Freitag, 30. November 2012

Die Abmahnung via Facebook

Nachdem die Versendung einer Abmahnung via E-Mail als Wohltat beim Landgericht Hamburg Anerkennung gefunden hat, war es nun an der Zeit, unser Wohlwollen auch mit Hilfe des Social-Networks Facebook zu verbreiten. Rechtswidrige Kommentare in Facebook-Profilen durch Dritte muss man sich nicht unbedingt gefallen lassen und was liegt da näher, als auch die Abmahnung bezüglich dieser Kommentare über die Facebook-Funktion "Nachricht senden" zustellen zu lassen. Schließlich bietet der Button "Dateien hinzufügen" auch die Möglichkeit, eine Abmahnung im pdf-Format anzuhängen.

Die Einrichtung, eine Nachricht gleichzeitig an mehrere Empfänger versenden zu können, ist überdies eine empfehlenswerte Möglichkeit, die Darlegung einer hohen Wahrscheinlichkeit des Empfangs der Abmahnung zu ermöglichen. In der Regel dürfte ein Zugangsbeweis der Abmahnung jedoch wegen der mitteilungsfreudigen Mentalität des durchschnittlichen Facebook-Nutzers leichtfallen. Auch in unserem Fall hat der Abgemahnte die frohe Botschaft sogleich der Gemeinde mitgeteilt: "in meinem postfach sonstiges war eine anzeige von einem rechtsanwalt auf fb xDDD" und "anzeige natürlich über fb xDDD". Gefällt mir!

2 Kommentare:

  1. Ich würde sagen, dass der Nutzer sich gerade für den Preis "Dumpfbacke des Jahres" qualifiziert hat.

    Sein Anwalt (sofern er einen einschaltet) wird jedenfalls alles andere als begeistert sein.

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  2. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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