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Dienstag, 13. Dezember 2022

"Adel" gegen Deutschland

Die stets präsenten und regelmäßig offen agierenden Feinde des demokratischen Rechtsstaats werden von der deutschen Presse trotz der offensichtlichen Beteiligung von Heinrich Prinz Reuß als angeblich Adligen an dem geplanten Angriff auf demokratische Institutionen und staatliche Repräsentanten in Deutschland nicht genannt, denn die staatsfeindliche Haltung des ehemaligen Adels in Deutschland wird selbst im Moment der Verhinderung eines Staatsstreichs durch rund 3000 polizeiliche Einsatzkräfte nicht in ihrem vollen Umfang erkannt. Sie füttern das Volk auf harmlosen Festen mit Kultur, Keksen und Glühwein, schmeicheln sich bei Lokalpolitikern mit großzügigen Gesten gegenüber der lokalen Wirtschaft ein und warten doch nur auf den Moment, um den demokratischen Rechtsstaat mit Waffengewalt abzuschaffen.

Anstatt sich endlich der über ein Jahrhundert währenden Untergrabung demokratischer Strukturen durch den deutschen Pseudo-Adel und dessen Taktik zu widmen, mittels andauernder Irreführung der Öffentlichkeit dem längst abgeschafften Adelskult das Überleben zu sichern, verbeugt sich die bundesdeutsche Presse noch im Moment eines verhinderten Staatsstreichs vor den ewiggestrigen Demokratiefeinden und lässt den Schein-Adel in aller Breite zu Wort kommen, als gäbe es im Jahre 2022 in Deutschland oder Österreich noch Fürsten und Hauschefs: "Wir waren 850 Jahre lang ein tolerantes, weltoffenes Fürstentum in Ostthüringen. Jetzt stehen wir in der ganzen Welt als Terroristen und Reaktionäre da. Es ist ganz fürchterlich", wird der sich selbst als Heinrich XIV. Fürst Reuß, Hauschef des ehemaligen Ostthüringer Herrscherhauses, titulierende Prahlhans in der „Bild“ zitiert. Dabei läge die Welt nicht ganz falsch, wenn man den Scheinadel in Deutschland unmissverständlich als Verfassungsfeind brandmarken würde. Es ist jetzt an der Zeit, in aller Deutlichkeit auszusprechen, dass jeder, der sich in Deutschland noch als Fürst, Hauschef oder Erbprinz bezeichnet, ein lupenreiner Antidemokrat ist, der durch sein scheinbar harmloses Adelsgehabe den Boden für Reichsbürger, Neofaschisten und Verschwörungstheoretiker bereitet, die Willens sind, der Bundesrepublik Deutschland den Todesstoß zu versetzen.

Ihrer Aufgabe, den bundesdeutschen Adelsschwindel als großangelegtes Täuschungsmanöver zu entlarven, kann selbst die Qualitätspresse in der Regel gar nicht nachkommen, denn mangels grundlegender historischer Kenntnisse ist die Mehrheit der Journalisten, die sich lieber an schlichten Feindbildern wie Corona-Leugnern und Klimaklebern abarbeitet, dazu gar nicht in der Lage. Weil schon die grundsätzliche Information, dass die Preußische Landesversammlung am 23. Juni 1920 mit dem "Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen" die Abschaffung des Adels beschloss und anschließend mit einem Adelstitel keine Rechtsfolgen mehr verbunden waren, so dass Adelstitel fortan nur noch als Teil des bürgerlichen Namens galten, dem Durchschnittsschreiber unbekannt ist, lässt er sich leicht vom Scheinadel instrumentalisieren. Wer nicht über die Kenntnis verfügt, dass auch das "Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen" des Freistaats Schaumburg-Lippe am 30. April 1928 den Adelstitel "Prinz" zum bloßen Namensbestandteil degradierte, wird weiter von Adelsmärchen berichten, wie man zahlreichen Überschriften dieser Tage entnehmen kann:

"Jetzt spricht die Adelsfamilie des Reichsbürger-Anführers" (Focus), "Nach Putsch-Plänen des Prinzen: Das Mini-Reich der Reußen" (MOPO), "Jetzt spricht die Adelsfamilie des Terror-Prinzen" (BILD), "Razzia bei Reichsbürgern Die Putschpläne des Prinzen" (TAZ), "Prinz, Richterin und KSK-Soldat planten Putsch in Deutschland" (BZ), "Terrorismus: Der Prinz, der Putsch und der Pöbel" (SZ). All diesen Zeitungsmeldungen ist gemein, dass sie unterstellen, es gäbe in Deutschland noch Adel und damit auch Prinzen. Es mangelt bereits an dem schlichten Wissen, dass das Adelsprädikat "Prinz" nach Art. 109 Weimarer Reichsverfassung nur noch ein Teil des Nachnamens ist. Mehr nicht. Würde der Gymnasiallehrer Achim Bäcker einen Bankraub begehen, wäre am nächsten Tag auch nicht die Überschrift zu lesen, "Bäcker überfällt Bank". So ist dann auch die Einordnung der Putsch-Beteiligung von Herrn Heinrich Prinz Reuß als "Prinz" schlicht irreführend.

Obwohl doch bekannt ist, dass wegen der Abschaffung des Adels in der Weimarer Republik und des damit verbundenen Verlusts des Rechts auf eigene Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit viele ehemals adlige Familien die neue demokratische Staatsform ablehnten, wird bis heute vielfach verschwiegen, dass der in dieser Zeit aufkommende Nationalsozialismus dem vom weiteren sozialen Abstieg bedrohten ehemaligen Adel eine politische Heimat und Möglichkeiten zur Erlangung neuer Privilegien bot. Es scheint heute fast vergessen, dass Friedrich Christian Wilhelm Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe Ministerialrat im Propagandaministerium und Stellenleiter bei der Reichsleitung der NSDAP war und für seine großen Verdienste um die Partei das goldene Ehrenabzeichen der NSDAP von Adolf Hitler verliehen bekam. Auch Philipp von Hessen und sein Bruder Christoph machten während der Nazi-Zeit Karriere. Philipp von Hessen wurde Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau und Christoph von Hessen leitete als SS-Offizier des Forschungsamt im Reichsluftfahrtministerium.

