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Mittwoch, 26. Oktober 2016

Deine Bank - Dein Freund?



Gerade erst habe ich zum Besten gegeben, dass ich Familienrecht und Steuerrecht nicht anfasse. Leider verhält es sich mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht ebenso, obwohl dort im Moment eine Art Goldgräberstimmung herrscht. Seit Monaten ist der Widerruf von Privatdarlehen im Fokus der Wirtschaftspresse und in der Tendenz wurde es vor Gericht für Verbraucher immer besser.

Private Darlehensnehmer haben jetzt die Chance, ihrer Bank die Dankbarkeit für jahrelange "freundschaftliche" Geschäftsbeziehungen zu quittieren. Fünfstellige Beträge für Verbraucher durch die Nutzung des Widerrufsjokers (Zinsanpassung, Rückzahlung zu viel gezahlter Zinsen und Sparen / Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung) sind eher die Regel als die Ausnahme und tatsächlich sind Millionen von Darlehen seit 2002 betroffen, wie zuletzt der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.07.2016 zum Az.: XI ZR 564/15 bestätigte.

Ganz aktuell stellte sich heraus, dass auch neue Fälle seit Juni 2010 angreifbar sind, weil nach dem Urteil des OLG Nürnberg vom 01.08.2016 zum Az.: 14 U 1780/15 wohl jeder nach dem 10.06.2010 abgeschlossene Verbraucherdarlehensvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält. Gute Chancen für einen Widerruf haben demnach private Darlehensnehmer, die ein:
  • Konsumentendarlehen - Vertrag seit 11/2002 - geschlossen haben,
  • Immobiliendarlehen - Altvertrag zwischen 11/2002 und 06/2010 - geschlossen und diesen vor dem 21.06.2016 noch widerrufen haben,
  • Immobiliendarlehen - Neuvertrag seit 06/2010 - geschlossen haben.
Für diesen flächendeckenden und schweren Fehler der Banken muss der Kunde ausnahmsweise einmal nicht zahlen, sondern kann ihn sich zu Nutze machen. Als Fachanwalt für IT-Recht bleibe ich jedoch meinen Prinzipien treu und steige nicht in das lukrative Geschäft des Darlehenswiderrufs ein, sondern verweise meine Mandanten an erfolgshungrige Kollegen im Bank- und Kapitalmarktrecht, die über 2.000 Darlehensverträge anwaltlich abwickeln und sogar von der Stiftung Warentest empfohlen werden. Bloglesern ist daher anzuraten, per E-Mail oder Telefon Kontakt mit den Kollegen aus Köln aufzunehmen, um eine kurze kostenlose Ersteinschätzung erhalten zu können.

Samstag, 17. Dezember 2011

Deutschland einig Anwaltsland

Das Staatsoberhaupt aller Deutschen ist Volljurist. Der Bundespräsident hat bis zu seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsens seinen Beruf als Rechtsanwalt in der Osnabrücker Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Funk, Prof. Dr. Tenfelde GbR ausgeübt. Das beruhigt mich, schliesslich weiss der oberste Deutsche als bekennender Katholik daher nicht nur was Moral bedeutet, sondern auch was Recht ist. Nebenbei strahlt sein Glanz auf den von mir ausgeübten Beruf des Rechtsanwalts ab und mehrt mein Ansehen in der Bevölkerung.

Auch der Leiter des Bundespräsidialamtes, Staatssekretär Prof. Dr. Lothar Hagebölling, ist Volljurist und war bis zum Wechsel des ehemaligen Kollegen Wulff nach Berlin Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen. Das Referat "Reden Innenpolitik, Kultur und Gesellschaft" des Kommunikationsstabs im Bundespräsidialamt erarbeitet die Ansprachen und schriftlichen Äußerungen des Bundespräsidenten. Allerdings war Prof. Dr. Lothar Hagebölling nicht als Anwalt tätig, was die Erklärung dafür sein könnte, dass der Bundespräsident in seiner größer werdenden Not um die Mutmassungen ob der Herkunft seines Privatdarlehens nunmehr auf die Dienste der Rechtsanwaltkanzlei Redeker, Sellner, Dahs* zurückgreift und erklären läßt: "Die Sparkasse Osnabrück hat bestätigt, dass der Scheck der Deutschen Bundesbank, der dem beurkundenden Notar zur Verfügung gestellt wurde, aus dem Konto von Frau Edith Geerkens gedeckt wurde."

Der vermögende Freund des Präsidenten, Egon Geerkens, bedient sich für eine Verlautbarung ebenfalls der qualifizierten Dienste von Kollegen und läßt mitteilen: „Entgegen anderslautenden Meldungen wurde das Privatdarlehen an die Eheleute Wulff durch Frau Edith Geerkens gewährt. Mit ihr wurde der Kreditvertrag geschlossen. Die Auszahlung in Form eines Schecks der Deutschen Bundesbank durch die Sparkasse Osnabrück erfolgte daher auch von dem Konto von Frau Edith Geerkens.“

Es macht mich stolz, dass sich der Bundespräsident nicht auf das auch für solche Fälle eingerichtete Bundespräsidialamt verläßt und durch dieses eigene Erklärungen verbreiten läßt, sondern lieber auf die Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei vertraut. Daran sollte sich jeder gute Deutsche ein Beispiel nehmen und nicht nur in Bedrängnis auf die kostenpflichtige Qualität der bundesdeutschen Anwaltsausbildung vertrauen. Hätte das deutsche Volk mehr Zutrauen in die Anwaltschaft und würde ihr Geld häufiger und auch umfangreicher in anwaltliche Hilfestellungen und Beratungsleistungen investieren, hätte unser Präsident gar nicht erst ein Darlehen benötigt sondern sein Eigenheim locker aus dem Stand bezahlen können.

*Prof. Dr. Hans Dahs ist seit 1983 Honorarprofessor an der Universität Bonn und Mitherausgeber der „Neue Zeitschrift für Strafrecht“. Er ist Mitautor des Großkommentars zur Strafprozessordnung Löwe-Rosenberg, des Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch und im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung. Er ist Autor von „Das rechtliche Gehör im Strafprozeß“, „Die Revision im Strafprozess“ und des Klassikers „Handbuch des Strafverteidigers“.