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Mittwoch, 29. Juli 2020

Die Turboquerulantin und der Fürst

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Ralf Möbius LL.M. und Michael Fürst von Gorka Prinz Rurikovich im Amtsgericht Pinneberg
Die unendliche Bandbreite des Internets sorgte gestern für eine denkwürdige Verhandlung am Amtsgericht Pinneberg. Während es früher undenkbar gewesen wäre, dass ein Unterschichtenmädel mit einem waschechten Fürsten aneinander gerät, ist es heute gang und gäbe, dass sich das Prekariat auf Facebook oder Twitter über Vertreter des Adels echauffiert und den blaublütigen Aristokraten dann nichts anderes übrig bleibt, als die eigene Ehre mit Hilfe der bürgerlichen Gerichtsbarkeit zu retten und die Mobber vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen.

Wieder einmal war es die Turboquerulantin, die sich vom Glanz des Fürsten von Gorka Prinz Rurikovic derart geblendet fühlte, dass sie glaubte, ihren virtuellen Unrat über dem Adligen ausschütten zu müssen, um sich wenigstens für einen kurzen Moment von der bedrückenden Leere der eigenen Trostlosigkeit abzulenken. Freiheitsberaubung und sexueller Missbrauch lauteten die abstrusen Vorwürfe gegen den über jeden Verdacht erhabenen Fürsten im Internet, über deren Löschung das Amtsgericht Pinneberg entscheiden sollte.

Schon in der Güteverhandlung deutete der Vorsitzende, für eine verständige Partei unmissverständlich, an, dass sich unser Türbchen wieder einmal aufs Übelste vergaloppiert hatte und ihre rechtswidrigen Ergüsse keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte in dem von ihr nur verschwommen wahrgenommenen Prozessgeschehen hätten. Ihrem Bildungsgrad entsprechend konnte die Turboquerulantin den Ausführungen des Gerichts nur sehr begrenzt folgen und sich schließlich nicht beherrschen, im Wege einer vollkommen sinnlosen Widerklage für das angeblich erlittene Unrecht mindestens 5.000,- Euro Schmerzensgeld und zusätzlich noch einmal 5.000,- Euro Schadensersatz zu fordern.

Auch das Ergebnis dieses Prozesses, der wegen des durch die Widerklage deutlich erhöhten Streitwertes nunmehr vor dem Landgericht Itzehoe entschieden werden muss, wird keine Überraschung sein. Dass deshalb nun auch bei den Rurikiden ein Dom Pérignon geköpft werden kann, war natürlich nicht nur von Michael Fürst von Gorka Prinz Rurikovich erwartet worden, sondern sorgte auch im Herrscherhaus Boecker de Montfort l’Amaury für Genugtuung, weil sich letzteres Adelsgeschlecht erst in der vergangenen Woche mit den Gehässigkeiten der niedersächsischen Weltrekordlerin im Dauermobbing auseinandersetzten musste.

Es kann nun noch eine Weile dauern, bis auch das Landgericht Itzehoe von den unsinnigen Ausführungen unserer Lieblingspatientin überschwemmt werden wird, aber wir versprechen natürlich hochheilig und beim Zepter ihrer Hoheit des Fürsten von Gorka Prinz Rurikovic, dass wir die geneigte Leserschaft davon unterrichten werden, wenn der Turboquerulantin die Verbreitung ihrer ungeheuerlichen Vorwürfe endlich untersagt wird und ihre absurden Geldforderungen in Form eines Urteils auf den Schutthaufen der schleswig-holsteinischen Justiz gekippt werden.

Freitag, 26. April 2013

"Mehr Sicherheit: Videoüberwachung für 80 Bischöfe"


Man liest ja so vieles über die römisch-katholische Kirche, aber bei dieser Überschrift habe ich dann doch einmal genauer hingesehen. Auf den zweiten Blick war dann aber schnell klar, dass die moderne Sicherheitstechnik der Videoüberwachung noch nicht zu einer derartig flächendeckenden Überwachung geistlicher Würdenträger in Deutschland eingesetzt wird. Tatsächlich lautete die Überschrtift eines aktuellen Artikels des bloggenden Kollegen “Mehr Sicherheit: Videoüberwachung für 80 Bahnhöfe” und hat mit dem Phänomen des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche nicht das geringste zu tun. Ich habe eben nur flüchtig gelesen, aber eine kurze Recherche im Netz zeigte schnell, dass eine derartige Überschrift nicht jeglichen realen Bezugs entbehren würde.

Denn dem sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche ist ein umfangreicher Artikel in Wikipedia gewidmet, der eine erschreckend lange Gliederung mit einer Übersicht der bekannt gewordenen Fälle nach Bistümern geordnet enthält. Geschildert werden dort Fälle aus dem Bistum Aachen, Bistum Augsburg, Erzbistum Bamberg, Erzbistum Berlin, Bistum Dresden-Meißen, Bistum Eichstätt, Bistum Erfurt, Bistum Essen, Erzbistum Freiburg, Bistum Fulda, Bistum Görlitz, Erzbistum Hamburg, Bistum Hildesheim, Erzbistum Köln, Bistum Limburg, Bistum Magdeburg, Bistum Mainz, Erzbistum München und Freising, Bistum Münster, Bistum Osnabrück, Erzbistum Paderborn, Bistum Passau, Bistum Regensburg, Bistum Rottenburg-Stuttgart, Bistum Speyer, Bistum Trier und dem Bistum Würzburg. Ferner wird eine internationale Länderliste aufgeführt.

Unweigerlich schweift mein Gedanke an die strafrechtlich sanktionierte Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 StGB ab, aber dass die römisch-katholische Kirche mit dem Zweck gründet wurde, Straftaten zu begehen, ist wohl doch eher unwahrscheinlich.