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Montag, 18. Januar 2021

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) im Jahre 2021

Heute morgen hieß es im Betreff meines E-Mail-Postfachs mal wieder "[beA] Eingang einer Nachricht", denn "In dem beA-Postfach Möbius, LL.M., Ralf (30916 Isernhagen) ist eine Nachricht eingegangen." Das bedeutet, möglichst umgehend die eingegangene Nachricht abzurufen, denn nach § 31a Abs. 6 BRAO ist jeder Rechtsanwalt seit dem 01.01.2018 verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Eine Frist zu versäumen, weil man das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht öffnen möchte, verbietet sich schon aus Haftungsründen.

Der Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs wird nicht verschoben. Einem entsprechenden Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die allgemein ab dem 01.01.2022 eintretende aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bis zum Jahr 2025 zurückzustellen, folgte der Bundestag in seiner Sitzung am 27.11.2020 nicht, denn die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte sich gegen eine solche Verschiebung ausgesprochen.

Die BRAK ist rechtlich auch verantwortlich für den Betrieb des beA auf Seiten der Anwaltschaft, denn nach § 31a Abs. 1 BRAO richtet die Bundesrechtsanwaltskammer für jedes im bundesweiten amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit ein. Deswegen darf die BRAK auch auf einen straffen Zeitplan bei der umfassenden Nutzungspflicht für Anwälte drängen. Umgekehrt sind die einzelnen Rechtsanwälte natürlich auch darauf angewiesen, dass das von der BRAK eingerichtete beA reibungslos funktioniert und das tut es bis heute nicht.

Ich habe mich ja schon daran gewöhnt, dass der Abruf einer Nachricht aus dem beA nicht beim ersten Mal klappt. So wie heute morgen. Nachdem ich etwa 12 Mal die beA-Software über meinen Computer neu gestartet hatte, die Zugangskarte immer wieder neu eingesteckt hatte und endlich die Verbindung über das Kartenlesegerät REINERSCT mit der Website der BRAK zustande gekommen war, musste ich nach Eingabe der zweiten PIN (Personal Identification Number) die erste Fehlermeldung "Kartenfehler Es ist ein Fehler bei der Kommunikation mit der Karte aufgetreten." hinnehmen.








Das bringt mich nicht aus der Fassung, denn das hatte ich erwartet. Die Verbindung des Kartenlesegeräts REINERSCT blieb stabil, dessen grünes Lämpchen leuchtete fröhlich und vor allem dauerhaft auf und signalisierte mir damit, dass mir ein weiteres Dutzend Verbindungsversuche wohl erspart bleiben würden.

Nun folgte nach der nächsten Eingabe der zweiten PIN eine andere Fehlermeldung, nämlich "Fehler Falscher Schlüssel ausgewählt. Bitte versuchen Sie es erneut."

Wer auch immer den falschen Schlüssel ausgewählt hatte, ich war es nicht. Es folgte der nächste Versuch und es folgte die nächste Fehlermeldung, abermals nach der Eingabe der zweite PIN: "PIN-Eingabe abgebrochen Die PIN-Eingabe wurde abgebrochen."








Das war nun schlicht falsch. Da nur ich die PIN-Eingabe vornehme und ich diese nicht abgebrochen hatte, wurde mein Verdacht, dass der Fehler nicht bei mir zu suchen ist, erneut gestärkt. Solange das grüne Lämpchen leuchtet, solange lasse ich mich aber nicht aus der Ruhe bringen und habe mich direkt gefreut, dass bei der vierten Eingabe der zweiten PIN nun die Fehlermeldung "PIN-Eingabe Die PIN-Eingabe wurde abgebrochen oder es ist ein Fehler bei der Kommunikation mit der Karte aufgetreten." auftauchte. Vier Eingaben und vier verschiedene Fehlermeldungen nacheinander, das kannte ich noch nicht.








Nun war der bunte Reigen beendet und es tauchten immer wieder die gleichen Fehlermeldungen auf und nach etwa 6 weiteren Versuchen bei der zweiten PIN-Eingabe öffnete sich mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) mit zwei neuen Mitteilungen, nämlich von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Einmal die Kammerkurzmitteilung Nr. 2 aus 2021 vom 18.01.2021 und der Beitragsbescheid für das Jahr 2021. Um diese Mitteilungen zu empfangen, habe ich meine Nerven aus Stahlseilen benutzt und etwa 40 Minuten meiner kostbaren Zeit. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es ist, am Abend des Tages eines Fristablaufs auf die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs angewiesen zu sein. Ohne ein Faxgerät in der Hinterhand zu haben, würden da selbst meine Nerven versagen.