Vollkommen verdrängt von der Öffentlichkeit scheint bis heute die Tatsache zu sein, dass Ernst Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe seit 1937 das Amt eines Sturmführers in der Reiterstandarte der SA in Detmold inne hatte und ab 1940 im Generalgouvernement in Krakau und Lemberg tätig war und eine im Bundesarchiv aufbewahrte Liste von NSDAP-Mitgliedern weist nach, dass mindestens 270 Angehörige ehemals fürstlicher Familien von den Hohenzollern und Habsburgs über die Sachsen-Coburg-Gothas und Sachsen-Meiningens bis hin zu den Löwensteins, Hohenlohes und Sayn-Wittgensteins sowie Thurn und Taxis dort gelistet sind. Wer von einem Zufall spricht, dass jetzt ein Mann aus einer ehemals adligen Familie als Staatsoberhaupt im Zuge des geplanten Reichsbürgerputsches vorgesehen war, irrt. Die Nachfahren des deutschen Adels stehen seit der Weimarer Republik bereit, in ein sich bietendes Machtvakuum vorzustoßen.

Erst die andauernde konzertierte Irreführung der Öffentlichkeit über das Bestehen von Adelshäuern, Fürsten, Prinzen und die durch die Täuschung der Medien verbreite Idee des Fortbestehens feudaler Strukturen in Deutschland hat bei anderen Demokratiefeinden wie Nazis und Reichsbürgern die Vorstellung wecken können, dass eine Alternative zum bestehenden Rechtsstaat leicht zu installieren sei. Nur die jahrzehntelange mediale Erhöhung angeblich adeliger Familien, deren Privileg auch darin besteht, sich bis heute von dem Grundbesitz ernähren zu können, den ihre Vorfahren durch systematische Unterdrückung des Volkes zusammengerafft haben, konnte dazu führen, dass ein Antidemokrat Deutschland regieren sollte. Es ist daher an der Zeit, den noch 2020 von der SPD abgelehnten Juso-Antrag zur Änderung des deutschen Namensrechts ins Parlament zu tragen und dem Adelsspuk ein Ende zu bereiten: "Zukünftig muss es untersagt sein, als Namensbestandteile geführte Titulierungen und Prädikate an die nächste Generation weiterzugeben. Alle Titulierungen und Prädikate im Namen sind endgültig abzuschaffen."

Mittwoch, 7. Dezember 2022

Putsch der Reichsbürger in Deutschland


Als ich heute morgen meine Lieblingszeitung las, habe ich mich ganz doll erschrocken und meine Gebeine schon im Bückeburger Folterknast vermodern sehen. Da stand doch tatsächlich als Schlagzeile in der BILD: "REICHSBÜRGER SOLLEN PUTSCH IN DEUTSCHLAND GEPLANT HABEN Dieser Prinz sollte das neue Staatsoberhaupt werden". Mir fiel sofort ein Zitat aus einem SPIEGEL-Artikel des Jahres 1999 mit dem Titel "Aristokratischer Feinsinn" ein, das da lautet: "Es wird nichts unversucht gelassen, um die Exklusivität ehemaliger Adelsprädikate zu erhalten, auszubauen und zu steigern. Rücksichtslos werden dabei verfassungsrechtliche Grundsätze übergangen. Nicht ohne Hintergedanken. Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein." Mit Schweißperlen auf der Stirn und fiebriger Hast klickte ich auf den Artikel und konnte nach kurzer Recherche beruhigt in den Sessel zurücksinken. Denn nicht mein Lieblingsprinz, der immer so gerne Fürst sein will, wollte sich den Reichsapfel in unserer schönen Republik unter den Nagel reißen, sondern irgendein anderes armes Fürstchen aus Hessen.

Irgendwie hätte so ein Putsch in Deutschland auch nicht zu Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe gepasst, der ein ganz großer FDP-Fan ist, gerne auf Promi-Events rumtingelt und sich neulich sogar von seiner Inselfestung Wilhelmstein eine kleine Kanone hat klauen lassen. Eine Miniaturkanone, die nach den Worten des Inselherrschers einen unersetzlichen historischen und enormen ideellen Wert darstellt. So enorm, dass der Beklaute ganze 2.000 Euro Rückgabeprämie ausgelobt hat. Na ja, irgendwie alles nicht staatstragend, erst recht nicht revolutionär sondern eher provinziell. Wobei man fairerweise sagen muss, dass sich Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe gerne mit stolzgeschwellter Brust als Mitglied der Bundesversammlung zur Verfügung stellt, die immerhin den Bundespräsidenten wählen darf. Ein Akt der Gehorsamkeit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der jedem Reichsbürger als Todsünde erscheinen dürfte. Kurz gesagt: Der Bückeburger Schlossherr hat mit dem Reichsbürgerputsch nicht das geringste zu tun, ich darf mich weiterhin ungestraft als Feind des deutschen Pseudoadels generieren und die Presse in Deutschland fantasiert weiter von Prinzen und Adel, als hätte Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) keinerlei Bedeutung mehr.

Donnerstag, 2. April 2020

Diplom-Virologe (Dipl.-Vir.)

Nach § 132a StGB ist der Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafbar. Wer also unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt oder die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter oder die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, muss mit einer Geldstrafe oder gar einem Freiheitsentzug rechnen.

Deutsche Adelstitel sind von der Vorschrift des § 132a StGB natürlich nicht erfasst, denn bereits mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels abgeschafft und Adelsprädikate sind seitdem nur noch Teil des Nachnamens. Deshalb ist es strafrechtlich völlig unbedenklich, wenn sich jemand Fürstin von Thurn und Taxis, Fürst zu Schaumburg-Lippe oder Graf von Hoya nennt, denn Fürstinnen, Fürsten und Grafen sowie andere Adelsbezeichnungen gibt es wegen der Abschaffung des Adels in Deutschland schon lange nicht mehr und wer möchte, darf sich natürlich einen adeligen Fantasienamen zulegen, ohne sich strafbar zu machen.   

