öffentlichen Gewalt betroffen ist. Der Beschwerdeführer ist selbst betroffen, wenn er Adressat des Aktes der öffentlichen Gewalt ist. Er ist gegenwärtig betroffen, wenn die von ihm behauptete Grundrechtsverletzung schon eingetreten ist und noch anhält und nur dann unmittelbar betroffen, wenn es keiner weiteren Zwischenakte mehr für eine Verletzung seines von der Verfassung geschützten Rechts bedarf.

Die sogenannte Rechtswegerschöpfung setzt ferner voraus, dass der Beschwerdeführer alle anderen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel vor den Fachgerichten ausgeschöpft hat, bevor er sich an das Bundesverfassungsgericht wendet. Nach § 90 II 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht allerdings über eine vor Rechtswegerschöpfung eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde. Das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung gilt zudem bei formellen Gesetzen nicht, weil diese nicht vor Fachgerichten angegriffen werden können. Schließlich verlangt der Subsidiaritätsgrundsatz vom Beschwerdeführer über die Rechtswegerschöpfung hinaus den Versuch, sein Begehren durch fachgerichtlichen Rechtsschutz durchzusetzen.

Ob es der vormaligen Kollegin gelungen ist, diese Voraussetzungen in ihrem Antrag an das Bundesverfassungsgericht ausreichend darzulegen, kann durch die Lektüre ihres Antrags und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermittelt werden.

* Einen Tag nach ihrer Verlautbarung, die Zulassung zurückgegeben zu haben, wurde diese Mitteilung von Frau Bahner korrigiert. Sie hatte sich entschlossen, ihre Zulassung zu behalten

Mittwoch, 8. April 2020

Maskenpflicht

Während im Karneval das Tragen von Masken freiwillig ist, wird in Zeiten der Corona-Epidemie eine bundesweite Maskenpflicht diskutiert, um durch die zwingende Verpflichtung der Bürger, einen Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit zu tragen, das Ansteckungsrisiko weiter zu senken. In Österreich ist die Nutzung einer Schutzmaske in Supermärkten und Drogeriemärkten für Kunden bereits seit dem 06. April 2020 Pflicht. In Deutschland gibt es ebenfalls Überlegungen, eine Maskenpflicht einzuführen.

Nach § 32 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) wurden die Landesregierungen der Bundesländer in Deutschland ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei der Umstand, dass die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) durch entsprechende Rechtsverordnungen der Landesregierungen eingeschränkt werden können.

Auf dieser Grundlage wurde am 07. April 2020 die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen, nachdem der Bundestag am 27.03.2020 eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) festgestellt hatte.

Daher hat in Niedersachsen ab sofort jede Person physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. In der Öffentlichkeit einschließlich des öffentlichen Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien, nicht jedoch gegenüber solchen Personen, mit denen die pflichtige Person in einer gemeinsamen Wohnung wohnt.

Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot gefährden, sind untersagt, insbesondere sind Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien verboten. Eine Maskenpflicht, die das Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit zwingend vorschreibt, ist in der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Niedersachsen jedoch nicht enthalten.

Donnerstag, 2. April 2020

Diplom-Virologe (Dipl.-Vir.)

Nach § 132a StGB ist der Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafbar. Wer also unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt oder die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter oder die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, muss mit einer Geldstrafe oder gar einem Freiheitsentzug rechnen.

Deutsche Adelstitel sind von der Vorschrift des § 132a StGB natürlich nicht erfasst, denn bereits mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels abgeschafft und Adelsprädikate sind seitdem nur noch Teil des Nachnamens. Deshalb ist es strafrechtlich völlig unbedenklich, wenn sich jemand Fürstin von Thurn und Taxis, Fürst zu Schaumburg-Lippe oder Graf von Hoya nennt, denn Fürstinnen, Fürsten und Grafen sowie andere Adelsbezeichnungen gibt es wegen der Abschaffung des Adels in Deutschland schon lange nicht mehr und wer möchte, darf sich natürlich einen adeligen Fantasienamen zulegen, ohne sich strafbar zu machen.   

Ganz anders sieht das für Hochstapler aus, die sich nicht nur ungestraft in der Märchenwelt von Prinzen und Grafen tummeln möchten, sondern die Führung akademischer Titel im Auge haben. Anders als die Spaßbezeichnung "Fürst" kann nämlich die Verwendung der Abkürzung "Dr." oder "Dipl." mit Zusatz vor dem Namen als ein Hinweis auf die Berechtigung zum Tragen eines bestehenden akademischen Grades verstanden werden.

Allerdings erfüllt nicht jede unbefugte Inanspruchnahme eines Titels oder einer Berufsbezeichnung den Tatbestand des § 132a StGB. Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird. Geschützt wird nämlich die Allgemeinheit davor, dass einzelne im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnte, die für sie oder andere schädlich sein können. Der Schutzzweck der Vorschrift erfasst also nicht schon den rein äußerlichen Missbrauch, durch den sich der Täter einen falschen Schein gibt. Zwar kann durch die Vorspiegelung eines akademischen Grades der Eindruck größerer Sachkunde, höherer Bonität oder allgemein höherer Seriosität erweckt, werden, allerdings muss mindestens der Zweck, dadurch eine erhöhte Stellung des Verwenders vorzutäuschen, gegeben sein.

Wer daher die aktuell im Internet kursierende Urkunde über die bestandene Diplom-Prüfung mit dem verliehenen akademischen Grad Dipl.-Vir. als Diplom-Virologe nutzt, dürfte sich angesichts des Inhalts genau dieser Urkunde nicht strafbar machen, da es den akademischen Grad Dipl.-Vir. in Deutschland nicht gibt und der Inhalt der Urkunde klar ersehen lässt, dass keine besondere Sachkunde vorgetäuscht werden soll, sondern ganz im Gegenteil nur ein ironischer Hinweis auf den durch die Corona-Krise ausgelösten Virologen-Hype erfolgt.