Freitag, 12. Juni 2020

beA - Wesroc GbR übernimmt

Zum Übergang des beA-Echtbetriebs im 2. Quartal 2020 wird der Betrieb der Anwendung beA von der Wesroc GbR übernommen und ausnahmsweise werden das beA und das Rechtsanwaltsregister in der Zeit vom 12.06.2020, 12:00 Uhr bis 15.06.2020, 8:00 Uhr planmäßig nicht erreichbar sein. Die  mit der bisherigen Dienstleisterin, der Atos Information Technology GmbH, geschlossenen Verträge liefen zum 31.12.2019 aus und werden nun mit der aus den Firmen Westernacher Solutions GmbH und rockenstein AG bestehenden Bietergemeinschaft Wesroc GbR fortgeführt.

Die geplante Nichterreichbarkeit ist schon ein großer Fortschritt im Vergleich zur bislang gewohnten ungeplanten Nichterreichbarkeit des beA. In einigen Blogbeiträgen hatte ich meine persönlichen Schwierigkeiten mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach thematisiert. Das könnte in Zukunft anders werden, denn die Wesroc GbR startet mit einem beeindruckenden Versprechen:

"Im Rahmen des Übergangs werden alle Postfächer sowie die zugehörigen Einstellungen, Daten und Nachrichten übertragen. Eine erneute Registrierung des Postfachs nach dem Übergang ist nicht nötig. Sie können sich nach dem Übergang wie gewohnt an der beA-Anwendung anmelden bzw. das Rechtsanwaltsregister nutzen."

Ich bin gespannt.

Freitag, 17. April 2020

beA - Ansicht abgelaufen Ihre Anfrage gehört zu einer abgelaufen Dialog-Transaktion

Wer sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach länger als 30 Minuten im Stich lässt, kennt die oben aufgeführte Meldung und angesichts der manchmal zeitaufwändigen Anmeldung, die gerne auch erfolglos verläuft, klickt man sein beA lieber alle 20 Minuten einmal an, wenn man es am gleichen Tag noch einmal braucht und nicht das Risiko einer erfolglosen Neuanmeldung in Kauf nehmen möchte.

Das klingt nach digitaler Steinzeit oder einer lauwarmen Yamaha XT 500, an deren Kickstarter man sich nicht in Lederklamotten an der Ampel austoben möchte und deshalb das Standgas zur Sicherheit immer hoch hält. Bis zu einem gewissen Zeitaufwand ist es angesichts des Umstands, dass ein Ausdruck und der Post- oder Faxversand von Schriftsätzen auch seine Zeit braucht, noch vertretbar, die Widerspenstigkeit des beA mit allerlei Streicheleinheiten zu überwinden. Angesichts der jährlichen Kosten von EUR 60,-, die ich als Rechtsanwalt für mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach aufwende, tendiert das Verständnis für das regelmäßige Versagen des Postfachs allerdings gegen 0. Und zwar vor allem deshalb, weil es anderen Unternehmen gelingt, kostenfrei eine funktionierende Infrastruktur für den Datenaustausch einer ungleich größeren Nutzerzahl zur Verfügung zu stellen.

Zur Zeit bin ich etwas ungehalten, weil ich nach der ersten PIN-Eingabe diesmal nicht die Standard-Fehlermeldung bekomme "Server nicht erreichbar", sondern nach der zweiten PIN-Eingabe umgehend die Meldung "Ansicht abgelaufen Ihre Anfrage gehört zu einer abgelaufen Dialog-Transaktion". Und zwar andauernd, ich kann mich schlicht nicht anmelden. Wie schon gesagt, die grundsätzliche Idee elektronischer Anwaltskommunikation ist natürlich gut, aber die technische Umsetzung mit regelmäßigen Fehlermeldungen mangelhaft. Man kann sich einfach nicht darauf verlassen, einen Schriftsatz noch am gleichen Tag über das beA auch versenden zu können. Ein solcher Zustand ist insbesondere wegen der notwendigen Akzeptanz der elektronischen Kommunikation in der Rechtspflege untragbar.

Donnerstag, 19. März 2020

beA - ungültige Empfänger

Wer als Rechtsanwalt mit Abneigung gegen sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus den Gang zur Post vermeiden wollte und daher nun doch endlich auf das beA zurückgreifen wollte, konnte in den letzten Tagen nicht nur von der Fehlermeldung "Server nicht erreichbar" ausgebremst werden, sondern auch von dem [Fehler: 03-022], der auf ungültige Empfänger verweist. Weder aus der eigenen Favoritenliste noch über den Button "Empfänger hinzufügen" konnte an das Amtsgericht Hannover ein Schriftsatz versendet werden.