Ganz anders sieht das für Hochstapler aus, die sich nicht nur ungestraft in der Märchenwelt von Prinzen und Grafen tummeln möchten, sondern die Führung akademischer Titel im Auge haben. Anders als die Spaßbezeichnung "Fürst" kann nämlich die Verwendung der Abkürzung "Dr." oder "Dipl." mit Zusatz vor dem Namen als ein Hinweis auf die Berechtigung zum Tragen eines bestehenden akademischen Grades verstanden werden.

Allerdings erfüllt nicht jede unbefugte Inanspruchnahme eines Titels oder einer Berufsbezeichnung den Tatbestand des § 132a StGB. Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird. Geschützt wird nämlich die Allgemeinheit davor, dass einzelne im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnte, die für sie oder andere schädlich sein können. Der Schutzzweck der Vorschrift erfasst also nicht schon den rein äußerlichen Missbrauch, durch den sich der Täter einen falschen Schein gibt. Zwar kann durch die Vorspiegelung eines akademischen Grades der Eindruck größerer Sachkunde, höherer Bonität oder allgemein höherer Seriosität erweckt, werden, allerdings muss mindestens der Zweck, dadurch eine erhöhte Stellung des Verwenders vorzutäuschen, gegeben sein.

Wer daher die aktuell im Internet kursierende Urkunde über die bestandene Diplom-Prüfung mit dem verliehenen akademischen Grad Dipl.-Vir. als Diplom-Virologe nutzt, dürfte sich angesichts des Inhalts genau dieser Urkunde nicht strafbar machen, da es den akademischen Grad Dipl.-Vir. in Deutschland nicht gibt und der Inhalt der Urkunde klar ersehen lässt, dass keine besondere Sachkunde vorgetäuscht werden soll, sondern ganz im Gegenteil nur ein ironischer Hinweis auf den durch die Corona-Krise ausgelösten Virologen-Hype erfolgt.

Donnerstag, 23. Februar 2017

Facebook: Landgericht Hamburg stoppt erneut Pariser Hassgruppenführer

Wieder einmal musste das Landgericht Hamburg dem in Frankreich lebenden Anführer einer deutschsprachigen Hassgruppe verbieten, einen in Deutschland lebenden Hauschef einer französischen Familie mit adliger Herkunft auf Facebook mit Hasstiraden zu beleidigen. Mit dem Urteil vom 12.01.2017 zum Az.: 324 O 713/16 bestätigte das Landgericht Hamburg auch seine Rechtsprechung im Hinblick auf die Zuständigkeit für aus dem Ausland begangene Rechtsverletzungen auf Facebook, die sich an ein deutsches Publikum wenden.

Schon mit Beschluss vom 03.01.2013 zum Az.: 324 O 701/12 wurde die aus Frankreich heraus organisierte Hetze durch das Landgericht Hamburg unterbunden, als ein in Deutschland lebender Bundesbürger, der dem ehemaligen deutschen Adel zuzurechnen ist, auf Facebook mit dem vergleichsweise harmlosen Schimpfwort "Vollidiot" belegt wurde. Als ein Sammelbecken unterbeschäftigter Zeitgenossen fungiert dabei die aus Frankreich heraus gesteuerte Hassgruppe "Fakebook of False Nobility and other Fantasy People and Organizations" als virtuelle Zuflucht einer Scheinelite, die der tristen Einöde ihres Alltagslebens zu entfliehen versucht, indem sie digital auf Andersdenkende einschlägt.

Doch nicht nur Facebook ist ein beliebter Tummelplatz für Ewiggestrige und ihre Leibeigenen, wie sich der weitgehend unbekannten Website fake-gotha.eu entnehmen lässt. Die rechtswidrige Diffamierung und Herabsetzung Dritter in solch virtuellen Gruppen dient dabei regelmäßig nur der eigenen Aufwertung, um aktiv gegen eine Bedeutungslosigkeit anzukämpfen, die man aus eigener Sicht nicht verdient hat. Der verhallende Ruf nach gesellschaftlicher Anerkennung reicht schlicht nicht mehr aus, so dass mit der Abwertung von Dritten, denen man sich überlegen glaubt, wenigstens teilweise die Kompensation schmerzlich gefühlter Nichtbeachtung erreicht werden soll.

Allein die zeitintensive Beschäftigung mit der selbst gebastelten Wahnwelt zeigt, dass dieser Glaube gerade nicht aus der selbst gewählten Sackgasse zu höheren Weihen führt, sondern das Verharren in der Vergangenheit lediglich zementiert. Wie bei Querulanten üblich, werden unbequeme Gerichtsurteile natürlich nicht akzeptiert sondern stets als rechtswidrig deklariert. Ehrensache, dass die angeblich überlegene Position vor Gericht gar nicht erst verteidigt wird, weil man sich insgeheim längst eingestanden hat, auf verlorenem Posten mit dem Säbel zu rasseln.

Montag, 21. Dezember 2015

Anwalt und Notarverzeichnis

Wie ja sicherlich alle Leser wissen, wurden im Jahre 1919, also nach Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919, die Privilegien des Adels abgeschafft und nach Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung, der gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG als einfaches Bundesrecht fortgilt, sind Adelsprädikate Bestandteil des Nachnamens geworden.

Diese Rechtslage scheint ausgerechnet im von der Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH aus Köln herausgegebenen Anwalt- und Notarverzeichnis mit ca. 135.000 eingetragenen Berufsträgern und damit dem größten deutschen Verzeichnis seiner Art, verkannt worden zu sein, denn in der Datenverwaltung des Verzeichnisses findet sich eine gesonderte Rubrik "Adel*:" mit folgenden Auswahlmöglichkeiten:

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Wenn nun Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung als deutsches Bundesrecht fortgilt, wonach Adelsbezeichnungen nur als Teil des Namens gelten, sollte in einem Verzeichnis für Rechtsdienstleister keine gesonderte Rubrik "Adel" geführt werden. Denn ihren Nachnamen dürften auch Kollegen mit mehreren Namensbestandteilen durchaus noch selber schreiben können.