Mittwoch, 4. Dezember 2019

Geklaute Fotos und Texte auf Facebook

In manch finsteren Gegenden scheint es sich immer noch nicht herumgesprochen zu haben, dass das Internet und natürlich auch das soziale Netzwerk Facebook kein rechtsfreier Raum ist. Immer wieder werden fremde Bilder und Texte auf Facebook in persönlichen Profilen veröffentlicht, ohne die Rechte der Urheber zu beachten. Dabei ist es eigentlich ganz einfach, denn § 97 UrhG bestimmt, dass ein Bilder- oder Textpirat vom Urheber bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Die durch die begangene Rechtsverletzung begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann dabei regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden, vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2013 - I ZR 55/12. Wer also fremde Bilder oder Texte auf Facebook veröffentlicht, sollte nicht überrascht sein, wenn er vom Autor oder Fotografen abgemahnt wird, denn wer will schon seine Werke auf der kommerziellen Werbeplattform Facebook kostenfrei um die Welt geschleudert sehen?

Wer Mark Zuckerbergs Werberegal mit Inhalten zur Generierung von Werbeeinnahmen füllen will, mag dies mit eigenen Fotos oder Gedichten tun, sollte aber die Hände und insbesondere auch die Maustaste von fremden Werken lassen. Wie in Deutschland mittlerweile üblich, tun sich auch im Urheberrecht ertappte Rechtsverletzer gerne selber leid, ohne in der Lage zu sein, ein angemessenes Unrechtsbewusstsein zu entwickeln. Oftmals wird dabei auch über die durch das rechtswidrige Treiben entstandenen Abmahnkosten gejammert, obwohl das Urheberrechtsgesetz durch § 97a Absatz 3 Satz 1 UrhG mit verständlichen Worten bestimmt, dass vom Urheber der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für eine berechtigte Abmahnung verlangt werden kann.

Schließlich eröffnet die Regelung des § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG ein weiteres Feld für die Steigerung des Selbstmitleids, wenn es der Verletzte wagt, vom Klauer als Schadensersatz den Betrag zu verlangen, den der Pirat als angemessene Vergütung hatte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Dass dieser Schadensersatz danach berechnet wird, was bei vertraglicher Einräumung der Nutzungsrechte ein vernünftiger Lizenzgeber verlangt und ein vernünftiger Unternehmer gewährt hätte, ist wenigstens für die nach § 105 UrhG von den Landesregierungen bestimmten Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen eine Selbstverständlichkeit und man kann sich als Urheber insoweit auf weitaus mehr Sachverstand verlassen, als dies an Gerichten ohne Spezialzuständigkeit üblich ist.

Mittwoch, 11. September 2019

Amtsgericht Nienburg 9/11

Der 11. September gilt vielen als ein Tag, der die Welt verändert hat und weckt immer wieder Erinnerungen an die verheerenden Terroranschläge in New York. Bis heute gilt "Nine-Eleven" oder auch "9/11" als ein Symbol für die Auseinandersetzung der westlichen mit der islamischen Welt und damit als ein Zusammenprall der Kulturen auf dem Erdenball. Ein Teil der Erinnerung an die Attacken ist aber auch, dass die Hintermänner der Anschläge von den USA selbst nach vielen Jahren noch zur Rechenschaft gezogen wurden und sich die Täter am Ende nicht verstecken konnten.

Vor diesem Hintergrund drängt sich der Verdacht auf, dass bei der Terminierung einer mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Nienburg im Rahmen einer historischen Auseinandersetzung ganz bewusst der 11. September 2019 gewählt wurde, um den rechtschaffenen Bürgern in Deutschland ein Signal zu senden, dass es an diesem Tag in dem sonst so beschaulichen Weserstädtchen um die Auseinandersetzung zwischen Recht und Unrecht, Wahrheit und Lüge und damit um nicht weniger als eine Generalabrechnung mit jahrelangem Dauerterror geht.

Der immerwährende Kampf zwischen Gut und Böse nähert sich in Nienburg einem Höhepunkt wenn darum gestritten wird, ob das Böse auch beim Namen genannt werden darf oder ob auch die Dämonen der Unterwelt ein Recht darauf haben, sich wenigstens für einen Moment hinter der Maske der Rechtschaffenheit verstecken zu dürfen, um ihrer gerechten Strafe noch ein weiteres Mal entfliehen zu können. Doch das Gute hat wie immer eine kleine Überraschung in der Hinterhand und nur ein handverlesenes Publikum darf den Ausgang der Auseinandersetzung miterleben.

Denn die Kräfte des Lichts sind gut gewappnet und haben sich diesmal generalstabsmäßig auf die entscheidende Schlacht vorbereitet, in welcher Hilfstruppen aus allen vier Himmelsrichtungen erwartet werden, um auf Seiten der Gerechtigkeit das Schwert ins Feld führen zu können. Mit vier gesiegelten Beistandspakten im Gepäck warten die Boten des Rechts mit ihren gerüsteten Vasallen nur darauf, Gottes Willen zu vollstrecken und die Vorherrschaft des Rechts endgültig zu sichern.

Den Dämon der Lüge auf ewig in den Tartaros zu verbannen, ist das Ziel der verbündeten Kräfte und es sieht diesmal so aus, als ob es mit vereinter Anstrengung gelingen wird, die Ketten für eine dauerhafte Fesselung gemeinsam mit den vier verbündeten Mächten so stark zu schmieden, dass sich der seinen Häschern immer wieder entkommene Derwisch nicht länger dem eisernen Griff der Gerechtigkeit entwinden kann. Am 11. September wird im Amtsgericht Nienburg abgerechnet.

Montag, 1. Juli 2019

Wenn der Bundespräsident das Recht vom Tisch wischt

Mittlerweile bin ich mir sicher, dass das geltende Recht die öffentliche Hand immer weniger interessiert. Vergleichsweise harmlos gestalten sich die vorsätzlichen Verirrungen, die ich an Gerichten immer wieder erlebe, denn diese sind in ihrer Wirkung recht beschränkt. Schwerwiegender sind dagegen die unüberhörbaren Signale gegen geltendes Recht in der deutschen Politik, deren Echo die Selbstherrlichkeit von Entscheidungsträgern auf unteren Ebenen sicherlich befeuern wird.