Das ist natürlich insbesondere dann schade, wenn man nach 5 oder 6 vergeblichen Versuchen endlich den Server erreicht hat und dann quasi auf der Zielgeraden gestoppt wird. Mittlerweile lasse ich mich von solchen Meldungen aber nicht mehr aus der Ruhe bringen, denn mein beA lügt mich regelmäßig an. Als häufiger Home-Office-User verlege ich den Versand über das beA häufig in die Abend- und Nachtstunden, denn das hat sich bewährt. So gegen 01:00 Uhr war dann auch das Amtsgericht Hannover wieder erreichbar, auch über meine Favoritenliste. Wie gesagt, grundsätzlich ist das beA äußerst nützlich aber leider auch äußerst unzuverlässig. 

Montag, 27. Januar 2020

beA - unerwarteter Fehler

Meine aktuellen Erfahrungen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) muss ich leider als katastrophal bewerten. Seit mindestens zwei Wochen scheint es ein echtes Glücksspiel zu sein, das eigene Postfach öffnen zu können. Nach der ersten PIN-Eingabe kommt regelmäßig die Aufforderung, die PIN zum zweiten Mal einzugeben und anschließend die Meldung "Fehler Der Server ist nicht erreichbar." Wenn man dieses Spielchen mit viel Geduld sieben oder zehn Mal wiederholt, kann es passieren, dass man nach der zweiten PIN-Eingabe in seinem Postfach landet. Das muss aber nicht so sein und es ist natürlich unzumutbar, 10 bis 15 Minuten zu versuchen, sein Postfach zu öffnen. Manchmal glaubt man, es geschafft zu haben und es erscheint: "Fehler Falscher Schlüssel ausgewählt. Bitte versuchen Sie es erneut."

Das Problem geht auch nicht vom Lesegerät, der Internetverbindung oder gar dem jeweiligen Computer aus. Diese Komponenten sind technisch in Ordnung, denn auch bei Wechsel der Hardware bleibt das Problem bestehen. Da ich über zwei Karten verfüge und das Problem bei beiden Karten gleichsam auftritt, ist auch ein Defekt an den Karten auszuschließen. Immerhin gelingt es ja ab und an, den Zugriff auf das beA zu bekommen und wegen der Aufforderung und Eingabe der ersten PIN ist der Server auch nicht grundsätzlich unerreichbar. In der vergangenen Woche konnte der Server an mehreren Tagen teilweise gar nicht erreicht werden und es erfolgte keinerlei Kommunikation zwischen Lesegerät und Computer sowie dem Postfach. Am Montag den 20.01.2020 gelang es mir noch, nach etwa 15 Versuchen mein Postfach zu erreichen und es erschien dann die für mich ganz neue Meldung "unerwarteter Fehler".

Eine ehrliche Einschätzung. Ich hatte erwartet, die üblichen Fehlermeldungen zu bekommen. Im Postfach dann nicht navigieren zu können, war tatsächlich ein "unerwarteter Fehler". Derzeit ist es jedenfalls Standard, mehrfach erfolgreich die erste PIN einzugeben und nach Eingabe der zweiten PIN immer wieder zu scheitern. Mit Glück kann es im Laufe des Tages gelingen, eine Verbindung zu bekommen. Dass ich nun zwischen erwarteten Fehlern und unerwarteten Fehlern unterscheiden darf und die Nichterreichbarkeit des beA keine Überraschung mehr ist, bewerte ich als Trauerspiel.           

Freitag, 10. Januar 2020

beA - Ein Fehler ist aufgetreten.

Heute habe ich mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) mal an die Grenze seiner Kapazitäten gebracht und bei der Versendung von vier Nachrichten ‭an vier Gerichte mit je 56.183 KB offensichtlich ein Limit erreicht, das mir eine Mitteilung beschert hat, die ich noch nicht kannte:

"Ein Fehler ist aufgetreten.
Informationen für den Servicedesk
User-Id: Möbius, LL.M., Ralf (30880 Laatzen)
Server Time: 2020-01-09T21:26:40.398+0100
Session: aacbe9ece8d7ba04517668f6396cd8739e757513b0f0e25c691 e27760c5b4e15.node08
Bitte kontaktieren Sie den Servicedesk mit diesen Informationen."

Die Wartezeiten für die einzelnen Versendungen waren enorm und so sass ich noch nach 22:00 Uhr an der Versendung der Nachrichten. Ich hatte mich allerdings schon im Vorfeld auf einen problematischen Versand eingestellt, weil höchstens 100 Anhänge pro Nachricht mit insgesamt maximal 60 MB versandt werden können und es in letzter Zeit überhaupt für mich schwieriger geworden ist, sich erfolgreich einzuloggen und eine Verbindung mit dem Server zu erreichen. Die Wartezeit für die Versendung der vier Nachrichten habe ich dann unter anderem mit diesem Blog-Beitrag verbracht und befürchte immer mehr, dass die Verlässlichkeit des Systems mit steigenden Nutzer-Zahlen weiter abnehmen wird.