Dienstag, 9. Juni 2015

Schnauze voll vom "Adel"?

Die meisten Leser werden abwinken und der Meinung sein, dass ihnen der Adelszauber in den Medien gleichgültig ist, weil das Ganze ohnehin belanglos sei, denn wer liest schon BUNTE, BILD oder DAS NEUE BLATT? Kann sein, sicher gibt es auch wichtigere Themen. Aber seit ich mich beruflich mit einem Bückeburger Bürger befassen muss, der sich der restlichen Welt permanent als „Fürst“ verkaufen möchte und mit seiner diesbezüglichen Kampagne durchaus erfolgreich ist, habe ich einen Blick hinter die Kulissen geworfen und festgestellt, dass es nicht um bloße Eitelkeit geht, sondern um handfeste Vorteile. Seit sich das Landgericht Bückeburg weigerte, im Rubrum den bürgerlichen Namen „seiner Durchlaucht“ zu verwenden und trotz eindeutiger Auskunft des Standesamtes auf dem Adelsprädikat „Fürst“ beharrte, weiß ich, dass ein neutrales Urteil gegen den „Hauschef“ in Bückeburg nicht zu erwarten ist und die Schaumburg-Lipper Adelskampagne in Niedersachsen längst metastasiert. Erst gestern machte mich eine Mandantin auf eine Nachricht beim NDR unter dem Titel „Meyer fordert höhere EU-Mittel für Kleinbauern“ aufmerksam, in dem auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Titel „Fürst“ - diesmal in der kuriosen Variante „Fürst Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe“ - verliehen wurde.

Ich erinnere mich noch an einen Fernsehbeitrag in „DAS!“ vom November 2013, in welchem „Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe“ Gast gewesen war und die im Interview insoweit intellektuell überforderte Moderatorin Inka Schneider den Gast aus dem Schloss der 250 Zimmer mit den ehrfürchtig glänzenden Augen eines Schulmädchens fragte: „Prinz Harry, kennen sie sich, kennt man sich so in Adelskreisen?“ Och Inka, Du kleines Dummerchen, natürlich nicht. Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe ist doch gar nicht adelig und sein Gefasel vom Auftrag, das Schaumburger Land nach außen zu vertreten, kann man doch nicht ernst nehmen.

Allerdings geht nicht nur der NDR „seiner hochfürstlichen Durchlaucht“ andauernd auf den Leim, sondern auch RTL oder SAT1 und die gedruckte Presse. Und längst nicht nur dem Bückeburger, denn das Land ist voll von Ewiggestrigen, denen von unfähigen Journalisten der hochwohlgeborene Pöter gepudert wird. Lange Rede kurzer Sinn: Wer nun von der Dummheit der freien Presse die Schnauze voll hat oder des Huldigens feudaler Strukturen überdrüssig ist, kann dem deutschen Presserat ab jetzt mit einem gegen das Adelsgewinsel der bundesdeutschen Presse gerichteten Beschwerdeformular (Muster) auf das mangelnde Demokratieverständnis der Medienlandschaft hinweisen und vielleicht so das Bewusstsein in den Redaktionen dafür schärfen, was korrekte Berichterstattung getreu der Maßstäbe des Pressekodex im Hinblick auf den in Deutschland längst abgeschafften Adel bedeutet.

Montag, 5. Januar 2015

Sexprinz

Er lebte wohl auf einem Schloss
mit vielen Giebeln und auch Zinnen
ein kleiner Prinz auf dessen Schoß
ein Mädchen ließ die Zeit verrinnen

Man sagt sie musst' noch jung an Jahren
und doch beim Sex schon recht erfahren
mit aufgesetzten Unschuldsminen
vieleicht auch mal dem Prinzen dienen

Und ob's dem Mädchen wurd' zur Qual
man weiss es nicht doch war's egal
denn schon seit frühen Kindertagen
mussten sich Prinzchens Frauen plagen

Als kleiner Bruder weggeduckt
und oft von oben angespuckt
Der fesche Kronprinz immer edel
und ohne grossen Wasserschädel

Obwohl der Thron in weiter Ferne
sah man auf Parties ihn ganz gerne
Und wie's so ist beim Promisaufen
ist man gewohnt die Frau'n zu kaufen

Als eines schönen Tages dann
ein Sexspielzeug geht zu Gericht
hört auf der Strasse jedermann
das Promiprinzchen war es nicht  

Das hohe Haus lässt dementieren
was Zeitungen längst kolportieren
Ein wahrer Prinz als Gauchotöter
verschmäht die Lust auf Mädchenpöter

Im Krieg gereift zum Edelmann
an der Gechichte sei nichts dran
Man distanziert sich zwar um Längen
und doch bleibt immer etwas hängen

Am Ende scheint die Wahrheit offen
doch Adels Glanz der bleibt getroffen
Beim Volke nährt sich der Verdacht
Das Prinzchen das hat mitgemacht

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Weihnachtsgedicht

Wenn es Weihnacht wird im Land
dann gehn die Menschen Hand in Hand
und erzählen sich Geschichten
wovon schon Großeltern berichten

Das Weihnachtsfest zu Adelszeiten
konnt' Furcht und Schrecken gar verbreiten
denn Adels imbezille Brut
tat Untertanen selten gut

Da gibt's die Mär von bösen Fürsten
die gerne Bürgertöchter bürsten
Sie reiten spät durch Sturm und Wind
am Hof die Fürstin hockt mit Kind

Ein Fürst nimmt nur die schönsten Maiden
um sie zum Festtag zu entkleiden
Er unterwirft sie seinem Willen
um seine Lust brutal zu stillen