Angesichts des aktuellen Falls der Kapitänin des Rettungsschiffs "Sea-Watch 3", Carola Rackete, die mit 40 vor Libyen geretteten Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen von Lampedusa eingefahren ist und damit widerrechtlich italienische Hoheitsgewässer befahren hat, schrieb der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, auf Twitter: "Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden". Grundsätzlich ein nachvollziehbares Statement, das allerdings am zitierten Fall vorbeigeht, denn die Seenotrettung vor Libyen selbst durch die "Sea-Watch 3" stand gar nicht zur Debatte.

Mit der typischen Arroganz deutscher Politiker gegenüber europäischen Partnern schwang sich dagegen der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Frank-Walter Steinmeier, zum obersten Dienstherrn der italienischen Justiz auf, als er in einem ZDF-Interview darüber sinnierte, dass es natürlich Rechtsvorschriften gebe, unter welchen Voraussetzungen ein Schiff einen italienischen Hafen anlaufen dürfe und dass Verstöße gegen diese Vorschriften entweder als Ordnungswidrigkeiten oder auch als Straftaten zu ahnden seien.

Im vollen Bewusstsein der Existenz des von ihm selbst zitierten italienischen Seerechts forderte das deutsche Staatsoberhaupt mit einer unaufgeregten Selbstverständlichkeit in einer verstörenden Erwartungshaltung den offenen Rechtsbruch von einem souveränen Land, dessen demokratisch legitimiertes Parlament zu beachtende Gesetze erlassen hat: "Italien ist nicht irgendein Staat. Italien ist inmitten der Europäischen Union, ist Gründerstaat der Europäischen Union. Und deshalb dürfen wir von einem Land wie Italien erwarten, dass man mit einem solchen Fall anders umgeht." Anders als auf der Grundlage italienischer Gesetze?

Wer angesichts solcher Signale auch in Zukunft darauf vertraut, dass vor Gerichten oder Behörden geltendes Recht als Ausfluss eines demokratischen Gemeinwesens mit entsprechendem Respekt behandelt wird, sollte sich nicht allzu überrascht zeigen, wenn mit dem eigenen Fall von der öffentlichen Hand anders umgegangen wird, als es der Gesetzgeber bei Erlass entsprechender Gesetze ursprünglich geplant hat. Denn von einem Beamten oder Richter, der wie unser Präsident gern seine eigenen Ideen von Gerechtigkeit verfolgt, muss man dann wohl auch erwarten, dass er mit dem ein oder anderen Fall etwas anders umgeht, als es das geltende Recht eigentlich vorsieht.

Montag, 18. Juni 2018

Bundesstinkefingerbeauftragter fordert: Özil soll Nationalhymne singen

Pünktlich zum Auftaktspiel der deutschen Fußballnationalmannschaft bei der Fußballweltmeisterschaft in Russland 2018 meldet sich Stefan Effenberg in seiner Funktion als Bundesstinkefingerbeauftragter mit der schlichten Forderung "Wenn Özil so zu seinem Land steht, nämlich unser Land, Deutschland, dann soll er auch in Zukunft die Nationalhymne mitsingen."

Ausgerechnet Effenberg, der dem deutschen Publikum während der Weltmeisterschaft in den USA 1994 nach seiner Auswechselung im Spiel gegen Südkorea den Mittelfinger entgegenreckte und daraufhin von Bundestrainer Berti Vogts aus dem Kader geworfen wurde, punktete mit seinem Statement billigst auf Kosten von Mesut Özil.

Immerhin hatte Effenberg die seltene Chance erkannt, Beifall auf seinem Lebenskonto verbuchen zu können, was ihm nach seiner Karriere als Fußballspieler kaum gelang. In der Diskussion um das Mitsingen der Nationalhymne durch die deutschen Spieler vor den Spielen der Fußballnationalmannschaft ist längst alles gesagt. Keiner muss singen und wenn der Vater in der Türkei geboren ist, gibt es nicht mal ein deutsches Vaterland. Warum sollte Özil dann davon singen?

Mittwoch, 9. August 2017

Ehrenschutz und Liebe - nicht immer vertragen sie sich!

Manche Fragen werden schnell, manche langsam und manche gar nicht beantwortet. Nicht nie aber spät, jedoch nicht zu spät, möchte ich hier die vor etwa einem Jahr als Überschrift gestellte Frage eines Artikels noch einmal und jedenfalls in aller Deutlichkeit beantworten, nämlich ob der dort genannte Amtsgerichtsdirektor an irgendeinem kleinen Amtsgericht in Deutschland die Beklagte lieb hatte.

Nein, er hatte sie nicht lieb und er hat sie nicht lieb und wenn mich nicht alles täuscht, wird er sie auch nie lieb haben. Diese doch recht einfache Antwort hatte sich in dem von mir vor einem Jahr geschriebenen Artikel offenbar so gut versteckt, dass mich gut gemeinte Ratschläge der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts Hannover und nicht zuletzt des Amtsgerichtsdirektors selbst davon überzeugen konnten, noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass die etwa verstandene Andeutung einer außerehelichen Beziehung zwischen dem Direktor und der Beklagten, die zudem - völlig zu Unrecht - als Vorwurf der Korruption und Bestechlichkeit aufgefasst worden sein könnte, in meiner satirischen Darstellung ohne jegliche konkrete Anhaltspunkte erfolgte und die beiden Protagonisten meiner kleinen Geschichte ganz im Gegensatz zu haltlosen Spekulationen gerade nicht besonders gut aufeinander zu sprechen sind. Aber das war ja ohnehin jedem klar, dachte ich.

