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Freitag, 4. Februar 2022

Freie Sachsen - Wappenfaxen

Der Prinzenalarm geht immer weiter. Jetzt prinzt es in Sachsen, weil die Nutzung eines Wappens durch die politische Bewegung "Freie Sachsen" den Nachkommen des letzten sächsischen Königs sauer aufstößt. Das kann ich gut verstehen, denn mit freien Sachsen hatte der an Untertanen gewöhnte König schon zu Lebzeiten naturgemäß wenig an der Krone. Die Deutsche Presse-Agentur zitiert Daniel Prinz von Sachsen entsprechend empört: "Es wird eine Symbolik des Königshauses verwendet, die eine Nähe suggeriert. Wir stehen aber natürlich in keinem Zusammenhang".

Für einen juristisch vorgebildeter Bundesbürger beinhaltet diese Äußerung mehr Wahrheit, als dem Pseudoadel lieb sein kann. Mangels existierendem Königshaus kann es zu selbigem natürlich auch keine Nähe geben, weder durch eine politische Bewegung noch durch scheinadlige Namensträger, die von unwissenden Journalisten anlassorientiert gerne in privilegierte Höhen gehoben werden. Denn der letzte König von Sachsen wurde 1918 durch die Novemberrevolution entmachtet und prozessierte anschließend als Privatmann mit dem Freistaat Sachsen um eine Abfindung des ehemaligen Königshauses. Geld regiert die Welt.

Artikel 109 Weimarer Reichsverfassung WRV machte dem Adelsspuk in Deutschland grundsätzlich ein Ende. Da aber die ehemaligen Adelsprädikate als Teil des Nachnamens übernommen werden durften, geistern deren Nachfahren bis heute als Scheinadel durch die Lande und maßen sich, in der Regel undurchschaut, Privilegien an, die ihnen von der Masse der Unwissenden oft genug gewährt werden. Anders ist es nicht zu erklären, wenn Herrn Daniel Prinz von Sachsen in der aktuellen Tagespresse die Aufmerksamkeit gewährt wird, sich zu der Nutzung eines Wappens zu äußern, mit dem er und seine Familie seit über hundert Jahren nichts mehr zu tun haben.

Sonntag, 26. Februar 2017

Reichsbürger und Kettensäge

Das sind zwei Schlagworte, deren gemeinsame Nennung die Fantasie ungemein beflügelt und vor dem geistigen Auge des Lesers mag ein mit einer Kettensäge bewaffneter Reichsbürger die Treppen eines Amtsgerichts erstürmen. Die Realität sieht allerdings anders aus, denn am Donnerstag vergangener Woche wurden einem Reichsbürger, der sich selbst als König von Preußen und Angehöriger des Staates Germanitien sieht, mit einer Kettensäge fast beide Unterarme durchtrennt. Hintergrund des blutigen Geschehens soll die Weigerung des Reichsbürgers gewesen sein, seine bereits seit Dezember 2015 rechtskräftig versteigerte Immobilie zu verlassen und sie dem neuen Eigentümer zu übergeben. Der König selbst hatte wohl zur Verteidigung seines Besitzes anlässlich von Demontagearbeiten an einem Zaun zu einem Schlagwerkzeug gegriffen und ist dabei schwer verletzt worden.

Mit dieser spektakulären Eskalation ist der Reichsbürger als solches nun auch in der trash-affinen Mitte der Gesellschaft angekommen, die von der an Behörden und Justiz gerichteten Publikation "Reichsbürger - Ein Handbuch" und der dort behandelten Ideologie bislang noch nicht all zuviel mitbekommen haben dürfte. Denn ein Bedürfnis zur Erläuterung von Grundregeln für den richtigen Umgang mit Reichsbürgern hatte sich bislang nur bei Gerichten und Ämtern entwickelt, die sich mit den Argumenten der staatsverdrossenen Zeitgenossen schon länger herumschlagen müssen. Auch die Reichsbürgerbewegung selbst dürfte durch den Aufsehen erregenden Zwischenfall neuen Zulauf erfahren.