Ans schmucke Haus der braven Leute
klopft nachts der Fürsten wilde Meute
Es quiekt die Sau es schreit das Bübchen
mit Macht geht's rein ins Hinterstübchen

Die Bürgertöchter müssen büßen
und noch zum Abschied lächelnd grüßen
Wenn sie danach nicht furchtsam schweigen
und ehrfürchtig ihr Haupt verneigen
ergeht es ihnen wahrhaft schlecht
denn Fürsten sind gern ungerecht

Und wer erkennt der Herrscher Treiben
der läßt das Reden besser bleiben
Denn mit den fürstlichen Gerichten
da läßt sich Haus und Hof vernichten

Heut' sind das alles nur noch Märchen
denn Adel krümmt niemandens Härchen
und was es früher wirklich gab
nahmen die Fürsten mit ins Grab

Das Weihnachtsfest in unsrer Zeit
zeugt nun von Freud' und nicht von Leid
Der Adel ist nur noch Geschichte
taugt bloß zur Weihnacht für Gedichte
Es herrscht nicht mehr der rohe Trieb
denn alle Menschen ham' sich lieb

Montag, 5. Mai 2014

Europakrise: Französischer Herzog pfändet deutschen Fürsten

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem französischen Adelsgeschlecht Montfort-l’Amaury und dem deutschen Fürstenhaus Schaumburg-Lippe eskaliert. Anstatt seine kampferprobten Reitertruppen zu schicken, entsandte Alfred Bocker Comte de Montfort-l’Amaury Duc de Bretagne nunmehr lediglich einen Gerichtsvollzieher mit der Aufgabe, die Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben*.

Mit Bedauern betrachtet das Oberhaupt des Hauses Montfort-l’Amaury, dass die Spannungen in einem krisengeschüttelten Europa nun auch auf das deutsch-französische Verhältnis übergegriffen haben: "Ich hatte mir wirklich gewünscht, dass Fürst Alexander seine Schulden mir gegenüber ohne großes Aufheben begleicht, aber der Werteverfall der bürgerlichen Zivilgesellschaft scheint nun auch den deutschen Adel** erfasst zu haben."

Wie hoch die Verbindlichkeiten des Hauses Schaumburg-Lippe gegenüber dem französischen Adelshaus sind, wollte der Herzog der Bretagne nicht verraten, aber er versicherte, dass durch die Pfändung die Feierlichkeiten zur Landpartie Schloss Bückeburg im kommenden Monat nicht gefährdet seien. Das deutsche Außenministerium war für eine Stellungnahme zum deutsch-französischen Adelskonflikt leider nicht erreichbar

* Nachtrag: Am 17.09.2014 wurden die restlichen Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe dem Chef des Hauses Montfort-l`Amaury durch den zuständigen Gerichtsvollzieher überwiesen.  

** Der geneigte Leser möge mir den boulevardesken und im Ergebnis bedenklichen Stil des Artikels verzeihen und sich kurz über die tatsächlichen Hintergründe in Sachen Adel hier und dort informieren.

Mittwoch, 8. Januar 2014

Anwaltsschicksal: Vom Fürsten verklagt

Aus der Ferne der Gegenwart betrachtet kann man das autoritäre Treiben der Tyrannen vergangener Zeiten gelassen und durchaus interessiert betrachten. Anders sieht es aus, wenn einem plötzlich die Klage von jemandem ins Haus flattert, der sich gar heute noch als Fürst betrachtet und die auch ihm durch das bürgerliche Recht gegebenen Instrumente des demokratischen Rechtstaats nutzen möchte, um Hintergrundinformationen über seine feudale Gesinnung aus dem Internet entfernen zu lassen.

Weil bereits mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 alle Vorrechte des Adels abgeschafft wurden, scheint die Klage eines Fürsten unter dem Grundgesetz zunächst wie ein später Ruf aus der Gruft. Denn deutsche Fürsten sind längst verwest.

Allerdings wagt es auch Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe nicht, die Entfernung der vierzehn Zeitungsartikel über eine Strafanzeige wegen des Mißbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132a StGB gegen ihn aus meinem Pressearchiv unter der von ihm landläufig beanspruchten Amtsbezeichnung Fürst zu verlangen, so dass sich der Geruch des Mausoleums noch beim Lesen der Klage leicht verflüchtigt.

Der Möchtegernherrscher von Schloss Bückeburg tritt jedoch im Internet mit der durch Hoheitsakt festgesetzten Bezeichnung für das ehemalige inländische und im Ausland noch existierende öffentliche Amt Fürst auf und geht nach meinem Dafürhalten das Risiko ein, durch einen Schwall von Strafanzeigen verschüttet zu werden:


Bei dem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt des § 132a StGB kann ein strafrechtlicher Erfolg im Sinne des § 9 StGB nämlich überall dort eintreten, wo das Führen der Amtsbzeichnung seine Gefährlichkeit im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut entfalten kann. Denn überall in Deutschland könnte die Bezeichnung Fürst vom unvorgebildeten Durchschnittsbürger als echte Amtsbezeichnung verstanden werden.

Bei einem Auftreten als Fürst im Internet dürfte daher jede Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland für eine Strafanzeige zuständig sein und ob im ganzen Land auf eine fürstliche Hochstapelei mit untertäniger Milde reagiert werden würde, darf bezweifelt werden. Jedenfalls scheinen die Gerichte im Süden der Republik den Schutz der Allgemeinheit, die gegenüber den Trägern hoheitlicher Amtsbezeichnungen anders reagiert, ernst zu nehmen (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 3. März .2010, Az: 5 St RR (II) 39/10).

Zum besseren Verständnis des Lesers sei angemerkt, dass sich die Parteien dieses Rechtsstreits - ich als Anwalt des damaligen Beklagten - bereits vor über 10 Jahren um die Domain "schaumburg-lippe.de" gestritten haben und sich das Verhältnis untereinander insbesondere dadurch abgekühlt hatte, dass ich das Gericht damals darauf hinwies, dass entgegen schriftsätzlicher Behauptungen des Klägers sein Vater nicht Fürst Phillipp-Ernst zu Schaumburg-Lippe gewesen ist und er auch nicht nach Hausgesetz - welches es nicht mehr gibt - als nachrückender Fürst Chef des ebenfalls nicht mehr existierenden Hauses Schaumburg-Lippe geworden war. Offenbar ein Sakrileg.