Donnerstag, 23. Februar 2017

Facebook: Landgericht Hamburg stoppt erneut Pariser Hassgruppenführer

Wieder einmal musste das Landgericht Hamburg dem in Frankreich lebenden Anführer einer deutschsprachigen Hassgruppe verbieten, einen in Deutschland lebenden Hauschef einer französischen Familie mit adliger Herkunft auf Facebook mit Hasstiraden zu beleidigen. Mit dem Urteil vom 12.01.2017 zum Az.: 324 O 713/16 bestätigte das Landgericht Hamburg auch seine Rechtsprechung im Hinblick auf die Zuständigkeit für aus dem Ausland begangene Rechtsverletzungen auf Facebook, die sich an ein deutsches Publikum wenden.

Schon mit Beschluss vom 03.01.2013 zum Az.: 324 O 701/12 wurde die aus Frankreich heraus organisierte Hetze durch das Landgericht Hamburg unterbunden, als ein in Deutschland lebender Bundesbürger, der dem ehemaligen deutschen Adel zuzurechnen ist, auf Facebook mit dem vergleichsweise harmlosen Schimpfwort "Vollidiot" belegt wurde. Als ein Sammelbecken unterbeschäftigter Zeitgenossen fungiert dabei die aus Frankreich heraus gesteuerte Hassgruppe "Fakebook of False Nobility and other Fantasy People and Organizations" als virtuelle Zuflucht einer Scheinelite, die der tristen Einöde ihres Alltagslebens zu entfliehen versucht, indem sie digital auf Andersdenkende einschlägt.

Doch nicht nur Facebook ist ein beliebter Tummelplatz für Ewiggestrige und ihre Leibeigenen, wie sich der weitgehend unbekannten Website fake-gotha.eu entnehmen lässt. Die rechtswidrige Diffamierung und Herabsetzung Dritter in solch virtuellen Gruppen dient dabei regelmäßig nur der eigenen Aufwertung, um aktiv gegen eine Bedeutungslosigkeit anzukämpfen, die man aus eigener Sicht nicht verdient hat. Der verhallende Ruf nach gesellschaftlicher Anerkennung reicht schlicht nicht mehr aus, so dass mit der Abwertung von Dritten, denen man sich überlegen glaubt, wenigstens teilweise die Kompensation schmerzlich gefühlter Nichtbeachtung erreicht werden soll.

Allein die zeitintensive Beschäftigung mit der selbst gebastelten Wahnwelt zeigt, dass dieser Glaube gerade nicht aus der selbst gewählten Sackgasse zu höheren Weihen führt, sondern das Verharren in der Vergangenheit lediglich zementiert. Wie bei Querulanten üblich, werden unbequeme Gerichtsurteile natürlich nicht akzeptiert sondern stets als rechtswidrig deklariert. Ehrensache, dass die angeblich überlegene Position vor Gericht gar nicht erst verteidigt wird, weil man sich insgeheim längst eingestanden hat, auf verlorenem Posten mit dem Säbel zu rasseln.

Donnerstag, 20. August 2015

Tina Wendt - Interview mit einer Reichsdeutschen

Immer wieder fällt das Stichwort „Reichsbürger“ im Internet. Während wohl jeder weiß, was mit einem „Bundesbürger“ gemeint ist, lässt sich der „Reichsbürger“ nicht sofort einordnen. Die Schublade „Nazi“ ist immer leicht zu öffnen, aber bevor sie mit dem flüchtig hineingestopften Reichsbürger wieder geschlossen wird, wollte ich noch einmal bei einer bekennenden Reichsbürgerin nachfragen.

Frau Wendt, Sie bezeichnen sich selbst als Reichsbürgerin, warum?

Zunächst einmal bezeichnen mich immer nur andere als Reichsbürgerin und meinen, ich bekenne mich dazu. Mit Reichsbürgertum haben meine Sichtweisen und Auffassungen kaum etwas gemein. Wenn überhaupt, bezeichne ich mich als Reichsdeutsche. Wenn man nun auf „Reichsbürgerin“ kommt, mag das daran liegen, dass ich mich der geltenden Fakten zum Rechtsstand des Deutschen Reichs  bediene.

Das Deutsche Reich ist nämlich weniger nur meiner Meinung nach, sondern auch nach der geltenden Rechtsprechung der Bundesrepublik nach bis heute völkerrechtlich fortbeständig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungserichts (BverfG) der Bundesrepublik ist das Deutsche Reich, ein Synonym für Deutschland, „bis heute nicht untergegangen“.  Es wird sogar daran festgehalten dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat (vgl. z.B. BVerfG vom 17.08.1956, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>).

Dabei spielt auch die sog. Wiedervereinigung, tatsächlich nur ein Beitritt der DDR zur BRD, aus dem Jahr 1990 kaum eine Rolle. Es ist kein Grund die These aufzustellen, die Frage nach dem Fortbestand des Deutschen Reichs sei hiermit obsolet geworden.

Denn nach § 31 BVerfGG binden die Entscheidungen des Bundesverfassungserichts die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Die Entscheidung hat darüber hinaus im vorliegenden Fall gem. § 13 BVerfGG Gesetzeskraft. So galt es auch schon nach Carlo Schmidt, SPD, weniger einen neuen deutschen Staat zu gründen, sondern nur einen Teil Deutschlands wieder bis zu einer endgültigen Lösung neu zu organisieren; dies mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland über die alliierten Westmächte als Ausfluss der Haager Landkriegsordnung (HLKO).

So war der parlamentarische Rat lediglich durch die westalliierten Besatzungsmächte und nicht durch Wahlen des Deutschen Volkes damit beauftragt, für die westlichen Besatzungssektoren, die man auch als vereintes deutsches Wirtschaftsgebiet bezeichnet, mit der Ausnahme für den Westsektor der Hauptstadt des Deutschen Reichs Berlin, das Grundgesetz  und eben keine neue Verfassung, auch ersichtlich aus Art. 146 GG, für die zu errichtende Bundesrepublik Deutschland - englisch: Federal Republic of Germany übersetzt „Bundesrepublik von Deutschland“ - unter Kontrolle der Besatzungsmächte mit deren Genehmigungsvorbehalt zu schaffen.