Donnerstag, 30. Juli 2015

Meinungsfreiheit im Stadion - Pfiffe gegen König und Hymne werden bestraft

Mit einem gellenden Pfeifkonzert der Fans des FC Barcelona und Athletic Club Bilbao wurde nicht nur König Felipe VI. von Spanien im Stadion Camp Nou von Barcelona empfangen, sondern die spanische Nationalhymne anlässlich des Pokalfinales 2015 geradezu übertönt. Dieser Vorfall war für die staatliche Komission gegen Gewalt, den Rassismus, die Fremdenfeindlichkeit und die Intoleranz ein Anlass, Geldstrafen gegen den spanischen Fußballverband (RFEF) als Ausrichter (EUR 123.000,-), die katalanische Unabhängigkeitsbewegung Catalunya Acció (EUR 100.000,-) und deren Präsidenten Santiago Espot (EUR 90.000,-), die katalanischen Bewegungen Sobirania i Progrés, CADCI, PDD, ICEC, Fundació President Macià, Ara o Mai!, Catalunya diu prou, CLIC, SOCALL, Moviment de Cultura Popular 'El Sotrac' und UPDIC (EUR 70.000,-) sowie die Vereine Athletic Club Bilbao (EUR 18.000,-) und FC Barcelona (66.000,-) auszusprechen. Die genannten katalanischen Organisationen hatten ein Manifest gegen das Erscheinen des Königs und das Abspielen der Nationalhymne im Stadion Camp Nou unterzeichnet. Die überwiegende Anzahl der Anhänger beider Fußballvereine demonstrierte mit Fahnen und Pfiffen für die vollständige Unabhängigkeit der an der Grenze zu Frankreich liegenden autonomen Regionen Katalonien (Barcelona) und des Baskenlands (Bilbao) von Spanien.

Die Strafe gegen den FC Barcelona gliederte sich dabei in EUR 60.000,- wegen Verstößen gegen die Sicherheitsauflagen (u.a. Pyrotechnik) und EUR 6.000,- wegen mangelnder Zusammenarbeit gegen die Verhinderung intoleranter politischer Äußerungen während des Spiels. Zumindest der FC Barcelona will sich gegen die Strafe wehren und für die Meinungsfreiheit seiner Fans eintreten. Er sieht sich zudem ausserhalb einer organisatorischen Verantwortung für den mit Pfiffen gegen die Zentralgewalt zum Ausdruck gebrachten katalonischen Patriotismus. Es ist aber davon auszugehen, dass auch die mit Strafe belegten Bürgerbewegungen Rechtsmittel einlegen und damit die Freiheit, ihre politische Gesinnung auch im Stadion mit friedlichen Mitteln zum Ausdruck bringen zu können, verteidigen werden. In der digitalen Welt konnten sich das Baskenland (Euskadi) und Katalonien (Catalunya) mit den Top-Level-Domains .eus und .cat bereits erfolgreich von Spanien (.es) absetzen.                    


Freitag, 18. Oktober 2013

Kerkerhaft für den König von Deutschland

Während Niedersachsen lediglich auf die selbsternannten Hoheiten "Fürstin Susanne von Romkerhall" und "Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe" verweisen kann, darf sich Sachsen-Anhalt gar mit dem selbstgekrönten "König von Deutschland" brüsten.

Als der Oberste Souverän des "Königreichs Deutschland", mit bürgerlichem Namen Peter Fitzek, fernab des eigenen Hoheitsgebiets auf der Bundesstraße 6 per Auto mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, schlug die Stunde der niedersächsischen Justiz. Weil der Monarch aus Wittenberg nicht nur zu schnell, sondern auch ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, wurde er vom Amtsgericht Neustadt gestern zu 3 Monaten Kerkerhaft ohne Bewährung verurteilt.

Das Gericht wollte weder die Immunität des Staatsoberhauptes noch die vom "Königreich Deutschland" ausgestellte Fahrerlaubnis anerkennen und wertete die Uneinsichtigkeit seiner Majestät als strafschärfend. Ein Umstand, der in der "Staatskanzlei des Königreichs von Deutschland", an welche die gerichtliche Ladung immerhin adressiert war, für einige Unruhe sorgen dürfte. Das Königreich wurde zwar erst 2012 gegründet, verfügt jedoch schon über eine eigene Reichsbank und ein Reichstechnologiezentrum, in welchem nach eigenen Angaben sogar steuerfrei produziert werden kann.

Dass das Befahren fremder Hoheitsgebiete für auswärtige Herrscher mit nicht unerheblichen Risiken verbunden ist, musste auch "Fürst Alexander" kürzlich erfahren. Denn in Bayern, das mit "Fürstin Mariae Gloria von Thrun und Taxis" ebenfalls eine schillernde Fantasiehoheit beherbergt, gilt derzeit noch bundesdeutsches Recht. Wohl deshalb verurteilte das Amtsgericht Nördlingen den Regenten aus Bückeburg wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der B 25 zu einem Fahrverbot von einem Monat und zur Zahlung von EUR 480,- Bußgeld. Die Urteile gegen "König Peter" und "Fürst Alexander" sind allerdings noch nicht rechtskräftig.