Dass ausserdem ein Versuch des im Schloss Bückeburg zur Miete untergebrachten niedersächsischen Staatsarchivs historische Dokumente, welche das Unrecht der Führung des Namens "Fürst zu Schaumburg-Lippe" belegen, mittels Kostenforderungen aus meinem Pressearchiv zu entfernen am Ende rechtskräftig gescheitert ist, soll nur am Rande erwähnt werden.

Ob die fortlaufende Veröffentlichung der nachfolgenden vierzehn Zeitungsartikel auf meiner Website die Rechte des Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe verletzen, weil im Hinblick auf ein vor zehn Jahren eingestelltes Strafverfahren ein Berichterstattungsinteresse sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Pseudoaristokraten zurückzutreten haben, obwohl letzterer sich bis heute mit der unzutreffenden Amtsbezeichnung Fürst schmückt, wird das Landgericht Hamburg zu entscheiden haben.

Im Einzelnen möchte Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe folgende Artikel nicht länger in meinem Pressearchiv dulden:

Montag, 23. Dezember 2013

Facebook: Adel, Lügen und Video

"Her mit dem Geld oder das Handy mit brisanten Informationen wird an die Presse oder an Kriminelle verkauft." So lautet jedenfalls der Kern eines angeblichen Erpressungsversuchs gegen einen der letzten Fürsten Deutschlands*.

Es geht um ein Handy mit Videofunktion und einen Film mit einer männlichen Person mit Muttermal im Intimbereich. Der Angriff auf die Ehre des blaublütigen Schloßherren soll durch Neonazis organisiert worden sein. Als ob diese illustre Kombination polarisierender Gegenspieler noch nicht ausgereicht hätte, wirft der deutsche Fürst auch einem französischen Grafen vor, sich an der Erpressung beteiligt zu haben. Gibt es eine kriminelle Allianz deutscher Nationalisten mit französischer Noblesse zu Lasten bundesdeutschen Adels?

Internationale Verwicklungen, die jetzt den Sprung in die deutsche Rechtswirklichkeit geschafft haben, sorgen für Spannung. Während der Fürst beteuert, nicht erpressbar zu sein, weil er nicht auf dem Handyvideo abgebildet sei, setzt sich der Comte erfolgreich gegen den Fürsten zur Wehr, weil er sich an keiner Erpressung beteiligt habe.

Mit Beschluss vom 25.11.2013 zum Az.: 324 O 612/13 verbot das Landgericht Hamburg dem Fürsten nämlich durch eine einstweilige Verfügung, zu verbreiten, der französische Graf habe sich an der Erpressung über eine Viertelmillion Euro mit der Drohung, ein Handy mit angeblich kompromittierenden Informationen an die Presse oder Kriminelle zu verkaufen, beteiligt. Diese Behauptung hatte der Chef des deutschen Adelsgeschlechts über Facebook verbreitet und sogar Strafantrag gestellt. Der europäische Adel duelliert sich heutzutage auf Facebook, Frankreich führt.

*Der geneigte Leser möge mir den boulevardesken und im Ergebnis bedenklichen Stil des Artikels verzeihen und sich kurz über die tatsächlichen Hintergründe in Sachen Adel hier und dort informieren.

Mittwoch, 9. Januar 2013

Mangelndes Selbstwertgefühl? Facebook-Hass-Gruppe!

Gelangweilt vom biederen Dasein als braver Bürger? Unzufrieden mit den bösen Politikern und zu verklemmt, um sich auf Partnerbörsen oder Seitensprungportalen auszutoben?

Eine ideale Freizeitbeschäftigung scheint da die Teilnahme an einer Hass-Gruppe auf Facebook zu sein. Sogenannte "hate groups" haben längst Tradition und lassen sich auf Facebook mit wenigen Mausklicks kostenfrei und anonym erstellen.

Für einen Spießbürger ist es allerdings nicht ganz einfach, ein ausreichend konformes Motto zu finden, dass den implementierten Drang zum Gehorsam mit dem Freiraum verbindet, beifallsheischende Hasstiraden ablassen zu können. Antisemitische Hass-Gruppen sind ungehörig ungesetzlich und antimuslimische Hass-Propaganda ein abgegriffenes Nudelholz für Unterschichten.

Eine tolle Spielwiese für den aufrechten Deutschen ist dagegen eine Hass-Gruppe von Adelsfreunden, in der er sich als strammer Traditionalist stolz positionieren kann. Offenbar liegt für den verunsicherten Bundesbürger in Zeiten allgemein beklagten Werteverfalls nichts näher, als sich durch Profilierung in einer Hassgruppe jener auch auf Facebook nach sozialer Exklusivität strampelnden Gemeinschaft bei ihrem Versuch, anderen einen gesellschaftlichen Vorrang vorzugaukeln, welcher spätestens mit der Aufhebung der Standesvorrechte und der Auflösung der Hausvermögen des Adels erloschen war, anzudienen.

Das Internet scheint mittlerweile ein beliebter Tummelplatz für Ewiggestrige und ihre Leibeigenen zu sein, was man nicht nur an der Entwicklung auf Facebook erkennen kann, sondern sich auch auf anderen Websites wie etwa fake-gotha.eu widerspiegelt. Wie die rechtswidrige Diffamierung und Herabsetzung Dritter in solch virtuellen Versammlungen allerdings deutlich zeigt, ist die emsige Schreiberei bestenfalls eine Gruppentherapie von Durchschnittsbürgern zur Bekämpfung von Minderwertigkeitsgefühlen angesichts unüberwindbarer Bedeutungslosigkeit in der physischen Welt und der verzweifelte Schrei nach gesellschaftlicher Anerkennung mittels schlichter Ausgrenzung von Personen, denen man sich überlegen glaubt. Schon die Wortwahl des derartig organisierten Pöbels entlarvt ihren Glauben jedoch als armselige Fehleinschätzung.