Einen Volksentscheid oder freie Wahlen für die Gründung der Bundesrepublik hat es entgegen der alten wie auch der neuen 1990er Präambel des Grundgesetzes bis heute niemals gegeben. Auch gab es niemals sogenannte Bundestagswahlen, für die dieses Thema thematisiert worden ist. So ergibt sich auch aus dem Grundgesetz selbst, dass der Bund lediglich in die Verwaltung der vereinten deutschen Wirtschaftsgebiete eingetreten, mithin nichts anderes als die Treuhandverwaltung der besetzten Westgebiete, nach dem Beitritt der DDR zur BRD nunmehr auch Mitteldeutschlands, ist, vgl. Art. 133 GG.

Dies kann sich auch schon aus der einfachen Logik erschließen. Denn wenn man sich einfach einmal die Frage stellt, warum wir von den sogenannten „neuen“ Bundesländern als Ostdeutschland reden, aber merkwürdigerweise nach dem Beitritt dieses so bezeichneten Ostdeutschlands die Gründung des immer noch existenten Mitteldeutschen Rundfunks hatten. Wo ist denn dann nun tatsächlich Mitteldeutschland und Ostdeutschland oder besser, was ist mit den deutschen Ostgebieten, von denen ein Teil als Insel in der so bezeichneten EU immer noch durch die Russen unter dem Namen Kaliningrad beherrscht wird?

Das kann ich leider nicht beantworten, ohne mich mit dieser Frage und den Hintergründen intensiver zu beschäftigen, aber was haben diese Ausführungen nun mit dem „Reichsbürgertum“ zu tun?

Das ist eine gute Frage! Dies liegt wohl daran, dass man meint, dass die stetig steigende und immer größer werdende Anzahl von Menschen in diesem Land, die sich mit dem Deutschen Reich beschäftigt, zu denen auch sehr viele Ausländer zählen, aus politischer Motivation der derzeitigen Machthaber automatisch in die Ecke der sog. „Neurechten“ gesteckt und suggeriert werden soll, man wünsche sich die Zeit des Nationalsozialismus wieder her. Das ist aber tatsächlich weniger der Fall. Denn der überwiegende Teil jener Menschen beschäftigt sich einfach nur mit der Frage nach ihrer Heimat.

So resultiert der Begriff des „Reichsbürgers“ tatsächlich nämlich auf der Grundlage des „Reichsbürgergesetzes“ vom 15. September 1935 und beschäftigt sich wie die nationalsozialistische „Verordnung zur Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 mit der Vereinheitlichung aller deutschen Staaten, wie Preussen, Bayern, dem selbsternannten Schaumburg-Lippe etc., im Staatenbund des Deutschen Reichs mit der Vereinheitlichung zu einem gesamten Deutschen Staatsvolk und der Abschaffung der Bundesstaaten des Deutsche Reichs.

Dies wird jedoch von dem größten Teil der sich mit dem Deutschen Reich beschäftigenden Menschen in diesem Land abgelehnt. Wie ich selbst schon mitteilte, fühle ich mich natürlich als Deutsche mit der mittelbaren Zugehörigkeit zum Deutschen Reich, aber genauso auch als Preussin mit der diesbezüglichen Staatsangehörigkeit.

So stellen sich eigentlich alle diejenigen als Reichsbürger dar, die an der nationalsozialistischen Idee eines Gesamtdeutschen Staatsvolkes festhalten, mithin alle, die am System der Bundesrepublik festhalten, es unterstützen und in ihm, mit ihm und auch von ihm leben wollen.

Lediglich um dieses ausschließlich auf Macht- und Geldgier basierende, faschistische - zu neudeutsch kapitalistische - System aufrecht erhalten zu können, werden die tatsächlichen Motive der fälschlicherweise immer als „Reichsbürger“ bezeichneten Menschen in diesem Land versucht zu verschleiern, obwohl es doch die derzeitigen Machthaber selbst sind, die sich weiterhin nationalsozialistischer  Gesetze und Methoden, damit reichsbürgerlicher Denkweisen, bedienen. 

Ausschließlich aus diesem Grund werden alle Menschen, die sich mit der Existenz des Deutschen Reichs beschäftigen, sich hierzu in der Öffentlichkeit äußern, das bundesrepublikanische System hinterfragen, unter Vortäuschung falscher Tatsachen durch die vermeintlichen Machthaber in eine bestimmte politische Ecke gestellt, mit dem Ziel das völkerrechtlich immer noch existente „wahre“ Deutsche Reich, das ist etwas anderes als das so bezeichnete 3. Reich oder Großdeutsche Reich, niemals wieder handlungsfähig werden zu lassen und endgültig zu zerstören.  

Dies gilt auch für diejenigen, die sich nur in verschiedenen Bereichen mit den derzeit willkürlich als gültig angenommenen Gesetzen beschäftigen. Auch für immer mehr Menschen, die sich auf Rechtsprechung beziehen, nach der Voraussetzung für gültige Gesetze innerhalb der Verwaltung der vereinten deutschen Wirtschaftsgebiete mit dem Namen Bundesrepublik (von) Deutschland bestimmte Normen des Grundgesetzes sind, speziell Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG als so genanntes Zitiergebot, welches nahezu kaum noch bei der Erschaffung von Gesetzen eingehalten wird. Alle diese Menschen werden mittlerweile als Reichsbürger bezeichnet.

Der Reichsbürger gilt bei vielen Leuten als Nazi. Wohl einfach mit der Begründung, dass das Deutsche Reich zuletzt unter nationalsozialistischer Herrschaft gestanden hat und jemand, der sich zum Deutschen Reich bekennt, daher Nazi sein muss. Ist diese Schlussfolgerung zutreffend?      

