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Donnerstag, 17. Januar 2013

Die Vorhaut in Deutschland

Der Jud' entfernt sie weil's ihn bindet
die Mama weil sie's schöner findet
Der Christ wehrt so der Onanie
der Moslem ist gern ohne sie
Der Säugling schreit, der Junge weint
wir ham's doch alle gut gemeint
Ein junger Mann kann ohne länger
im Alter wird's dann eher ein Hänger
Berufspolitiker im Lande
sehen das Rückgrat längst als Schande
Das deutsche Parlament kann's leiden
und läßt nun alle munter schneiden
Ob religiös oder verklemmt
geschnippelt wird jetzt ungehemmt

Dienstag, 11. Dezember 2012

12.12.2012 - Penisverstümmelung wird Elternrecht

Heute wird das deutsche Parlament nach einer abschließenden Beratung zweier Gesetzentwürfe zur Beschneidung männlicher Kinder darüber abstimmen, ob nach einem Entwurf der Bundesregierung im Recht der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch eingefügt werden soll, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes zuzustimmen oder ob ein von 66 Abgeordneten von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf, der wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs die Einwilligung des einsichts- und urteilsfähigen Sohnes, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, zur Bedingung für eine nicht erforderliche Beschneidung macht, angenommen wird.

Die Straffreiheit religiös motivierter Genitalverstümmelung bei männlichen Kindern ist ein klar formuliertes Ziel des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, aber er geht eindeutig darüber hinaus. Auch aus anderen Motiven dürfen Eltern den erogensten Teil des Penis, die Vorhaut, entfernen lassen. Dazu ein erhellendes Versatzstück aus einer Internet-Diskussionsgruppe bei Yahoo:

In Mein_Kind_beschneiden@yahoogroups.com, "martina"...> wrote:
> Ich habe ein 12 Jahre alten Sohn. Er onaniert fast täglich im
> Bett oder unter der Dusche. Kann eine stramme
> Beschneidung das onanieren verhindern?

Hallo Martina,
Beschneidung an sich kann die Masturbation nicht verhindern sondern nur erschweren. Dazu muss die Beschneidung low und tight ausgeführt werden, d.h., das innere Vorhautblatt muss vollständig entfernt werden. Die Haut am Schaft muss straff gespannt sein nach der Beschneidung. Auch das Vorhautbändchen (Frenulum) muss vollständig entfernt werden. Die einzige reizbare Stelle bleibt dann die Eichel. Weil die Eichel jetzt immer frei liegt, verhornt die Haut mit der Zeit, sodass die Eichel unempfindlicher wird. Trockenes Reiben ist dann kein Vergnügen mehr und führt zum Wundreiben der Eichel. Lustvolles onanieren ist dann nur noch mit Gleitmittel möglich. Ich bin selber 1967 im Alter von 15 Jahren so beschnitten worden, um die Masturbation zu verhindern. Die Masturbation braucht also dann mehr Zeit und Vorbereitung und die Wahrscheinlichkeit, dass man erwischt wird, ist größer. Will man einen Jungen wirksam an der Masturbation hindern, bedarf es einer möglichst lückenlosen Überwachung. Ich finde aber, dass eine gelegentliche Erleichterung, vielleicht so alle 1-2 Wochen, für einen Jungen möglich sein sollte. Tägliches onanieren finde ich allerdings nicht gut.
Gruss
Helmut

Hallo Helmut!
Mein Sohn ist 13, die Tochter 10 Jahre alt. Ich habe meinen Sohn mit 10 Jahren high&tight beschneiden lassen, unter anderem auch, um das onanieren in der Pubertät nicht ausufern zu lassen. Ich meine, das erreicht man besser mit einer hohen Beschneidung. Wichtig ist aber, daß die Beschneidung straff ausgeführt wird. Das Bändchen wurde dabei auch entfernt. Sein Glied sieht jetzt auch immer frisch und sauber aus. Eine "lückenlose Überwachung" halte ich für übertrieben. Ich bin schon froh, wenn er nicht jeden Tag an sich herumspielt.
Sabine

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Beschneidung: Das Blutabsaugen mit dem Mund

Mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung zur rechtlichen Einordnung von Beschneidungen rückt das Thema der Zulässigkeit einer Zirkumzission wieder mehr ins öffentliche Bewußtsein.

Nach dem Entwurf des Justizministeriums sollen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen den Eingriff vornehmen dürfen, wenn diese dafür besonders ausgebildet und einem Arzt vergleichbar befähigt seien. Nach jüdischer Sitte wird die Beschneidung traditionell durch einen dafür ausgebildeten Mohel vollzogen. Jedenfalls ist die „oral suction“ - das Absaugen von Säuglingsblut nach der Beschneidung mit dem Mund durch den Mohel - bei den ultraorthodoxen Juden und einigen orthodoxen jüdischen Gemeinden in den Vereinigten Staaten fester Bestandteil des Beschneidungsrituals, welches die Stadt New York im Interesse der Volksgesundheit nun einschränken möchte.