Donnerstag, 15. März 2012

Die Wiedereinführung der Monarchie


Ein Hauch von Unterwürfigkeit und Dummheit durchweht die bundesdeutsche Medienwelt, wenn diese im Zusammenhang mit der Schnäppchenjägermentalität des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff die Meldung verbreitet, ein Herr Philip Kiril Prinz von Preußen plädiere für die Wiedereinführung der Monarchie.

Es ist weniger die Nachricht als solche und nicht einmal die verfassungsfeindliche Grundhaltung des Herrn Prinz von Preußen, die allenfalls ärgerlich ist, sondern die dauerhafte Ignoranz halbgebildeter Schreiberlinge gegenüber unserer Verfassung angesichts der ihnen von dieser gewährten Pressefreiheit. Man kann sich als Journalist auf verschiedene Arten und Weisen den durch das Grundgesetz gewährten Freiheiten für würdig erweisen, aber mit Sicherheit nicht dadurch, dass man der in der Regel durch einseitige Kreuzung genetisch belasteten Filialgeneration des vor knapp hundert Jahren abgeschafften Adelsstandes das Privileg tatsächlich nicht mehr bestehender Adelsprädikate zuerkennt.

Ein kurzer Vergleich von Redewendungen in den aktuellen Artikeln von SPIEGEL: "Preußen-Prinz fordert Rückkehr zur Monarchie", FOCUS: "... meint Prinz Philip Kiril von Preußen", BILD: "Prinz Philip Kiril von Preußen" und WELT: "Prinz Philip Kiril von Preußen (empfiehlt) die Wiedereinführung der Monarchie in Deutschland" anläßlich der jüngsten Sympathiebekundung für die Diktatur des Blutes offenbart die synchrone Armseligkeit der Autoren. Nicht einer scheint zu erkennen, dass das ehemalige Adelsprädikat "Prinz" nur noch Teil des bürgerlichen Nachnamens ist. Reihum wird das Adelsprädikat dem Vornamen vorangestellt und die Leitbildfunktion einer freien Presse der Dummheit ihrer Vertreter geopfert.

Kein Journalist kennt den rechtlichen Hintergrund für die Klarstellung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, geäußert im Beschluss - 1 BvR 2248/01 - vom 22. März 2004:

"Mit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (RGBl S. 1383) und der Verfassung Preußens vom 30. November 1920 (Preußische Gesetzsammlung, S. 543) wurde jeweils die republikanische Staatsform eingeführt. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 wurde aufgehoben (Art. 178 Abs. 1 WRV). Art. 81 Abs. 1 der preußischen Verfassung hob die Verfassung vom 31. Januar 1850 auf. Damit wurden gleichzeitig die Hausgesetze des ehemals regierenden Kaiser- und Königshauses in staatsrechtlicher Hinsicht gegenstandslos. Seit dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes steht der Wiedereinführung der Monarchie Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG entgegen."

Unsere österreichischen Nachbarn haben der Bildungsschwäche kommender Generationen im Zusammenhang mit der Abschaffung des Adelsstandes vorgebeugt und die Verwendung sämtlicher Hinweise auf Adelsprivilegien als Bestandteile bürgerlicher Nachnamen untersagt. Nach § 2 seiner Vollzugsanweisung schlägt das österreichische "Gesetz über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden" deshalb auch voll auf das Namensrecht durch:

Für alle österreichischen Staatsbürger gibt es kein Recht zur Führung des Adelszeichens „von“, kein Recht zur Führung von Prädikaten, zu welchen neben den zugestandenen die Familien unterscheidenden Adelsprädikaten im engeren Sinne auch das Ehrenwort Edler sowie die Prädikate Erlaucht, Durchlaucht und Hoheit gezählt wurden; kein Recht zur Führung hergebrachter Wappennamen und adeliger Beinamen, kein Recht zur Führung der adeligen Standesbezeichnungen, wie z.B. Ritter, Freiherr, Graf und Fürst, dann des Würdetitels Herzog sowie anderer einschlägiger in- und ausländischer Standesbezeichnungen; kein Recht zur Führung von Familienwappen, insbesondere auch der „fälschlich ‚bürgerlich‘“ genannten Wappen, sowie kein Recht zur Führung gewisser ausländischer Titel, wie Conte, Conta Palatino, Marchese, Marchio Romanus, Comes Romanus oder Baro Romanus.

Zu einer derartigen Säuberung auch des Namensrechts konnte sich der deutsche Gesetzgeber nicht durchringen, so dass auch heute noch der längst abgeschaffte Adel mit der Hilfe unfähiger Journalisten beständig durch die Presselandschaft geistert.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Wiederbelebung des "deutschen Adels" in Wikipedia - Online-Enzyklopädie als Speerspitze gegen die Verfassung?

Ein entlarvendes Zitat aus einem sehr zu empfehlenden SPIEGEL-Artikel aus dem Jahre 1999 mit dem Titel "Aristokratischer Feinsinn" habe ich noch im Hinterkopf: "Es wird nichts unversucht gelassen, um die Exklusivität ehemaliger Adelsprädikate zu erhalten, auszubauen und zu steigern. Rücksichtslos werden dabei verfassungsrechtliche Grundsätze übergangen. Nicht ohne Hintergedanken. Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein."

Die Presse, von der Bunten über den Spiegel bis hin zur Faz, Welt oder Bild, machen bis heute brav mit. Entweder aus Dummheit oder um das niedere Bedürfnis ihrer Leser nach Glamour zu befriedigen. Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis wird in der Presse fast ausnahmslos als Fürstin Gloria von Thurn und Taxis bezeichnet, Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe regiert fast durchgängig als Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe und Ernst August Prinz von Hannover geistert nahezu ohne Widerspruch als Prinz Ernst August durch die Medienlandschaft.