Das hätte man so sehr gerne. Richtig ist, dass der Reichsbürger  bei vielen als Nazi gilt. Er ist es ja auch, da er, der „Reichsbürger“, dem schon erwähnten nationalsozialistischen „Reichsbürgergesetz“ entspringt. Doch ist deshalb nicht gleich jeder, der sich zum Deutschen Reich bekennt automatisch, wie aus meinen vorherigen Ausführungen eigentlich hervorgehen sollte, ein Nazi.

Nachvollziehbar. Damit scheint der pauschale Vorwurf der braunen Gesinnung gegenüber Reichsdeutschen nicht ohne genaues Hinsehen haltbar.  

Ja, aber nun noch nebenher. In diesem Land wird interessanter Weise auch jeder, der sich darauf beruft, dass die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze innerhalb der Bundesrepublik verboten ist, ableitbar über Art. 139 GG, nach dem die Befreiungsgesetze von Nationalsozialismus und Militarismus vom Grundgesetz unberührt bleiben, mithin also weiter Gültigkeit besitzen, als Reichsbürger bezeichnet.

Es ist ferner zu bemerken, dass es sich bei den Befreiungsgesetzen um die SHAEF Gesetzgebung, die SMAD-Befehle, Proklamationen und Kontrollratsgesetze sowie die in Gesetzesstand erhobenen Entscheidungen der Besatzungsmächte handelt. Erwähnt sei hier insbesondere die „Tillessen“ Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d'Occupation in Rastatt vom 06.01.1947. Auch nach ihr ist die Anwendung nationalsozialistischen Rechts aus der Zeit von 1933 bis 1945, aber auch solcher Gesetze aus der Vorzeit von 1933, verboten, an denen die Nationalsozialisten seit ihrem Einzug in den Reichstag maßgeblich mit beteiligt gewesen sind.

Tatsächlich handelt es sich deshalb bei der Begrifflichkeit des „Reichsbürgers“ um  Menschen, die sich nicht nur aus ihrer eigenen, sondern auch aus Sicht der Regierung, Behörden und Justiz das Wiederaufleben des so bezeichneten aber niemals existenten 3. Reichs zurückwünschen.

Dies ist bei mir und dem Großteil der als Reichsbürger bezeichneten Menschen jedoch alles andere als der Fall. Mir und einem sehr großen Teil von Bewegungen geht es ausschließlich um das 1871 gegründete Deutsche Reich als Staatenbund. So fühle ich mich zwar als Deutsche mit einer mittelbaren Reichsangehörigkeit als quasi Mitglied im Staatenbund des Deutschen Reichs, aber genauso auch als Preussin mit dessen unmittelbarer Staatsangehörigkeit, eine Staatsangehörigkeit, die mir zwar von der Bundesrepublik (von) Deutschland über Artikel 116 Abs. 2 Grundgesetz mit einem Wiedereinbürgerungsrecht garantiert wird, aber tatsächlich von den Behörden der Bundesrepublik und den ihr angehörenden Bundesländern verwehrt wird.

Wenn man Ihren staatsrechtlichen Erläuterungen folgt, dürften ja in Bezug auf die Geltung bundesdeutscher Gesetze erhebliche Zweifel bestehen, oder?

Das kann man so oder so sehen. Eine gewisse gesellschaftliche Ordnung sollte es geben. So kann man bundesdeutsches Recht schon als geltend ansehen. Doch sollte es dann auch über die tatsächlichen Regelungen entstanden sein. Nationalsozialistisches ist so z.B. als ungültig anzusehen, dessen Anwendung über Art. 139 GG jedenfalls, wie zuvor schon erwähnt, rechtswidrig, da verboten. Soweit es sich um geändertes vorkonstitutionelles und um nachkonstitutionelles Recht handelt, können bundesdeutsche Gesetze auch nur gelten, wenn sich auch an die Vorgaben des Grundgesetzes, speziell an das von mir auch schon erwähnte Zitiergebot gem. Art. 19 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz, gehalten worden ist. Dies ist jedoch kaum noch der Fall, obwohl selbst die Mitglieder des Bundestages durch das Justizministerium des Bundes stets regelmäßig die aktuellste Ausgabe des „Handbuchs der Rechtsförmlichkeit“ mit der Bitte um Beachtung für die Gesetzgebung erhält, in dem auch explizit auf die Beachtung des „Zitiergebots“ eingegangen wird.

Was passiert, wenn ein Reichsbürger vor bundesdeutschen Gerichten darauf hinweist, dass das nach Ansicht des Gerichts anzuwendende Recht gar keine Gültigkeit besitzt?

Da ich selbst keine Reichsbürgerin, sondern lediglich auch nach „bundesdeutschem Recht“ Reichsdeutsche bin, auch selbst keine Reichsbürger kenne, die ihren Status aus dem nationalsozialistischen „Reichsbürgergesetz“ ableiten, kann ich weniger sagen, was passiert, wenn ein Reichsbürger darauf hinweist, dass das anzuwendende Recht ungültig ist. Als Reichsdeutsche kann ich nur sagen, dass Gerichte niemals darauf eingehen, schon gar nicht, wenn man sich auf das ihnen durch die bundesrepublikanische Legislative und das durch bundesrepublikanische Gerichte selbst hierzu gesprochene Recht bezieht. Sehr häufig packen die so bezeichneten Richterinnen und Richter ihre Unterlagen ein, verlassen den Gerichtssaal und fällen dann in Abwesenheit der Betroffenen willkürliche Urteile, bei denen sie ihrer Begründungspflicht zu den aufgeworfenen Tatsachen nicht nachkommen.

Sie sehen sich also selbst nicht als Reichsbürger, sondern als Reichsdeutsche. Gibt es denn auch Leute, die sich selbst ausdrücklich als Reichsbürger sehen?