Eine Beschreibung dieses Brauchs liest sich in einem Artikel in der FAZ wie folgt: „Unmittelbar nach der Entfernung der Vorhaut mit einem Skalpell nimmt er einen Schluck Rotwein in den Mund, beugt sich über den frisch beschnittenen Penis, saugt für einen kurzen Augenblick das aus der Schnittstelle austretende Blut ein und lässt den mit einem Tröpfchen Babyblut vermischten Rotwein aus seinem Mund auf die Wunde fließen.“

Ich schreibe ausnahmsweise mal nicht auf, was mir dazu alles einfällt. Dafür hier die offizielle Stellungnahme der Stadt New York:

NEW YORK CITY DEPARTMENT OF
HEALTH AND MENTAL HYGIENE

Thomas Farley, M.D., M.P.H.
Commissioner


New York City Statement on Jewish Ritual Circumcision with Direct Oral Suctioning - Metzitzah B’peh


To protect the health of infants, the New York City Department of Health and Mental Hygiene strongly advises parents and mohelim (religious circumcisers) to follow strict infection control practices whenever a male baby is circumcised. Circumcision involves cutting off skin and leaving an open wound on the penis. To protect the open wound from infection, circumcision should always be done under sterile conditions. The Department also strongly advises that metzitzah b’peh with direct oral suctioning of the circumcision wound (“direct oral suctioning”) never be performed.


Since 2004, the Department has investigated and documented a number of cases of herpes simplex virus type-1 (HSV-1) infection in male infants following ritual circumcision with direct oral suctioning. While HSV-1 in adults can cause the common cold sore, HSV-1 infection in newborns is very serious. Most of the children reported were hospitalized, some developed brain damage, and two died.

Most adults are infected with HSV-1 and have HSV-1 in their mouths and saliva from time to time but do not have any symptoms. HSV-1 infection can spread when infected saliva touches a mucous membrane or a cut or break in the skin. With direct oral suctioning, the mohel places his mouth and lips directly on the infant’s circumcision wound to draw blood away from the cut. A mohel can have HSV-1 infection without knowing it and may transmit HSV-1 to the baby even if the mohel has no symptoms.

Some religious authorities approve of suctioning blood from the site with a sterile glass tube. Others approve of the use of a sponge or a sterile gauze pad to wipe the blood away. There is no evidence that these methods, all of which avoid direct contact between the mohel’s mouth and the baby’s cut, cause HSV-1 infection in newborns.

The Department will work with health care providers, the community, and parents to prevent HSV-1 infection among newborn males undergoing ritual Jewish circumcision.

Mittwoch, 18. Juli 2012

Mutter, warum hat Du mich beschnitten?

Während sich einige Juristen in der aktuellen Diskussion um die strafrechtliche Bedeutung der Beschneidung von Jungen der in der Praxis des vorauseilenden Gehorsams geübten politischen Führung Deutschlands mit dem gewohnten Selbstverständnis staatstragender Willfährigkeit der Rechtswissenschaft mit juristischen Argumenten andienen, ohne beim Leser auch nur das Gefühl aufkommen zu lassen, sie könnten die Bedeutung der Vorhaut beim Geschlechtsakt je am eigenen Leib erfahren haben, interviewt der beschnittene Filmemacher Michael Schaap seine Mutter über deren Motive bei der Entscheidung, ihn als Kind beschneiden zu lassen und beleuchtet die Probleme der Beschneidung an Hand von Interviews mit Betroffenen und Medizinern. Auch für solche Juristen sehenswert, die Geschlechtsverkehr für lästiges Beiwerk notwendiger Reproduktion halten und einen interessanten juristischen Aufsatz stets der eigenen sexuellen Betätigung vorziehen würden.

Freitag, 13. Juli 2012

Vorhautcaust

Die Konferenz Europäischer Rabbiner betrachtet das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2012, Az.: 151 Ns 169/11, wonach die medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Kindes ein rechtswidriger Eingriff sei, als schwersten Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland seit dem Holocaust.

"Ein Verbot der Beschneidung stellt die Existenz der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland infrage", äußerte der Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner in Berlin. Auf eine erneute Anklage und anschliessende höchstrichterliche Entscheidung wollen die Rabbiner nicht warten. Auch nach dem Kölner Urteil würden die von den Synagogen bestellten Beschneider die Entfernung der Vorhaut von Knaben fortsetzen. Dieser unverhohlene Willen zum Rechtsbruch korrespondiert mit einer Äußerung des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, in einem Gespräch mit dem FOCUS: „Die Beschneidung ist für den jüdischen Glauben absolut elementar und nicht verhandelbar“.

Verhandelbar ist jedoch glücklicherweise das Grundrecht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, so dass muslimische und jüdische Gläubige darauf vertrauen dürfen, sich nur für eine Übergangsfrist strafbar zu machen. Wie der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Israel, Andreas Michaelis, in einem eilig verfassten Schreiben vom 9. Juli 2012 zum Kölner Beschneidungsurteil an Knessetpräsident Rivlin äußert, wird die Bundesregierung "das Urteil sorgfältig analysieren und mögliche Konsequenzen dieser Einzelfallentscheidung in Ruhe prüfen."

Damit ist klar ersichtlich, dass nach der parlamentarischen Sommerpause eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, damit Juden und Muslime in Deutschland in Zukunft wieder straffrei Stücke von Kinderpimmeln abschneiden dürfen.