Natürlich kann ich mich irren, aber an Hand der wenigen Schriftsätze, die ich über das beA erhalte, meine ich ablesen zu können, dass derzeit nur wenige Kollegen und Gerichte den elektronischen Service nutzen und der Gebrauch nur deshalb für die Kollegen, die das beA regelmäßig nutzen, einigermaßen erträglich ist. Wenn die Nutzung des beA einmal generell verpflichtend ist, dürften sich massive Probleme einstellen, wenn an der Infrastruktur nicht erhebliche Änderungen vorgenommen werden. Schön wäre es, wenn ich mich irre.

Mittwoch, 16. Oktober 2019

beA - Aufgrund technischer Probleme sind die Suchergebnisse möglicherweise unvollständig

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist immer wieder für eine Überraschung gut. Gestern Abend wollte ich noch eine Klage beim Amtsgericht Burgwedel einreichen, als mich nach Nutzung der Suchmaske die Nachricht meines beA "Aufgrund technischer Probleme sind die Suchergebnisse möglicherweise unvollständig" überraschte und für das Amtsgericht Burgwedel "Keine Einträge vorhanden" gemeldet wurde. Eine solche Meldung wäre natürlich insbesondere dann unerfreulich, wenn man als Anwalt auf die reibungslose Funktion des beA angewiesen wäre.

Ich bin mir sicher, dass nicht die mangelhafte Qualität der Rechtsprechung des Amtsgerichts Burgwedel dazu geführt hatte, dass das Gericht einfach aus der Empfängerliste gestrichen wurde, denn der ausdrückliche Hinweis auf technische Probleme schien mir durchaus glaubhaft. Und so löste ich das Problem mit meinem beA wie üblich durch warten. Das hatte schon einmal hervorragend funktioniert und während ich damals ganze sechs Tage warten musste, waren die technischen Probleme diesmal schon nach 15 Minuten behoben und selbst das Amtsgericht Burgwedel wurde wieder als Suchergebnis angezeigt.

Da ich nach einem Jahr der Nutzung des beA so gut wie keine bei Gericht elektronisch eingereichten Schriftsätze von Kollegen bekomme, nehme ich an, dass das beA von der weit überwiegenden Masse der in Deutschland zugelassenen Anwälte noch nicht aktiv genutzt wird. Trotzdem muss das beA schon jetzt bisweilen wie ein altes Motorrad behandelt werden, bei dem man den Kickstarter genau kennt und weiß, wie oft und mit welcher Kraft man den Kickstarterhebel betätigen muss. Das lässt bei steigenden Nutzerzahlen befürchten, dass das Auftreten technischer Probleme zukünftig nicht unbedingt abnehmen wird.

Mittwoch, 7. August 2019

Mein beA lügt

Beim Hochladen eines Anhangs für eine Nachricht an ein Gericht über mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) erschien folgende Botschaft: "Es ist ein Fehler beim Hochladen von Anhängen aufgetreten, aber die Nachricht wurde mit den erfolgreich hochgeladenen Anhängen gespeichert." Schlicht falsch, denn bei Aufruf der Nachricht erscheint folgender Hinweis: "Keine Anhänge vorhanden". Die Nachricht wurde ohne Anhang gespeichert.  Diese Mitteilung bestätigt sich auch nach dem Versand der Nachricht. Ach beA, ich habe Dir immer so vertraut, warum lügst Du mich an?

Donnerstag, 17. August 2017

Erfreuliches vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Manche Kollegen fluchen, manche jammern über das beA und mein erster persönlicher Kontakt mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) scheint für den Kollegen, der mir eine besondere elektronische Anwaltspost über das Landgericht Bremen hat zukommen lassen, Teil eines Rettungsankers gewesen zu sein, den ich so nicht für möglich gehalten hätte: "In v.g. Streitsache muss ich auf diesem Weg um Verlängerung der heute abfaufenden Klageerwiderungsfrist um mindestens 2 Wochen nachsuchen. Am 04.08.2017 ist der Kanzleiserver abgestürzt und bisher ein Zugriff auf die Anwaltssoftware einschließlich Briefmanager nicht möglich. Daher kann die Klageerwiderung nicht gefertigt werden, das office-eMail-Programm ist davon nicht betroffen. vwxyz (Rechtsanwalt)". Das ist doch mal eine Werbung für das beA. Wenn bei einem Anwalt fast nichts mehr geht, rettet das besondere elektronische Anwaltspostfach eine Frist.