Ich sehe mich nicht nur selbst nicht als Reichsbürgerin. Ich bin keine Reichsbürgerin! Ich empfinde diese Begrifflichkeit eher sogar als Beleidigung! Ansonsten ist natürlich auch das eine gute Frage, die aber mit Sicherheit von Mitgliedern und Wählern der NPD, mit denen ich weder etwas zu tun noch sonst irgendetwas gemein habe, besser beantwortet werden kann. Es ist jedem selbst überlassen, ob er Bürger sein und somit bürgen möchte. Ich bürge jedenfalls für gar nichts! Ich stehe lediglich zu meiner Meinung und meinem Wort!

Gab es schon mal ein deutsches Gericht, dass sich ernsthaft mit Ihren Argumenten auseinandergesetzt hat?

Nach meinen Ausführungen sollten wir uns zuerst einmal die Frage stellen, ob es überhaupt noch deutsche Gerichte gibt. Ansonsten denke ich, die Frage dürfte  mit meiner Antwort auf die vorherige Frage schon beantwortet sein. Wer sägt schon gerne an dem eigenen Ast, auf dem er sitzt!? Wer möchte schon gerne seinen vordersten Platz am „Fressnapf“ verlieren!?

Wie viele Menschen in Deutschland glauben Sie, folgen Ihrer Ansicht, Reichsdeutsche zu sein und lehnen die aktuelle staatliche Ordnung Deutschlands als weitgehend rechtswidrig ab?

Da muss ich erst einmal fragen, von was für einer staatlichen Ordnung überhaupt  die Rede ist!? Soweit hier eine rechtsstaatliche gemeint ist, ist diese sowieso kaum noch vorhanden. Soweit eine staatsrechtliche gemeint ist, so dürfte die Zahl hier mittlerweile in die Millionen gehen. 

Ihr abschließendes Statement zum Reichsbürger?

Vielen Menschen, denen ich einen Reichsbürger angeboten habe, sind direkt und zielstrebig zu McDonalds gegangen, haben dort dann aber leider keinen Reichsbürger bekommen. Konsequenz deshalb: Es gibt in meinem direkten Umfeld keine Reichsbürger. Selbst im Spiegel kann ich keinen erkennen.

Dienstag, 9. Juni 2015

Schnauze voll vom "Adel"?

Die meisten Leser werden abwinken und der Meinung sein, dass ihnen der Adelszauber in den Medien gleichgültig ist, weil das Ganze ohnehin belanglos sei, denn wer liest schon BUNTE, BILD oder DAS NEUE BLATT? Kann sein, sicher gibt es auch wichtigere Themen. Aber seit ich mich beruflich mit einem Bückeburger Bürger befassen muss, der sich der restlichen Welt permanent als „Fürst“ verkaufen möchte und mit seiner diesbezüglichen Kampagne durchaus erfolgreich ist, habe ich einen Blick hinter die Kulissen geworfen und festgestellt, dass es nicht um bloße Eitelkeit geht, sondern um handfeste Vorteile. Seit sich das Landgericht Bückeburg weigerte, im Rubrum den bürgerlichen Namen „seiner Durchlaucht“ zu verwenden und trotz eindeutiger Auskunft des Standesamtes auf dem Adelsprädikat „Fürst“ beharrte, weiß ich, dass ein neutrales Urteil gegen den „Hauschef“ in Bückeburg nicht zu erwarten ist und die Schaumburg-Lipper Adelskampagne in Niedersachsen längst metastasiert. Erst gestern machte mich eine Mandantin auf eine Nachricht beim NDR unter dem Titel „Meyer fordert höhere EU-Mittel für Kleinbauern“ aufmerksam, in dem auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Titel „Fürst“ - diesmal in der kuriosen Variante „Fürst Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe“ - verliehen wurde.

Ich erinnere mich noch an einen Fernsehbeitrag in „DAS!“ vom November 2013, in welchem „Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe“ Gast gewesen war und die im Interview insoweit intellektuell überforderte Moderatorin Inka Schneider den Gast aus dem Schloss der 250 Zimmer mit den ehrfürchtig glänzenden Augen eines Schulmädchens fragte: „Prinz Harry, kennen sie sich, kennt man sich so in Adelskreisen?“ Och Inka, Du kleines Dummerchen, natürlich nicht. Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe ist doch gar nicht adelig und sein Gefasel vom Auftrag, das Schaumburger Land nach außen zu vertreten, kann man doch nicht ernst nehmen.

Allerdings geht nicht nur der NDR „seiner hochfürstlichen Durchlaucht“ andauernd auf den Leim, sondern auch RTL oder SAT1 und die gedruckte Presse. Und längst nicht nur dem Bückeburger, denn das Land ist voll von Ewiggestrigen, denen von unfähigen Journalisten der hochwohlgeborene Pöter gepudert wird. Lange Rede kurzer Sinn: Wer nun von der Dummheit der freien Presse die Schnauze voll hat oder des Huldigens feudaler Strukturen überdrüssig ist, kann dem deutschen Presserat ab jetzt mit einem gegen das Adelsgewinsel der bundesdeutschen Presse gerichteten Beschwerdeformular (Muster) auf das mangelnde Demokratieverständnis der Medienlandschaft hinweisen und vielleicht so das Bewusstsein in den Redaktionen dafür schärfen, was korrekte Berichterstattung getreu der Maßstäbe des Pressekodex im Hinblick auf den in Deutschland längst abgeschafften Adel bedeutet.

Montag, 19. Januar 2015

Alle gegen Alle - Blogleser blicken durch!

Die Mehrheit der Blogleser weiß Bescheid und kennt sich in der Pressewelt aus: Über 70% der Teilnehmer an der Umfrage haben erkannt, dass nur die Meinung des Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime "Terroristen sind religiöse Analphabeten" zutreffend war.

Denn obwohl in Deutschland etwa 7,5 Millionen Menschen Analphabeten leben, also Leute, die entweder kaum oder gar nicht lesen und schreiben können, haben sie keinen Zentralrat. Vielleicht sollte man das Analphabetentum zur Religion erheben, um Betroffene unter den besonderen Schutz der Religionsfreiheit stellen und ihnen ein zentrale Stimme geben zu können. Jedenfalls waren alle Meldungen über den Zentralrat der Analphabeten falsch.