Niemand interessiert sich für die deutlichen Worte der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, geäußert im Beschluss - 1 BvR 2248/01 - vom 22. März 2004: "Mit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (RGBl S. 1383) und der Verfassung Preußens vom 30. November 1920 (Preußische Gesetzsammlung, S. 543) wurde jeweils die republikanische Staatsform eingeführt. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 wurde aufgehoben (Art. 178 Abs. 1 WRV). Art. 81 Abs. 1 der preußischen Verfassung hob die Verfassung vom 31. Januar 1850 auf. Damit wurden gleichzeitig die Hausgesetze des ehemals regierenden Kaiser- und Königshauses in staatsrechtlicher Hinsicht gegenstandslos. Seit dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes steht der Wiedereinführung der Monarchie Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG entgegen."

Nach Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung waren öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile einer Geburt oder des Standes aufzuheben. In Ausführung dieser verfassungsmäßigen Anweisung ist unter dem 30. April 1928 u.a. das schaumburg-lippische Gesetz über die Aufhebung des Standesvorrechts des Adels und die Auflösung des Hausvermögens erlassen worden, welches im wesentlichen mit dem preussischen Adelsgesetz vom 23. Juni 1920 übereinstimmte.

In Kürze: Deutschen Hochadel gibt es nicht mehr. Deutschen Adel gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Staatsbürger. Es gilt das Grundgesetz und bürgerliches Recht. Ehemalige Adelsprädikate sind nur noch Bestandteile des bürgerlichen Nachnamens.

Dennoch: "Bei der Prüfung von Problemen mit adelsrechtlichen Fragestellungen stellen Adelsverbände den Behörden und Gerichten kostenlos Gutachter zur Verfügung - offenbar so überzeugend, dass selbst viele Richter und Standesbeamte vergessen, dass es den Adel nicht mehr gibt." (Aristokratischer Feinsinn, SPIEGEL-online, 10. Mai 1999).

Der Kampf des Pseudoadels um seinen illegalen Fortbestand hat sich nun offenbar schwerpunktmäßig auf das Internet - insbesondere auf Wikipedia - verlagert. Ein wackerer Streiter um die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der Online-Enzyklopädie resigniert dann auch im Rahmen einer internen Diskussion um die Darstellung des Pseudoadels auf Wikipedia:

"Ich sehe diese Diskussion eben erst und bin erschüttert ob der Hartnäckigkeit, mit der hier wider besseres Wissen Informationen verfälscht werden. Ich habe es ebenfalls aufgegeben, gegen die aberwitzige Wiederbelebung eines "deutschen Adels" in Wikipedia vorzugehen, es hat keinen Sinn und wäre angesichts von mittlerweile abertausenden fehlerhaften Artikeln aus dem Dunstkreis des angeblichen deutschen Adels eine unstemmbare Sisyphusarbeit. So ist dann eben ein weiterer Bereich von Wikipedia in den qualitativen Niederungen des Hören-Sagens angekommen. Schade drum."


Wegen der Veröffentlichung historischer Dokumente im Streit um die Domain "schaumburg-lippe.de" auf meiner Website unter der Rubrik "Presse", bekam ich seinerzeit Post vom Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Bückeburg. Ohne jemals das Staatsarchiv genutzt oder von dort Dokumente bezogen zu haben, sollte ich für die halbjährliche Veröffentlichung von sechs Dokumenten - angeblich aus dem Bestand des Staatsarchivs - EUR 900,- bezahlen.

Nun muss man wissen, dass das Staatsarchiv Bückeburg als Untermieter im Schloss Bückeburg zu finden war, die streitgegenständlichen Dokumente angeblich von dort stammten und der "Schlossherr" vermutlich wenig angetan war, Dokumente aus dem Jahre 1938 im Internet veröffentlicht zu sehen, welche zu folgender Schlussfolgerung kamen:

"Damit steht fest, dass der Name "Fürst zu Schaumburg-Lippe" erloschen ist und das auch in Zukunft niemals mehr eine Person zur Führung dieses Namens berechtigt sein wird. Trotzdem fährt das Haus fort, sich als "Fürstliches Haus Schaumburg-Lippe" und seine Einrichtungen als "Fürstliche" zu bezeichnen."
Schon ein zartes Stöbern im Internet, etwa unter der Domain "schloss-bueckeburg.de", offenbart, dass sich an der vor über 70 Jahren bemängelten Grundhaltung gewisser gesellschaftlicher Kreise bis heute wenig geändert hat.

Und wer unter "Wikipedia" in die Tiefe geht, wird dort feststellen müssen, dass der "Adel" trotz seiner unzweifelhaften Abschaffung schon seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung noch im Jahre 2010 mit Erfolg sein Fortbestehen feiert.

Übrigens war sich das Amtsgericht Hannover seinerzeit nicht zu schade, die Kostenkeule gegen die Veröffentlichung der ungeliebten Korrespondenz aus den 30er Jahren in Form eines Urteils zu schwingen und mich zum Schadensersatz in voller Höhe zu verurteilen.

Dass der gesamte historische Schrifwechsel bis heute noch einsehbar ist (1, 2, 3, 4, 5, 6) haben wir der Courage der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hannover zu verdanken, deren Berufungsurteil zu meinen Gunsten den verlorenen Glauben in die Unabhängkeit der Justiz wieder gestärkt hat. Eine anschließend noch angestrengte Gehörsrüge durch die Niedersächsische Staatskanzlei war letztlich auch erfolglos. Zurück bleibt jedenfalls das Gefühl, dass man den Pseudoadel und dessen weitreichenden Einfluss nicht unterschätzen sollte.

Die jüngste Aufgabe tapferer Wikipedianer in einem ungleichen Kampf erinnerte mich nunmehr an meine eigenen Erfahrungen und dem geneigten wie juristisch geschultem Leser sei empfohlen, den erfolgreichen Feldzug der Ewiggestrigen im Kampf um den Erhalt ihrer verlorengeglaubten Privilegien in der Tagespresse wissend und aufmerksam zu verfolgen.