Nun gibt es ungefähr 50 Millionen Christen und 4 Millionen Moslems in Deutschland. Religiöse Randgrupen wie Buddhisten (0,27 Millionen) und Juden (0,2 Millionen) können ausser Betracht bleiben. Knapp 30 Millionen Menschen sind konfessionslos und damit nicht als religiös zu bezeichnen. Natürlich überschneidet sich die Anzahl der Analphabeten mit der Zahl der religiösen und nichtreligiösen Menschen. Nicht jeder Gläubige ist Analphabet und nicht jeder Atheist kann lesen und schreiben.

Wenn man basierend auf der jeweiligen Gruppengröße annimmt, dass proportional dazu etwa zwei Drittel aller Analphabeten religiös sind, kommt man auf die stattliche Anzahl von etwa 5 Millionen Gläubige aller Konfessionen, die als Terroristen eingestuft werden können. Eine geradezu ungeheuerliche Zahl, die auch für die Politik ein Alarmsignal sein sollte und friedliche Abendspaziergänge an allen Wochentagen rechtfertigt. Allerdings sollte man das Motto der Demonstrationen weiter fassen und nicht nur muslimische Analphabeten im Visier haben, sondern alle Gläubigen unter die Lupe nehmen, die nicht lesen und schreiben können.

Hier die Statistik der 211 Antworten:
  
Zentralrat der Analphabeten: "Muslime sind religiöse Terroristen" 6,00% (10)

Zentralrat der Muslime: "Analphabeten sind religiöse Terroristen" 3,00% (5)

Zentralrat der Analphabeten: "Terroristen sind religiöse Muslime" 9,00% (15)

Zentralrat der Muslime: "Analphabeten sind religiöse Muslime" 2,00% (3)

Zentralrat der Analphabeten: "Analphabeten sind religiöse Muslime" 1,00% (2)

Zentralrat der Muslime: "Terroristen sind religiöse Muslime" 15,00% (25)

Zentralrat der Analphabeten: "Muslime sind religiöse Analphabeten" 1,00% (2)

Zentralrat der Muslime: "Terroristen sind religiöse Analphabeten" 71,00% (133)

Zentralrat der Analphabeten: "Analphabeten sind religiöse Terroristen" 2,00% (3)

Zentralrat der Muslime: "Religiöse Muslime sind Analphabeten" 8,00% (13)

Dienstag, 6. Januar 2015

PAGAD

PEGIDA, HOGESA, MÜGIDA, BAGIDA, BUBGER. Deutschland befindet sich im Bürgerbewegungstaumel. Die Angst vor drohender Islamisierung und die Angst vor der Islamsierungsangst und natürlich die Angst der Politiker, sich den falschen Angsthasen anzudienen, prägen die innenpolitische Meinungslandschaft. Die Abkürzung PEGIDA erinnert mich dabei immer wieder an das Kürzel der südafrikanischen Bürgerbewegung PAGAD, was "People Against Gangsterism And Drugs" heißt und damit etwa soviel bedeutet wie "Menschen gegen Bandenkriminalität und Drogen".

Von einigen farbigen Bewohnern der Vororte von Kapstadt gegründet, wuchs die Organisation nach einer reinen Protestphase schnell an und begab sich anschließend auf den Pfad der Selbstjustiz. Die Bandenmitglieder wurden zunächst aufgefordert, ihre kriminellen Aktivitäten zu unterlassen oder sich der Volksjustiz ausgesetzt zu sehen. Uneinsichtige Gangster wurden erschossen und ihre Häuser nicht selten angezündet. PAGAD wurde von Anfang an durch muslimische Bürger dominiert, welche die Polizei für korrupt und unfähig hielten, das Gangster-Problem in Kapstadt zu lösen.

Internationale Aufmerksamkeit erlangte die Organisiation durch die Lynchjustiz an Rashaad Staggie, einem Anführer der Hard Livings Gang, die für bewaffnete Raubüberfälle, Waffen- und Drogenhandel bekannt war. Etwa zwei- bis dreitausend zum größten Teil bewaffnete PAGAD-Anhänger, eskortiert von der Polizei, zogen am 4. August 1996 zum Haus der Zwillingsbrüder Rashaad und Rashied Staggie, die jedoch nicht zu Hause waren.

Die Vigilanten eröffneten daraufhin unter "Allahu Akbar"-Rufen das Feuer auf andere im Haus befindliche Gangster. Als Rashaad Staggie kurz darauf eine Sperre der Polizei passieren durfte und mit seinem Auto am Haus eintraf, wurde er erkannt und auch auf ihn das Feuer eröffnet. Anschließend wurde er aus dem Auto gezogen und von weiteren Schüssen schwer verletzt. Hinzueilende Sanitäter mussten sich dann vor einem Molotow-Cocktail in Sicherheit bringen, welches Rashaad Staggie's Leben schließlich beendete.

In der Folgezeit wurde PAGAD für eine große Anzahl von tödlichen Attacken auf Gangster-Bosse und eine Reihe von Bombenanschlägen, auch auf südafrikanische Institutionen, gemäßigte Moslems, Synagogen und amerikanische Restaurantketten verantwortlich gemacht. Aufgeklärt wurden diese Bombenattentate allerdings nie. Bis heute ist PAGAD aktiv und hat sich jüngst mit den revolutionären Econmic Freedom Fighters (EFF) zur UFAGAD, United Front Against Gangsterism And Drugs, zusammengeschlossen.

Die Situation in Südafrika ist angesichts der hohen Kriminalitätsrate allerdings nicht mit den Verhältnissen in Deutschland vergleichbar. So empfiehlt das Auswärtige Amt die Innenstädte der großen südafrikanischen Metropolen nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden und sich an Sonn- und Feiertagen nur in Gruppen in den Innenstädten aufzuhalten. So weit ist Deutschland noch nicht.